Drucksache - 0390/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Judith Stückler 
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2012 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n

1

 

1. Einwohnerfrage              Rolf Fullrich

              Verbrechensbekämpfung

 

Was tun sie gegen Verbrechen, die mit High Technik ausgerüstet sind, wo die meisten Polizisten keine Ahnung von haben?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.

 

2. Einwohnerfrage              Stephan Hoffmann

              Aussparung für je einen Baum vor dem Haus

              Kurfürstendamm 115b und dem Haus Georg-Wilhelm-

              Straße2 im Gehwegbereich

 

In den Baumaussparungen auf dem Gehweg ist seit Jahren keine Bepflanzung mehr.

Besteht die Möglichkeit, die Aussparungen im Gehweg zu pflastern, um Stolperfallen zu beseitigen?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Hoffmann,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Stephan Hoffmann teile ich schriftlich Folgendes mit:

 

Beide offenen Baumscheiben werden umgehend geschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

3. Einwohnerfrage              Stephan Hoffmann

              Fertigstellung der Durchwegung Heilbronner Straße

              26a / Lützenstr. 7a

              (Drs. 0924/3, 1451/3, 1724/3)

 

Besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Genehmigung einer von Aldi gewünschten Erweiterung der Einzelhandelsfläche die bereits für 2008 in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Bezirk vereinbarte Durchwegung und Begrünung der Grundstücke durchzusetzen?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Hoffmann,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Stephan Hoffmann teile ich schriftlich Folgendes mit:

 

Der Erweiterungsantrag vom 16. Oktober 2012 (Eingang im Stadtentwicklungsamt am 23. Oktober 2012, vervollständigt am 14. November 2012) konnte noch nicht  bearbeitet werden. Im Rahmen dieses Baugenehmigungsverfahrens, dessen bau- und planungsrechtliche Prüfung gerade eingeleitet wurde, sehe ich derzeit keine Möglichkeit die gewünschten Ziele durch einen städtebaulichen Vertrag umzusetzen, zumal die angestrebte Komplettierung der Durchwegung auf einem anderen Grundstück liegt..

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

4. Einwohnerfrage              Alban Becker

              Bebauungsplan IX-205a Kolonie Oeynhausen

 

1.     Das Gutachten von Lorac ist am 02.11.2010 eingegangen. Die Auslegungsfrist für den Bebauungsplan IX-205a war laut der auf der Internetseite des Bezirksamtes abgedruckten Pressemitteilung in der Zeit vom 30.08.2010 bis 29.09.2010. Danach wäre das Gutachten über einen Monat zu spät eingegangen. Wurde die Auslegungsfrist verlängert und wenn ja, warum?

 

2.     Nach welchen Paragraphen incl. der Absätze/Sätze des BauGB wird derzeit ein Planungsschaden in Millionenhöhe gesehen?

 

3.     Hatten der Bezirk oder das Land ein Vorkaufsrecht und falls ja, warum hat man davon keinen Gebrauch gemacht?

 

4.     Hat irgendeine Stelle der Bezirksverwaltung oder der Senatsverwaltung den ökologischen Wert der Kolonie Oeynhausen hinsichtlich Klimaschutz, soziologische, integrative, gesundheitsfördernde und gesundheitserhaltende Faktoren in einer Summe berechnet?

 

5.     Trifft es zu, dass der Bebauungsplan IX-205a erst rechtskräftig würde, wenn der Senat eine Veröffentlichung im Amtsblatt veranlassen würde.

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Schulte.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Becker,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Alban Becker teile ich Folgendes mit:

 

1.   Das Gutachten von Lorac ist am 02.11.2010 eingegangen. Die Auslegungsfrist für den Bebauungsplan IX-205a war laut der auf der Internetseite des Bezirksamtes abgedruckten Pressemitteilung in der Zeit vom 30.08.2010 bis 29.09.2010. Danach wäre das Gutachten über einen Monat zu spät eingegangen. Wurde die Auslegungsfrist verlängert und wenn ja, warum?

