Drucksache - 0183/4  

 
 
Betreff: Rostgerippe!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Förschler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2012 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
10.05.2012 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2012 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen (terminbewehrte Abmahnung, Sicherstellung) die Vielzahl an Radstellplätzen angeschlossener Fahrräder, die über Monate und Jahre hinweg die Anschließplätze blockieren und teilweise dort verrosten, zu reduzieren. Dabei sind auch die Erfahrungen anderer fahrradfreundlicher Städte (z. B. Bremen und Münster) einzubeziehen.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum stellt in der Regel einen Gemeingebrauch der öffentlichen Straße dar. Das heißt, fahrtüchtige Fahrräder können, soweit sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, auch langfristig an einem unveränderten Ort im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Für eine terminbewehrte Abmahnung und Sicherstellung gibt es in diesen Fällen, selbst wenn die Fahrräder ohne bewegt zu werden langfristig Anschließplätze blockieren, keine Rechtsgrundlage.

 

Von einem Gemeingebrauch des öffentlichen Verkehrsraums ist erst dann nicht mehr auszugehen, wenn abgestellte Fahrräder fahruntüchtig sind (sogenannte Schrotträder).

 

Nach Einschätzung des Ordnungsamtes ist jedoch dann von einem fahruntüchtigen Fahrrad auszugehen, wenn dies augenscheinlich betriebsunfähig und nur mit erheblichem wirtschaftlichem Reparaturbedarf wieder in einen betriebsfähigen und fahrtüchtigen Zustand gebracht werden kann. Allein ein fehlendes Rad oder die fehlende Luft auf einem Rad oder beiden Rädern erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Gleiches gilt für einen fehlenden Sattel.

 

Unter Berücksichtigung dieser Kriterien kontrolliert das Ordnungsamt laufend den öffentlichen Straßenraum und registriert fahruntüchtige Fahrräder. Darüber hinaus nimmt das Ordnungsamt von Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilte Standorte fahruntüchtiger Fahrräder auf und überprüft diese. Nach Erreichen einer wirtschaftlich vertretbaren Anzahl fahruntüchtiger Fahrräder entfernt das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der für die anschließende Entsorgung zuständigen Berliner Stadtreinigung diese Fahrräder vom öffentlichen Straßenland.

 

Im Jahr 2012 wurden bei derartigen Aktionen bisher 73 fahruntüchtige Fahrräder aus dem öffentlichen Straßenland entfernt.

 

Darüber hinaus wehrt das Ordnungsamt Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ab, die durch das Abstellen fahrtüchtiger Fahrräder im öffentlichen Verkehrsraum entstehen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich je nach Gefährdungsgrad um terminbewehrte Entfernungsaufforderungen mit anschließenden Sicherstellungen bei Nichtentfernung oder um sofortige Entfernungen und Sicherstellungen.

 

Eine Prüfung des Vorgehens anderer fahrradfreundlicher Städte (z.B. Bremen und Münster) hat keine neuen Erkenntnisse für das hiesige Verwaltungshandeln ergeben. Auch in den genannten Städten richtet sich das Vorgehen der Ordnungsbehörden, von den Fällen abgesehen, in denen ein im öffentlichen Verkehrsraum abgestelltes Fahrrad eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, ausschließlich gegen fahruntüchtige Fahrräder.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss daher als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                              Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                          Bezirksstadtrat


 

 
 

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