Drucksache - 0292/4
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom Bezirk zugelassenen, in der vorgelegten Nachweisung - Anlage - enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben 31.353.004,31 EUR Außerplanmäßige Ausgaben 6.851.416,82 EUR.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
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