 

Die Auslegungsfrist endete am 2. November 2010. Aufgrund des in der ersten Veröffentlichung fehlenden Hinweises nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Vorliegen umweltbezogener Informationen wurde die Veröffentlichung korrigiert und die Frist verlängert, um das Bebauungsplanverfahren nicht aus formalen Gründen angreifbar zu machen.

 

2.   Nach welchen Paragraphen incl. der Absätze/Sätze des BauGB wird derzeit ein Planungsschaden in Millionenhöhe gesehen?

 

Die Grundstückseigentümerin hat zur öffentlichen Auslegung bereits angekündigt, nach Festsetzung des Bebauungsplans eine Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verlangen. Bezüglich des Wertes des Grundstücks gehen die Aussagen in den Rechtsgutachten auseinander.

 

3.   Hatten der Bezirk oder das Land ein Vorkaufsrecht und falls ja, warum hat man davon keinen Gebrauch gemacht?

 

Ein Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 BauGB besteht nur im Geltungsbereich von festgesetzten Bebauungsplänen.

 

4.   Hat irgendeine Stelle der Bezirksverwaltung oder der Senatsverwaltung den ökologischen Wert der Kolonie Oeynhausen hinsichtlich Klimaschutz, soziologische, integrative, gesundheitsfördernde und gesundheitserhaltende Faktoren in einer Summe berechnet?

 

Eine Berechnung im Sinne der Fragestellung wurde nicht durchgeführt. Selbstverständlich sind die Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes und der menschlichen Gesundheit in die Abwägung eingeflossen und im Umweltbereich, der ein besonderes Kapitel der Begründung zum Bebauungsplan bildet, erläutert.

 

5.   Trifft es zu, dass der Bebauungsplan IX-205a erst rechtskräftig würde, wenn der Senat eine Veröffentlichung im Amtsblatt veranlassen würde.

 

Zur Rechtskraft des Bebauungsplans wären folgende Verfahrensschritte notwendig:

 

?      Bezirksamtsbeschluss über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs,

?      Bezirksamtsbeschluss, den B-Planentwurf einschließlich Begründung der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen,

?      Beschlussfassung der BVV über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs,

?      Beschlussfassung der BVV zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans,

?      Anzeige des B-Plans bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (sogenannte Rechtsprüfung),

?      Sofern nach Ablauf der Frist von zwei Monaten keine Beanstandungen geäußert werden, setzt das Bezirksamt den Bebauungsplan als Rechtsverordnung und seine Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt durch Beschluss fest.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

5. Einwohnerfrage              Joachim Neu

Entwicklung von Transparenz und Bürgerpartizipation in den Bezirksgremien

 

1.     Wie stehen Sie zu einer eingeschränkten  Stellungnahme der Bürger im Nachklang der Beantwortung der Einwohnerfragen in der BVV  durch das Bezirksamt (Zeitbeschränkung von 5 min)? (Vorbild sog. SeniorenBVV)

 

2.     Folgen Sie dem Beispiel des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, der Gästen in den Ausschüssen grundsätzlich ein Rederecht vorsieht? (mit Priorität der Verordneten und mit Zeitbegrenzung auf Wunsch der Verordneten)

 

3.     Übernehmen Sie das Beispiel aus Lichtenberg eine Online-Plattform für Bürgervoten, -abstimmungen und -wünsche einzurichten?

 

4.     "liquid democracy": Ein Beispiel aus Mitte auch füCharlottenburg-Wilmersdorf anwendbar?

 

5.     Wie geht es weiter mit Bürgerhaushalt, Bürgerkonferenzen und Kiezbeiräten?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Mitglieder der Fraktionen und der fraktionslosen Bezirksverordneten.

 

6. Einwohnerfrage              Joachim Neu

Menschenkette zur Rettung der Gaslaternen und weitere Versuche die Gasbeleuchtung für den Bezirk zu sichern

 

1.     Wie stehen die Fraktionen und Fraktionslosen zu der- von zahlreichen Gruppen aus Charlottenburg- Wilmersdorf und von auswärts organisierten- Menschenkette um das Amtsgericht am Samstag, den 17.11., 14:30 Uhr?

