Drucksache - 0287/4
1. Einwohnerfrage Peter Schrage-Aden Baumschutzmaßnahmen bei Baustellen
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass bei Hochbaumaßnahmen, bei denen Straßenbäume in den Bereich der Baumaßnahme gelangen, z.B. durch Lagern oder Abstellen, die Bestimmungen der Baumschtzverordnung grundsätzlich nicht befolgt werden?
2. Was hindert das BA daran, bei der Kontrolle der Baumaßnahmen auf die MitarbeiterInen zurückzugreifen, die die Straßen regelmässig begehen? 3. Verfügt das BA über ein Infoblatt für Bauherren und Baufirmen, das auf die Bestimmungen des Baumschutzes bei Baumaßnahmen hinweist? 4. Wie geht das BA Hinweisen von Bürgern auf Verstößen gegen den Baumschutz nach? 5. Ist das BA mit mir einer Meinung, dass der Schutz bestehender Bäume Vorrang vor dem Neuanpflanzen haben sollte?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Schrage-Aden,
zur Bürgeranfrage von Herrn Schrage-Aden teile ich Folgendes mit:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass bei Hochbaumaßnahmen, bei denen Straßenbäume in den Bereich der Baumaßnahme gelangen, z. B. durch Lagern oder Abstellen, die Bestimmungen der Bauschutzverordnungen grundsätzlich nicht befolgt werden? Falls nein, bitte ich um Angabe von mindestens einer Baustelle, die nach Ansicht des Bezirksamtes den Vorgaben entsprechend geschützt ist.
Es kann nicht bestätigt werden, dass bei Hochbaumaßnahmen grundsätzlich die Bestimmungen der Baumschutzverordnung nicht befolgt werden, jedoch sind bei den umfangreichen Sondernutzungen, die auf öffentlichem Straßenland stattfinden, Verstöße natürlich nicht auszuschließen. So findet derzeit insbesondere bei der besonders im Fokus stehenden und umfangreichen Baustelle „Bikini-Haus“ eine sehr engmaschige Kontrolle bezüglich der Baumschutzauflagen statt.
2. Was hindert das Bezirksamt daran, bei der Kontrolle der Baumaßnahmen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückzugreifen, die die Straßen regelmäßig begehen?
Die Sondernutzungen auf dem öffentlichen Straßenland werden regelmäßig hinsichtlich der Flächen kontrolliert, dabei wird auch auf die Einhaltung der Vorgaben der Erlaubnis geachtet. In der Tat beschränkt sich diese Kontrolle auf eine In-Augenscheinnahme. Eine tiefergehende Kontrolle ist nicht immer zu gewährleisten.
3. Verfügt das Bezirksamt über ein Informationsblatt für Bauherren und Baufirmen, das auf die Bestimmungen des Baumschutzes bei Baumaßnahmen hinweist?
Jede Sondernutzung erhält eine Erlaubnis, die in der in der Anlage Hinweise auf die einzuhaltenden Rechtsvorschriften beinhaltet. So werden in einem Unterpunkt die Schutzmaßnahmen erläutert.
4. Wie geht das Bezirksamt Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern auf Verstöße gegen den Baumschutz nach? Z. B. in der Fechnerstr. 23 oder der Uhlandstraße neben der Post.
Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern wird vom Bezirksamt sofort nachgegangen. Bei der Kontrolle am 13. Juni in der Fechnerstraße 23 wurde kein Verstoß festgestellt. In der Uhlandstraße (Post) wurden Lagerungen (Gerüstteile und Fensterrahmen) in den Baumscheiben ermittelt. Die örtliche Bauleitung wurde aufgefordert, die Baumscheiben zu beräumen und auf die Baumschutzverordnung hingewiesen. Eine Nachkontrolle hat stattgefunden.
5. Ist das Bezirksamt mit mir einer Meinung, dass der Schutz bestehender Bäume Vorrang vor dem Neupflanzen haben sollte?
Ja.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte Bezirksstadtrat
2. Einwohnerfrage Joachim Neu „Wall“ und die „Stadtmöbel“ des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf
1. Von welcher Art und wie zahlreich sind die von der Firma Wall im Bezirk beanspruchten Werbeflächen?
2. Wo gibt es eine starke Häufung dieser neuen Form von "Stadtmöbeln" (Bsp.Kudamm) und wo liegen die zukünftigen Grenzen? bzw. wo wird bereits die Notwendigkeit vom "Rückbau" gesprochen werden müssen?
3. Welche vertraglichen Bedingungen ist der Bezirk/das Land zwecks Kompensation zu Gunsten des öffentlichen Interesses eingegangen?
4. Nach welchen Kriterien erfolgen die Kompensationsleistungen für Wall bzw. für den Bezirk und warum sind bis dato noch nie Gedenktafeln, -stelen -stätten bedacht worden?
5. Welchen Einfluss haben die Verordneten und die Bürger auf die fortschreitende "Übernahme" und teilweiser "Vermüllung" des öffentlichen Raumes durch überbordende Werbeflächen als Ergebnis des "Deals" von Bezirk (öffentlicher Armut) und Wall (privatem Reichtum)?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Neu,
zur Bürgeranfrage von Herrn Neu teile ich Folgendes schriftlich mit:
1. Von welcher Art und wie zahlreich sind die von der Firma Wall im Bezirk beanspruchten Werbeflächen? 3. Welche vertraglichen Bedingungen ist der Bezirk/das Land zwecks Kompensation zu Gunsten des öffentlichen Interesses eingegangen?
