Drucksache - 0356/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zum 31.12.2012 einen Bericht über die Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr auf den Straßen Bismarckstraße/Kaiserdamm vorzulegen.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat sich mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Polizei in Verbindung gesetzt. Die Radwegebenutzungspflicht auf der Achse Kaiserdamm – Bismarckstraße wurde mit wenigen Ausnahmen abgeordnet. Ursache hierfür war jedoch nicht die Unfalllage. Die Abordnungen waren das Ergebnis einer Überprüfung der örtlichen Situation aufgrund eines Widerspruches bezüglich der vormals abgeordneten umfangreichen Radwegebenutzungspflicht. Ausnahme davon bilden nunmehr folgende Bereiche: An der Ecke Bismarckstraße / Marie-Elisabeth-Lüders-Straße soll die Radwegebenutzungspflicht beibehalten werden. Für die Kreuzung Kaiserdamm / Königin-Elisabeth-Straße / Messedamm ist geplant, den Bereich so umzubauen, dass die baulich angelegten Radwege entfallen und stattdessen Radfahrstreifen markiert werden. Auch für den Bereich des Theodor-Heuss-Platzes wurde nur der Wegfall der Radwegebenutzungspflicht westlich der Soorstraße festgelegt. Die Anordnungen wurden größtenteils bereits umgesetzt oder befinden sich noch in der Abstimmung zwischen der Verkehrslenkung Berlin und dem Straßenbaulastträger.
Die Polizei wird die Situation vor Ort beobachten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher noch keine Aussage über die erhoffte Verbesserung der Verkehrssituation getroffen werden.
Das Bezirksamt wird im zuständigen Ausschuss berichten, sobald valide Daten über die Entwicklung der Unfallzahlen vorliegen und bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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