 

2.     In welcher Form beabsichtigen die Fraktionen und fraktionslosen Bezirksverordneten die direktdemokratische Aktion der Bürgerschaft zu unterstützen?

 

3.     Können Sie sich vorstellen, unter der Zielrichtung der Aufnahme der Gasbeleuchtung in das Weltkulturerbe oder anderer  Listen des Denkmalschutzes, ein Überleben zu sichern?

 

4.     Soll auf die Gasbeleuchtung - als unverwechselbares, touristisches Marktlabel - in Bezirkspublikationen, in Print oder in digitaler Form, in seiner Einmaligkeit hingewiesen werden?

 

5.     Würden Sie Bemühungen aus der Zivilgesellschaft, bei entsprechender Anerkennung des Gaslichtes als Kulturerbe des Bezirkes, im Museum Charlottenburg- Wilmersdorf (Innenbereich) und -nach dem Vorbild des Altstadtpfades- Hinweistafeln aufzustellen Außenbereich mitzutragen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte und Mitgliedern der Fraktionen und der Fraktionslosen Bezirksverordneten:

 

Sehr geehrte Frau Stückler,

sehr geehrter Herr Neu,

 

die das Bezirksamt betreffenden Fragen Ihrer Einwohneranfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 3: Können Sie sich vorstellen, unter der Zielrichtung der Aufnahme der Gasbeleuchtung in das Weltkulturerbe oder anderer  Listen des Denkmalschutzes, ein Überleben zu sichern?

 

Für die öffentliche Beleuchtung deren Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung, die Schadenbeseitigung und die Umrüstung der Gasleuchten ist als verantwortlicher Eigentümer ausschließlich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung X Tiefbau zuständig.

 

Die gewünschte Anmeldung zur Aufnahme der Gasbeleuchtung in das Weltkulturerbe wäre mit dieser Dienststelle abzustimmen.

 

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen mögliche Anträge in Zusammenarbeit mit dem für Denkmalangelegenheiten zuständigen Ressort des entsprechenden Bundeslandes bearbeitet werden. Die Kultusministerkonferenz führt alle eingehenden Vorschläge zu einer deutschen Vorschlagsliste, der sogenannten Tentativliste zusammen. Nur für mindestens ein Jahr lang auf der offiziellen Tentativliste eingetragene Stätten können Anträge zur Aufnahme in die Welterbeliste eingereicht werden. Deutsche Anträge werden dann vom Landesministerium über die KMK dem Auswärtigen Amt zugeleitet, das die Übermittlung über die Ständige Vertretung Deutschlands bei der UNESCO an das UNESCO-Welterbezentrum in Paris vornimmt. 

 

Frage 4: Soll auf die Gasbeleuchtung - als unverwechselbares, touristisches Marktlabel - in Bezirkspublikationen, in Print oder in digitaler Form, in seiner Einmaligkeit hingewiesen werden?

 

Ja, ein entsprechender BVV-Beschluss wurde von der Pressestelle auch umgesetzt.

 

Frage 5: Würden Sie Bemühungen aus der Zivilgesellschaft, bei entsprechender Anerkennung des Gaslichtes als Kulturerbe des Bezirkes, im Museum Charlottenburg- Wilmersdorf (Innenbereich) und -nach dem Vorbild des Altstadtpfades- Hinweistafeln aufzustellen (Außenbereich) mit()tragen?

 

Ja.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

7. Einwohnerfrage              Norbert Tessmer

              JobCenter

 

1.     Das hiesige JobCenter ruft im erheblichen Umfange die zugewiesenen Fördergelder nicht ab. Charlottenburg-Wilmersdorf damit ist der Bezirk der hier die rigideste Praxis der Ablehnungen verfolgt.

 

2.     Warum werden die den Betroffenen zustehenden Fördergelder nicht abgerufen? Die Gründe für das Nichtabrufen sind hier zu benennen.

 

3.     Was geschieht mit den nicht abgerufenen Fördergeldern und was gedenkt man zu tun um diesen Umstand für die Folgejahre abzustellen? Ist dem Bezirk bewusst, was dies für die Betroffenen bedeutet und welches Bild in der Öffentlichkeit dadurch entsteht?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.

 

Sehr geehrter Herr Tessmer,

 

ich beantworte Ihre Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:

 

1.     Das hiesige Jobcenter ruft im erheblichen Umfange die zugewiesenen Fördergelder nicht ab. Charlottenburg-Wilmersdorf damit ist der Bezirk der hier die rigideste Praxis der Ablehnungen verfolgt.

2.     Warum werden die Betroffenen zustehenden Fördergelder nicht abgerufen? Die Gründe für das Nichtabrufen sind hier zu benennen.

3.     Was geschieht mit den nicht abgerufenen Fördergeldern und was gedenkt man zu tun um diesen Umstand für die Folgejahre abzustellen? Ist dem Bezirk bewusst, was dies für die Betroffenen bedeutet und welches Bild in der Öffentlichkeit dadurch entsteht?

 

Das Jobcenter erhält aus dem Bundeshaushalt in jedem Jahr ein Globalbudget, das Gelder für die Verwaltungskosten und für die Eingliederungsleistungen beinhaltet. Laut der Haushaltsmittelzuteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Februar 2012 betrug es im Jahr 2012 rund 50 Mio . Davon entfielen auf das Eingliederungsbudget rund 25 Mio und auf das Verwaltungskostenbudget ebenfalls 25 Mio .

Das Verwaltungskostenbudget erhöht sich durch den kommunalen Finanzierungsanteil (KFA) von 15,2% der geplanten KFA-pflichtigen Kosten und vermischte Einnahmen aus dem Bundesprogramm 50Plus auf insgesamt rund 31 Mio .

 

Der Einsatz der Gelder aus dem Eingliederungstitel wurde im Rahmen der Trägerversammlung in diesem Jahr regelmäßig mit dem Geschäftsführer der Jobcenter ausführlich besprochen. Dabei hat er genauso wie die Vertreter der Bundesagentur für Arbeit immer darauf abgehoben, dass es bei allen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten des Jobcenter nicht darum geht, möglichst präzise alles Geld auszugeben, sondern dass es ihm vor allem darum geht, mehr Erwerbslose in Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Durch die Beteiligung an der Berliner Joboffensive wurden 35 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, die sich ausschließlich um die Vermittlung kümmern. Es ist auch tatsächlich gelungen die Integrationsquote des Jobcenter deutlich zu erhöhen.

 

Ihre Frage unterstellt, dass Fördergelder deshalb nicht ausgegeben wurden, weil das Jobcenter entsprechende Anträge systematisch ablehnt. Dies kann ich nicht bestätigen. Ein großer Teil der Mittel aus dem Eingliederungstitel wurde in den vergangenen Jahren für kostenintensive Beschäftigungsmaßnehmen am zweiten Arbeitsmarkt ausgegeben. Ich nenne als Stichworte AGH-Entgelt (AGH = Arbeitsgelegenheiten) und ÖBS-Maßnahmen (ÖBS = Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor). Diese Maßnahmen sind in diesem Jahr stark reduziert worden. Dies war aus meiner Sicht eine arbeitsmarktpolitisch durchaus sinnvolle Veränderung. Gleichzeitig gibt es aber auch neue Instrumente, wie z.B. die Bürgerarbeit, die den Haushalt des Jobcenters zumindest im Eingliederungstitel gar nicht belasten, weil sie über das Bundesverwaltungsamt abgewickelt wird.

