Drucksache - 0227/4  

 
 
Betreff: Verkehrsspiegel für die Angerburger Allee
neu: Verkehrssicherheit für die Tharauer Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Mattern 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2012 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
15.06.2012 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.08.2012 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. August 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, durch eine ausreichend bemessene Halteverbotszone in der Angerburger Allee auf Höhe der Tharauer Allee eine bessere Einsichtnahme in den Verkehrsfluss und somit ein gefahrloses Einbiegen in und Überqueren der Angerburger Allee zu ermöglichen.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Angerburger Allee und die Tharauer Allee befinden sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. Die Angerburger Allee ist von der Glockenturmstraße kommend als Einbahnstraße ausgewiesen. In einer Tempo-30-Zone herrscht die Regel Rechts vor Links. Der Verkehr, der aus der Tharauer Allee in die Angerburger Allee einfahren möchte, ist somit wartepflichtig. Auf dem Gehweg befindet sich ein angelegter Radweg.

 

Der Kreuzungsbereich Angerburger Allee / Tharauer Allee ist großzügig gestaltet, die Sichtbeziehung zwischen wartendem und vorfahrtberechtigtem Verkehrsteilnehmer ist gut. Vorsichtiges Hineintasten in einen rechts vor links geregelten Kreuzungsbereich inklusive Radweges trägt somit zusätzlich zur Verkehrberuhigung bei.

Die Anordnung eines Haltverbotes in der Angerburger Allee ist aus diesem Grund nicht erforderlich.

 

Um den ruhenden Verkehr jedoch eindeutig zu regeln wird am Ende der Parkflächenmarkierung in der Angerburger Allee bis zum Einmündungsbereich der Tharauer Allee ein absolutes Haltverbot (Z 283) angeordnet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Klaus-Dieter Gröhler                                          Marc Schulte

stellv. Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen