Drucksache - 0333/4  

 
 
Betreff: Rettet die Stadtteilmütter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/Grüne/Piraten/Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Wuttig/Hansen/Klose/Dr. Vandrey/Kaas Elias/Schlosser/Cieschinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2012 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich kurzfristig gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass die Finanzierung und Ausgestaltung der Projekte Stadtteilmütter berlinweit einheitlich gestaltet wird.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat in den vergangenen Jahren zur Einrichtung und dem Erhalt der Stadtteilmütter vielfältige Initiativen ergriffen. Alle finanziellen Förderungen des Projektes erfolgten im Rahmen der Förderprogramme des Jobcenters, da das Bezirksamt im Rahmen des knappen bezirklichen Haushalts über keine Möglichkeit einer eigenen Förderung verfügt. Zusätzlich wurde im Jahr 2011 aus Stiftungsmitteln eine Evaluation der Arbeit der Stadtteilmütter in Charlottenburg-Nord durch die Abteilung Soziales finanziert. Unter der Regie des Diakonischen Werkes Steglitz und Teltow-Zehlendorf haben in unserem Bezirk seit Juni 2009 bis September 2012 Projekte für Stadtteilmütter im Rahmen einer Förderung als MAE (Maßnahme mit Mehraufwandsentschädigung) stattgefunden.

 

Aufgrund der Änderungen in den Förderbedingungen des SGB II war es seit April 2012 für das Jobcenter nicht mehr möglich, Qualifizierungsanteile im Rahmen von MAE zu finanzieren. Deshalb wurde für den Qualifizierungsteil eine Förderung aus ESF-Mitteln der Senatsverwaltung für Arbeit gefunden, der sich dann eine 6-monatige MAE anschließen sollte. Dabei gelang es dem Träger trotz der Unterstützung durch das Jobcenter nicht, eine ausreichende Anzahl von Teilnehmerinnen zu gewinnen und der Lehrgang wurde deshalb im Dezember 2012 eingestellt. Das Bezirksamt bemühte sich danach um eine neue Finanzierungsmöglichkeit im Rahmen des Instrumentes FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen)

 

Daraus ergab sich ein Wechsel des Trägers, weil  der bisherige Träger, das Diakonische Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf, keine Möglichkeit für die Durchführung einer derartigen Maßnahme gesehen hat, sondern den Wechsel zum Evangelischen Jugendhilfeverein empfohlen hat. Der neue Träger wollte dabei eine Veränderung des Titels des Projektes. Der Begriff Stadtteilmütter wird ersetzt durch den Titel Kiezmütter und Kiezväter. Dieser Begriff wird auch im Bezirk Spandau verwendet. Inhaltlich ergeben sich aus Sicht des Bezirksamtes daraus keine Veränderungen. Vorgesehen sind 15 Plätze, die gestaffelt bis zum 1.7.2013 besetzt werden sollen. Mehrere der vorgesehenen Teilnehmerinnen waren bereits in früheren Stadteilmütterprojekten im Einsatz.

 

Bei all den dargestellten Initiativen handelte es sich um zeitlich befristete Förderungen, die aufgrund ihrer Fördergrundlage im SGB II niemals zu einer Regelfinanzierung führen können. In der Broschüre zur Evaluation aller Stadteilmütterprojekte in Berlin aus dem Jahr 2012 wird dieses Defizit deutlich angesprochen.

 

Das Bezirksamt hat in den zahlreichen Berichten und Stellungnahmen zu den Projekten immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Regelfinanzierung aus bezirklichen Mitteln nicht möglich ist.

 

Entsprechend dem Beschluss der BVV haben sich der Stadtrat für Soziales und Gesundheit und die Stadträtin für Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt mit allen Senatsverwaltungen in Verbindung gesetzt, aus deren Mitteln bisher in Berlin Stadtteilmütterprojekte finanziert wurden:

 

Die Senatsverwaltung für  Arbeit, Integration und Frauen

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

 

Trotz erneuter Mahnung liegt dazu erst eine Antwort vor:

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft teilt mit:

 

Für die Übersendung des BVV Beschlusses zum Anliegen der einheitlichen Finanzierung des Projektes Stadtteilmütter bedanke ich mich.