 

Folgende Gründe haben dazu geführt, dass das Eingliederungsbudget in diesem Jahr so gering ausgeschöpft wurde:

 

?         Ausrichtung des Jobcenters auf Schwerpunkt bei den integrationsorientierten Instrumenten (kompletter Verzicht auf Einrichtung AGH-Entgeltvariante),

 

?         Unterschätzung der gesetzlich bedingten deutlichen Ausgabenreduzierung bei AGH-Mehraufwandsentschädigung (Wegfall von Qualifizierungsanteilen und sozialpädagogischer Betreuung durch Instrumentenreform),

 

?         Ausgabenreduzierung auch bei eingekauften Maßnahmen spürbar,

 

?         Neues Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen - §16ewird bisher kaum nachgefragt, die hierfür eingeplanten Mittel wurden bereits teilweise in FbW (Förderung der beruflichen Weiterbildung) umgebucht,

 

?         Maßnahmen im Gutscheinverfahren nach § 45 SGB III werden bisher kaum angeboten (Träger scheuen Zertifizierungskosten ohne konkrete Teilnehmervorschläge),

 

?         konsequente Ausrichtung der Joboffensive auf zügige / ungeförderte Integrationen (gleichzeitig betreuen die Mitarbeiter der BJO (Berliner Job Offensive) ca.70% Kunden mit Förderprofil),

 

?         Rückfluss von 1,28 Mio. für das Verwaltungskostenbudget gesperrter Mittel Anfang 06/2012, Überschätzung des Umschichtungsbedarfes aufgrund hoher Personalausfälle und damit Rückflüssen im Verwaltungsbudget.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Grundsatz Vermittlung hat Vorrangin diesem Jahr in der Geschäftspolitik des Jobcenters an Bedeutung gewonnen hat. Es sind auch Steigerungen bei den Integrationsquoten nachgewiesen.

 

Nachfolgend schildere ich noch einen weiteren Grund, der im Lauf des Jahres zu einer Planungsveränderung geführt hat, die niemand vorhersehen konnte:

 

Ich habe Ihnen Eingangs dargestellt, dass die Mittelzuweisung des Jobcenters aus dem Bundeshaushalt in Form einer Globalsumme erfolgt. Das bedeutet, es gibt eine Deckungsfähigkeit zwischen Verwaltungskosten und Eingliederungsleistungen. Wir hatten uns in der Trägervertretung zum Jahresbeginn darauf verständigt, dass wir dazu bereit sind, die Ausgaben im Bereich der Verwaltungskosten zu Lasten des Eingliederungstitels zu erhöhen, wenn es im Lauf des Jahres nötig wird. Damit sollte einerseits im Jobcenter mehr Personal für die Arbeitsvermittlung vorgehalten werden und andererseits Mittel für die notwendige Neuanmietung eines Gebäudes bereit stehen. Beide Punkte sind im Lauf des Jahres aus unterschiedlichen Gründen nicht eingetreten und das Geld konnte dann nicht mehr kurzfristig für Eingliederungsleistungen ausgegeben werden. Jede Eingliederungsmaßnahme soll ja nicht nach dem Gieskannenprinzip ausgeschüttet werden, sondern muss individuell an den Qualifikationsbedarf und die Berufsbiografie jedes Erwerbslosen angepasst sein. Ich finde es richtig und gut, dass das Jobcenter jetzt zum Jahresende nicht massenhaft kurzfristige Qualifikationsmaßnahmen, wie Bewerbungstraining oder ähnliches durchführt, nur um die Eingliederungsmittel auszugeben.

 

Die aus dem Bundeshaushalt nicht ausgegebenen Mittel des Jobcenters und dies bezieht sich aufgrund der Globalzuweisung, sowohl auf die Eingliederungsmittel, wie auch auf das Verwaltungskostenbudget, fallen zum Jahresende zurück in den Bundeshaushalt. Das heißt, der Bund muss dann entsprechend weniger Kredite aufnehmen und wird mit einem etwas geringeren Defizit abschließen, wie im Haushalt geplant.

