Drucksache - 0247/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. August 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, den sich auf dem Fußweg befindlichen benutzungspflichtigen Fahrradweg etwa 300 Meter vor der Einmündung der Nebenfahrbahn der Straße des 17. Juni auf die Nebenfahrbahn selbst zu leiten. Die Fahrradwegbenutzungspflicht ist aufzuheben.
Der BVV ist bis zum 30.09.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat sich mit der hierfür zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) in Verbindung gesetzt. Die VLB hat nunmehr mitgeteilt: "Gegen die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der Nebenfahrbahn der Straße des 17. Juni hinter Ernst-Reuter-Platz bis vor Müller-Breslau-Straße bestehen im Grunde keine Bedenken. Es ist eine geeignete Abfahrt festzulegen und eine Markierung nach RP [Regelplan] vorzusehen um anzuzeigen, dass die Benutzungspflicht an dieser Stelle endet. Vor der LZA [Lichtzeichenanlage] Straße des 17. Juni / Müller-Breslau-Straße ist eine Auffahrt auf den Radweg herzustellen. [...] Die Lichtzeichenanlage erfordert aus Verkehrssicherheitsgründen weiterhin eine Radwegebenutzungspflicht, da sich geradeaus fahrende Radfahrer sonst in den Geradeausverkehr der Hauptfahrbahn der Straße des 17. Juni einordnen müssten. Dabei müssten sie den in die Müller-Breslau-Straße rechts einbiegenden Verkehr kreuzen. Die Sichtbeziehungen dabei sind wegen der Aufstellung des ruhenden Verkehrs in der Hauptfahrbahn ungünstig." Die entsprechenden Pläne werden zur Zeit erarbeitet und dann der VLB zur Anordnung der Markierungen und Schilder vorgelegt. Über die Umsetzung der Maßnahme wird das Bezirksamt im zuständigen Fachausschuss berichten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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