Drucksache - 0220/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20. September 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde die derzeitige verkehrliche Situation in Verbindung mit der Verkehrszeichenanordnung vor der Kaiser’s-Filiale an der Witzlebenstraße Ecke Neue Kantstraße zu prüfen und durch das Ordnungsamt regelmäßig überwachen zu lassen.
Zu prüfen ist insbesondere, ob die Verkehrssituation ggf. durch Fahrradabstellanlagen auf der Fahrbahn und der Einführung einer unechten Einbahnstraße in Höhe der Hausnummer Witzlebenstraße 17 verbessert werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.11.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde hat zusammen mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger die Situation vor Ort in Augenschein genommen. Die vorliegenden Verkehrsunfallzahlen und deren Ursachen lassen nicht auf eine neu zu regelnde verkehrliche Situation schließen. Die vorhandene Ladezone wird zwar häufiger zugeparkt. Dies ist jedoch ein bezirksweites Phänomen auch anderer Ladezonen.
Die Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen hat Folgendes ergeben:
Fahrradabstellanlagen würden die Einfahrtsituation in die Witzlebenstraße erschweren, da dieser Bereich für den ausfahrenden Verkehr vorgesehen ist.
Einbahnstraßen führen regelmäßig nicht zu einer Verbesserung der Verkehrssituation. Durch den Wegfall des Begegnungsverkehrs erhöht sich die gefahrene Geschwindigkeit, die Lärmbelastung steigt. Diese Auswirkungen stehen dem Sinn und Zweck einer Tempo-30-Regelung entgegen. Das Anfahren von Zielen wird erschwert und führt zu Verkehrsverlagerungen in ebenfalls schützenswerte Wohnstraßen. Die Erreichbarkeit der eigenen Wohnstraße ist eingeschränkt.
Unechte Einbahnstraßen haben insbesondere bei Anliegern wenig Akzeptanz, künstlich erzwungene Wendemanöver würden die Situation vor Ort verkomplizieren, der Knoten Neue Kantstraße/Witzlebenstraße würde zusätzlich belastet. Die Idee, den Verkehr so zu organisieren, dass eine Zufahrt auf den Parkplatz von Kaisers ermöglicht wird, eine Weiterfahrt Richtung Süden aber ausgeschlossen wird, ist nicht zulässig, da öffentlicher Verkehr auch über öffentliche Flächen abgewickelt werden muss. Insofern wären Wendekehren anzulegen, deren Kosten aber in keinem Verhältnis zu der aufgezeigten Problematik stehen.
Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde hat die vorhandene Ladezone um ca. 7 Meter in Richtung Neue Kantstraße verlängert, das ebenfalls vorhandene absolute Haltverbot entsprechend verkürzt. Dem Außendienst des Ordnungsamtes ist die verkehrliche Situation bekannt, Kontrollen werden weiterhin regelmäßig durchgeführt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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