 

Der Haushalt für das Jobcenter für das Jahr 2013 wird sich auch in den kommenden Jahren nicht nach den tatsächlichen Ausgaben des Jahres 2012 richten, sondern orientiert sich an der Anzahl und Struktur der Jobcenter Kunden im bundesweiten und im Vergleich innerhalb Berlins. Dabei gehe ich davon aus, dass es im nächsten Jahr besser gelingen wird, die Eingliederungsleistungen auszuschöpfen, weil die oben beschriebenen Sondereffekte wegfallen werden. Mein Ziel ist es, dass unser Jobcenter im nächsten Jahr bei den Integrationszahlen für den 1. Arbeitsmarkt noch besser dasteht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

 

8. Einwohnerfrage               Michael Röder

              Ökokiez 2020

 

1.     Betr.: die von Ihnen im September und Oktober genannte Vorstudie Integriertes Klimaschutzkonzept Klausenerplatz 2020(2965,48 brutto, Auftragserteilung 12.11.2009, Abgabe 18.12.2009): An wen wurde der Auftrag erteilt?

 

2.     Betr.: die im Klimaschutzkonzept vom Dezember 2011 auf S. 22f. genannte Vorstudie zu Begegnungszonen in Charlottenburg-Wilmersdorf im Auftrag des Bezirksamts (2011): An wen wurde der Auftrag erteilt?

 

3.     Betr.: wie 2.
Wann wurde der Auftrag erteilt, wann war die Abgabe, und wie hoch waren die Kosten?

 

4.     Betr.: wie 2.
Was ist mit Begegnungszonengemeint, und welche Straßen wurden mit welchem Ergebnis untersucht?

 

5.     Wie ist der Stand der Dinge beim Klimaschutzmanagerantrag?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Roeder teile ich schriftlich Folgendes mit:

 

1.        Die von Ihnen im September und Oktober genannte Vorstudie Integriertes Klimaschutzkonzept Klausenerplatz 2020(2965,48 e brutto, Auftragserteilung 12.11.2009, Abgabe 18.12.2009)

 

              An wen wurde der Auftrag erteilt?

 

An die Arbeitsgruppe Gemeinwesenarbeit und Stadtteilplanung Argus GmbH.

 

2.        Die im Klimaschutzkonzept vom Dezember 2011 auf S. 22f. genannte Vorstudie zu Begegnungszonen in Charlottenburg-Wilmersdorf im Auftrag des Bezirksamts (2011)

 

              An wen wurde der Auftrag erteilt?

 

An das Büro Spath & Nagel, Büro für Städtebau und Stadtforschung.

 

3.        Die im Klimaschutzkonzept vom Dezember 2011 auf S. 22f. genannte Vorstudie zu Begegnungszonen in Charlottenburg-Wilmersdorf im Auftrag des Bezirksamts (2011)

 

              Wann wurde der Auftrag erteilt, wann war die Abgabe, und wie hoch waren die Kosten?

 

Am 03.02.2011 war der Vertragsbeginn, Abgabetermin der 31.03.2011. Die Kosten betrugen 4.998  (brutto).

 

 

4.        Die im Klimaschutzkonzept vom Dezember 2011 auf S. 22f. genannte Vorstudie zu Begegnungszonen in Charlottenburg-Wilmersdorf im Auftrag des Bezirksamts (2011)

 

              Was ist mit Begegnungszonengemeint, und welche Straßen wurden mit welchem Ergebnis untersucht?

 

Unter Begegnungszonenwerden in der Schweiz entwickelte und dort und in Frankreich angewandte verkehrliche Konzepte verstanden, die einige Grundsätze der Shared Space-Philosophie(gemeinsam genutzter Raum für alle Verkehrsteilnehmer/innen, Beschilderungen werden aufgehoben oder minimal eingesetzt) in großstädtischen Räumen für bestimmte Straßentypen anwenden. Begegnungszonen werden in der Diskussion als großstadttauglichereingeschätzt als Shared-Space-Konzepte. Zu Begegnungszonen gibt es im Internet zahlreiche und umfangreiche Berichte:

http://www.vcs-sgap.ch/dossiers/Begegnungszonen/begegnungszonen.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Begegnungszone

 

Es wird in Begegnungszonen auf Vorfahrtregelungen, Zebrastreifen, Ampeln u. ä. verzichtet. Fußgänger/innen haben ggü. anderen Verkehrsteilnehmer(inne)n Vortritt. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist auf dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Die max. zulässige Geschwindigkeit beträgt in der Regel 20 km/h. Es können besondere gestalterische Elemente zum Einsatz kommen.

