Drucksache - 0328/4  

 
 
Betreff: Haltestreifen vor der Heiligendammer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2012 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Tiefbau und Grünflächen Beratung
12.10.2012 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
25.10.2012 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der im Zuge der Straßensanierung entfernten Haltestreifen Am Wilden Eber vor der Heiligendammer Straße wieder aufgezeichnet wird.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt teilt mit Schreiben vom 27. November 2012 mit, dass er den Beschluss der BVV aus Verkehrssicherheitsgründen nicht Folge leisten kann und führt an:

 

Die Verkehrsführung am Platz am Wilden Eber wurde 2009 grundlegend überarbeitet. Die zwei Fahrstreifen vor der Zufahrt Heiligendammer Straße werden seitdem in einen Geradeaus- und Rechtsfahrstreifen und einen Linksabbiegestreifen aufgeteilt. Der Linksabbiegefahrstreifen wird wiederum so geführt, dass vor der Haltlinie an der Warnemünder Straße ein zweispuriges Aufstellen ermöglicht wird. Das dieser Verkehr vor der Heiligendammer Straße ebenfalls durch die Wartelinie zum Halten gebracht wird, ist für die Verkehrsabwicklung insgesamt nicht sinnvoll und entspricht auch nicht der Vorfahrtsregelung. Bei einem Verbleib der Wartelinie nur für die Fahrzeuge, die bei rotem Signal für die Abfahrt in die Warnemünder Straße vor der Heiligendammer Straße warten sollen, bestünde die Gefahr, dass sich der Verkehr aus der Heiligendammer Straße darauf verlässt und es zu Konflikten mit dem im Kreis weiterfahrendem Verkehr kommt.

 

Neben den zwei Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr wurden für Radfahrende Schutzstreifen markiert. Erfahrungsgemäß halten Radfahrende nicht immer an Wartelinien. Sie sind rechtlich dazu auch nicht verpflichtet, da die Wartelinie nur eine Empfehlung für die Wartepflichtigen darstellt. Darüber hinaus bestünde die Gefahr, dass Radfahrende an den haltenden Fahrzeugen vorbeifahren und deren Vorfahrtberechtigung von dem aus der Heiligendammer kommenden Verkehr nicht beachtet wird.

 

Beim Befahren des Kreisverkehrs aus der Heiligendammer Straße sind ausreichend große Lücken abzuwarten bzw. muss bei stockendem Verkehr eine Verständigung zwischen dem bevorrechtigten Verkehr des Kreises und dem Einfahrenden aus der Heiligendammer Straße erfolgen.

 

Anlässlich einer aktuellen Verkehrsbeobachtung konnte ich feststellen, dass für die Fahrzeuge aus der Heiligendammer Straße keine längeren Wartezeiten auftraten. Da die Lichtzeichenanlage regelmäßig schaltet (keine Anforderung) wird dem Verkehr aus der Nebenrichtung das Einfahren in den Kreis durch gegenseitige Rücksichtnahme ermöglicht.

 

Das Bezirksamt sieht keine Möglichkeit, hier eine Veränderung der Sichtweise zu erreichen und bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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