Drucksache - 0347/4
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.11.2012 folgenden Beschluss gefasst:
"Das Bezirksamt wird gebeten sich gemeinsam mit der Gedenktafelkommission bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, am Standort des ehemaligen Anwesens von Wilhelmine von Lichtenau - eine der wenigen Frauen, die in der preußischen Geschichtsschreibung zu dauerhafter Bekanntheit gelangten - am Charlottenburger Ufer, auf Höhe der Dampferanlegestelle, eine geeignete Stele aufzustellen, die mit Text und Bildern (leichte Sprache, Deutsch/Englisch) zum Ausdruck bringt,
Das Bezirksamt wird außerdem gebeten, auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse (Dr. Alfred P. Hagemann: "Wilhelmine von Lichtenau -
Zur Rolle der Auftraggeberschaft im Preußischen Frühklassizismus", Fakultät I Geisteswissenschaften der TU Berlin, 2006) eine Ausstellung im Museum Charlottenburg-Wilmersdorf in der Villa Oppenheim zu Wilhelmine von Lichtenau zu organisieren.
Die Finanzierung der Stele ist über Sponsoren sicherzustellen."
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt wird sich im Jahr 2015 im Rahmen einer Kooperation mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) an dem Ausstellungsprojekt "FRAUENSACHE - Wie Brandenburg Preußen wurde" beteiligen, dass ab August 2015 in Charlottenburg gezeigt wird.
Im Museum Charlottenburg-Wilmersdorf wird dabei ein Teil der Ausstellung zu sehen sein, der sich dem Leben und Wirken der Gräfin Lichtenau widmet. In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, dass das Bezirksamt eine Informationstafel erstellt, die auf den historischen Ort hinweist und an die Gräfin Lichtenau erinnert. Die Informationstafel wird während der Laufzeit der Ausstellung an die Öffentlichkeit übergeben.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird den zuständigen Ausschuss für Weiterbildung und Kultur diesbezüglich unterrichten und zur Übergabe der Tafel einladen. Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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