 

Es wurden als SuchbereicheStraßen/ Straßenräume untersucht (in der Regel nur bestimmte Abschnitte der Straße):

 

-          Uhlandstraße

-          Fasanenstraße

-          Umfeld Savignyplatz

-          Östliche Kantstraße

-          Pariser Straße/ Ludwigkirchstraße

-          Wilmersdorfer Straße (südlich und nördlich der Fußgängerzone)

-          Stuttgarter Platz (Nordseite)

-          Knobelsdorffstraße.

 

Die Darstellung der Ergebnisse für die einzelnen Straßen würde den Rahmen einer Antwort auf eine Einwohnerfrage deutlich übersteigen. Das Bezirksamt verzichtet daher darauf und verweist stattdessen auf die Vorlage zur Kenntnisnahme unter Drucksache Nr. 1771/3, die auf der Internetseite der BVV einsehbar ist.

 

5.        Wie ist der Stand der Dinge beim Klimaschutzmanagement?

 

Gegenüber dem Stand Ihrer letzten Einwohnerfrage (25.10.2012) gibt es keine Neuentwicklung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

9. Einwohnerfrage               Michael Röder

              Bibliotheken

 

1.     Kosten-Leistungsrechnung und Bildungsauftrag
Im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen sagte der Bezirksbürgermeister und Gesundheitsstadtrat von Mitte am 7.11.2012 im Festsaal des Rathauses Charlottenburg: Die starre Kosten-Leistungs-Rechnung mit ihren pseudobetriebswirtschaftlichen Faktoren gefährdet die Arbeit ...(Fundstelle: http://www.berlinonline.de/lokalnachrichten/charlottenburg/article_id=staerkung_der_bezirklichen_gesundheitsaemter__nein_zur_zentralisierung_8521352279753). Wie stehen SIE ALS BIBLIOTHEKSSTADTRAT zu dieser Kritik an der KLR mit Blick auf den Bildungsauftrag der öffentlichen Bibliotheken? (Bitte: diesmal die Frage so beantworten, wie sie gestellt worden ist)

 

2.     Bibliothek am Ubf. Blissestraße
Nach Ihren Angaben im September wurden zwischen 2002 und 2012 für Umbau- und Renovierungsarbeiten in dieser Bibliothek ca. 690.000 ausgegeben. Welche Umbau- und Renovierungsarbeiten haben zwischen 1990 und 2001 dort stattgefunden (unter Angabe der konkreten Hauptmaßnahmen)? (Bitte: nicht mit dem Hinweis auf erheblichen Recherchebedarf im Hochbauamtantworten, sondern auf die bei der Leiterin des Fachbereichs Bibliotheken befindlichen Unterlagen zurückgreifen)

 

3.     Wie 2.
Wie viel haben die jeweiligen Umbau- und Renovierungsarbeiten zwischen 1990 und 2001 gekostet? (Bitte: nicht mit dem Hinweis auf erheblichen Recherchebedarf im Hochbauamtantworten, sondern auf die bei der Leiterin des Fachbereichs Bibliotheken befindlichen Unterlagen zurückgreifen)

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt schriftlich Stellung.

 

Zu 1.:

 

Das Bezirksamt teilt die Auffassung des Herrn Kollegen Dr. Hanke.

 

Zu 2 und 3.:

 

Die Zusammentragung der Angaben aus den letzen 22 Jahren und ihre Überprüfung würde einen erheblichen Aufwand darstellen, der sich in Anbetracht der angespannten personellen Situation nicht rechtfertigen lässt. Das Bezirksamt bittet daher um Verständnis, dass von der Beantwortung abgesehen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler

 

 
 

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