 

Wie bereits im vergangenen Schriftwechsel mitgeteilt, misst meine Verwaltung der sozialintegrativen Arbeit der Stadtteilmütter große Bedeutung bei.

 

Mein Haus hat sich deshalb dafür engagiert, den Stadtteilmüttern eine berufliche Perspektive zu eröffnen. So wurde es möglich, in nur 16 Monaten die Ausbildung zur Sozialassistentin zu absolvieren (Voraussetzung: Hauptschulabschluss, 800 Std. Praxiserfahrung).

 

Wenn Stadtteilmütter in der Familienbildung tätig werden und beispielsweise Aufgaben in den Berliner Familienzentren wahrnehmen, können Sie selbstverständlich von den Trägern Honorare gemäß AV Hon KJH aus den Zuwendungsmitteln meines Hauses erhalten. Allerdings sehe ich gegenwärtig keine Möglichkeit, die Qualifizierung von Stadtteilmüttern oder deren Einsatz als eigenständige Leistung i.S.d. SGB VIII aus Mitteln des Einzelplans 10 zu finanzieren.

 

Mein Haus begrüßt die Stadtteilmütterprojekte und wird sie auch weiterhin positiv begleiten.

 

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat zwar nicht auf die erneute Anfrage im November 2012 geantwortet, es liegt aber bereits eine Stellungnahme von 27. 09.2012 vor:

 

Wie Frau Senatorin Kolat in einem Schreiben an die SPD Fraktion der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf vom 13.4.2012 und ich Ihnen in meinem Schreiben vom 13.2.2012 mitteilten, wird das gesellschafts- und integrationspolitisch relevante Stadtteilmütterprojekt seitens meiner Verwaltung nachdrücklich unterstützt.

 

Im Rahmen des Landesprogramms BerlinArbeit werden weiterhin Beschäftigungsprojekte zur Stadtteilmütterarbeit gefördert. Dazu gehört auch das für ihren Bezirk maßgebliche Projekt in Trägerschaft des diakonischen Werk Steglitz und Treptow-Zehlendorf e.V.´s.

 

Für die von Ihnen angefragte Finanzierung der erforderlichen Qualifizierungskosten stehen mit dem Landesprogramm BerlinArbeit Förderinstrumente zur Verfügung, die genutzt werden können. Die im Auftrag des Landes Berlin tätige Treuhänderin comovis GbR hat mit der Diakonie bereits die Qualifizierungskonzepte und die Frage der kommenden Förderinstrumente abgestimmt.

 

Zur Vorbereitung der Teilnehmerinnen auf die vom Jobcenter zu bewilligenden Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung wird eine qualifizierende Integrationsmaßnahme vorgeschaltet. Mit Beginn der folgenden Beschäftigung der Teilnehmerinnen als Stadtteilmütter im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten erfolgt dann eine ergänzende Qualifizierungsförderung auf der Basis des Landesprogramms Qualifizierung für Beschäftigung

.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass meiner Verwaltung die berlinweiten Stadtteilmütterprojekte mit den zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten unterstützt.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat auf die Anfrage im November 2012 trotz erneuter Nachfrage bisher nicht geantwortet.

 

Aus allen vorliegenden Antworten und der öffentlichen Diskussion zu diesem Thema in den vergangenen Jahren wird deutlich, dass es weiterhin keine Möglichkeit für eine Regelfinanzierung der Stadtteilmütterprojekte in Berlin gibt. Das Bezirksamt sieht weiterhin keine Möglichkeit einer Regelfinanzierung der Stadtteilmütter aus dem bezirklichen Haushaltsplan. Auch auf der Ebene des Landes Berlin sind weiterhin keine Möglichkeiten für eine dauerhafte Finanzierung der Projekte zu erkennen.

 

Das Bezirksamt sieht sich damit am Ende seiner Möglichkeiten für eine weitere Einflussnahme. Es bittet damit die Drucksache 333/4 als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                          Carsten Engelmann                            Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister                             Bezirksstadtrat                            Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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