Zur Beantwortung der Fragen 1 und 3 füge ich die Beantwortung der Kleinen Anfrage 0025/4 des BV Fenske bei.
2. Wo gibt es eine starke Häufung dieser neuen Form von "Stadtmöbeln" (Bsp.Kudamm) und wo liegen die zukünftigen Grenzen? bzw. wo wird bereits die Notwendigkeit vom "Rückbau" gesprochen werden müssen?
Häufungen treten in dem Straßenzug Kurfürstendamm-Tauentzienstraße, im Bereich Messedamm/Masurenallee/Kantstraße sowie am Ernst-Reuter-Platz auf.
Die Errichtung weiterer Anlagen ist derzeit nicht vorgesehen, über einen eventuellen Rückbau von Anlagen bestehen derzeit ebenfalls keine konkreten Überlegungen. Der Ausschuss für Tiefbau und Grünflächen hat sich vorgenommen, in einer der nächsten Sitzungen hierüber zu diskutieren.
4. Nach welchen Kriterien erfolgen die Kompensationsleistungen für Wall bzw. für den Bezirk und warum sind bis dato noch nie Gedenktafeln, -stelen -stätten bedacht worden?
Die Kompensationsleistungen sind durch Ausschreibungen und Interessenbekundungsverfahren des Bezirks vorgegeben worden.
5. Welchen Einfluss haben die Verordneten und die Bürger auf die fortschreitende "Übernahme" und teilweiser "Vermüllung" des öffentlichen Raumes durch überbordende Werbeflächen als Ergebnis des "Deals" von Bezirk (öffentlicher Armut) und Wall (privatem Reichtum)?
Die Bezirksverordnetenversammlung ist über die jeweiligen, vom Bezirk durchgeführten Interessenbekundungsverfahren und die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten zur Genehmigung von Werbestandorten über den zuständigen Ausschuss unterrichtet worden.
Und wie bereits ausgeführt, wird das Thema Wall demnächst im zuständigen Ausschuss beraten werden.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte Bezirksstadtrat
Beantwortung der Kleinen Anfrage 0025/4:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Welche und wie viele Werbeflächen hat die Firma Wall bereits im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aufgestellt?
City-Toiletten (mit jeweils 2-3 Werbeflächen) 17 Stadtinformationsanlagen 91 „Intelligente“ Stadtinformationsanlage (mit Info-Terminal) 2 Einfachsäulen beleuchtet 50 Doppelsäulen drehbar/beleuchtet 18 Multimediasäulen (mit Terminal) 15 Großwerbeanlagen mit LED-Beleuchtung 11 Großwerbeanlagen mit konventionellem Wechslerbetrieb 9 Kioske mit jeweils 3 Werbeflächen 3 Werbepillar mit integriertem Info-Terminal 2 „Händlerstelen“ (nur Straßenzug Kurfürstendamm/Tauentzienstr.) 15
2. Welche Kompensations-Geschäfte sind für welche Werbeflächen geschlossen worden? 3. Wie lange laufen die zur Zeit gültigen Verträge?
Zu 2 und 3: a) Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen („Toilettenvertrag“; für das Land Berlin durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geschlossen)
Vertragsnehmer: Wall AG Vertragsdauer: 31. Dezember 2018
Kompensationsleistung durch die Zurverfügungstellung von Standorten zur Errichtung von Werbeanlagen unterschiedlichen Formats.
Alle in den nachfolgend beschriebenen Leistungen nicht aufgeführten Werbeanlagen sind diesem „Toilettenvertrag“ zuzuordnen.
b) „Brunnenvertrag“; lief Ende 2008 aus; Verlängerungsoption bis 2013 ist wahrgenommen worden Vertragsnehmer: Wall AG
Kompensationsleistung: Ein Billboard (Halenseestraße/Mittelstreifen)
c) Weihnachtsbeleuchtung Kurfürstendamm/Tauentzienstraße; zunächst befristet bis Ende 2008, Verlängerungsoption bis 2013 ist wahrgenommen worden Vertragsnehmer: Wall AG
Kompensationsleistung des Bezirks: Aufstockung von 10 Einfach- zu Doppelsäulen und Austausch von 40 Stadtinformationsanlagen gegen Wechselwerbeanlagen.
d) Errichtung eines Zeitungskiosks vor Café Kranzler Vertragsnehmer: Wall AG Vertragsdauer 31. Dezember 2018
Kompensationsleistung durch drei an dem Kiosk befindliche Werbeflächen
e) Kurfürstendamm/Tauentzienstraße 15 „Händlerstelen“
Die 3-seitigen Stelen dienen zum einen den in den jeweiligen Seitenstraßen des Kurfürstendamms und der Tauentzienstraße ansässigen Gewerbebetrieben (zwei Flächen) und zum anderen der Darstellung bezirklicher Informationen (eine Fläche).
Vertragsnehmer: Wall AG Vertragsdauer 31. Dezember 2014
Die Kompensierung erfolgt durch die an jeweils jeder Stele für den Bezirk zur Verfügung stehende Plakatfläche.
f) Touristisches Informationssystem mit insgesamt 29 Infostelen („Basisvertrag“ ist für das Land Berlin durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgeschlossen worden; die Konkretisierung erfolgt durch den jeweiligen Bezirk)
Vertragsnehmer: Wall AG
Vertragsdauer 31. Dezember 2014
Kompensationsleistung insgesamt 8 Werbeplakate im sog. 4/1 Format sowie 5 Multimediasäulen mit jeweils 2 Werbeflächen ebenfalls im 4/1 Format.
Marc Schulte Bezirksstadtrat
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