Drucksache - 0227/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. August 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, durch eine ausreichend bemessene Halteverbotszone in der Angerburger Allee auf Höhe der Tharauer Allee eine bessere Einsichtnahme in den Verkehrsfluss und somit ein gefahrloses Einbiegen in und Überqueren der Angerburger Allee zu ermöglichen.
Der BVV ist bis zum 30.09.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Angerburger Allee und die Tharauer Allee befinden sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. Die Angerburger Allee ist von der Glockenturmstraße kommend als Einbahnstraße ausgewiesen. In einer Tempo-30-Zone herrscht die Regel Rechts vor Links. Der Verkehr, der aus der Tharauer Allee in die Angerburger Allee einfahren möchte, ist somit wartepflichtig. Auf dem Gehweg befindet sich ein angelegter Radweg.
Der Kreuzungsbereich Angerburger Allee / Tharauer Allee ist großzügig gestaltet, die Sichtbeziehung zwischen wartendem und vorfahrtberechtigtem Verkehrsteilnehmer ist gut. Vorsichtiges Hineintasten in einen rechts vor links geregelten Kreuzungsbereich inklusive Radweges trägt somit zusätzlich zur Verkehrberuhigung bei. Die Anordnung eines Haltverbotes in der Angerburger Allee ist aus diesem Grund nicht erforderlich.
Um den ruhenden Verkehr jedoch eindeutig zu regeln wird am Ende der Parkflächenmarkierung in der Angerburger Allee bis zum Einmündungsbereich der Tharauer Allee ein absolutes Haltverbot (Z 283) angeordnet.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Klaus-Dieter Gröhler Marc Schulte stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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