Drucksache - 0179/4  

 
 
Betreff: Maulkorb durch den Bezirksbürgermeister?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2012 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.      Wie ist das Ergebnis der rechtlichen Prüfung, die der Bezirksbürgermeister veranlasst hat hinsichtlich der Berechtigung des Personalrats, sich zu Haushaltsbeschlüssen des Bezirksamts äußern zu dürfen?

 

2.      Warum fehlt es dem Bezirksbürgermeister an Verständnis für den Wunsch des Personalrats, sich u. a. zur Aufgabe des Rathauses Wilmersdorf zu äußern und trifft es zu, dass der Bürgermeister dem Personalrat eine „kämpferische Auseinandersetzung“ angeboten hat?

 

3.      Trifft es zu, dass der Bezirksbürgermeister die Anrufung eines Rechtsanwaltes durch den Personalrat zur Klärung der rechtlichen Befugnisse untersagt hat und stattdessen das Rechtsamt für die Beratung angeboten hat, obwohl dieses vorab den Bürgermeister beraten hatte?

 

4.      Wie will der Bezirksbürgermeister das Verhältnis zum Personalrat zukünftig entwickeln und hält er die entstandene Situation unter Beachtung des erheblichen Veränderungsdrucks für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuge der Haushaltskonsolidierung für hilfreich?

 

5.      Trifft es zu, dass der Bürgermeister kritisiert hat, dass der Personalrat den Mitgliedern der BVV seine Stellungnahme zu den Haushaltsbeschlüssen zugeschickt hat, wenn ja, wieso?

 

 

Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe CDU-Fraktion! Vorab ein herzliches Willkommen den auf der Tribüne anwesenden Mitgliedern des Personalrates.

 

Einleitend darf ich für das Bezirksamt und insbesondere für mich als Leiter der Dienststelle mit Blick auf die gewählte Überschrift der Große Anfrage feststellen, dass es in Charlottenburg-Wilmersdorf keine Politik des Maulkorbs gab, gibt oder geben wird. Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist richtig. Ausdrücklich wird auf eine Kultur gegenseitiger Kommunikation, also die des Dialogs, der Wertschätzung und des Respekts im Umgang miteinander Wert gelegt. Das gilt grundsätzlich und somit selbstverständlich auch für den Personalrat sowie alle anderen Beschäftigtenvertretungen. Dies verbindet das Bezirksamt allerdings mit der Hoffnung und Erwartung, dass diese Form dieser Kommunikation auf Gegenseitigkeit beruht. Und, meine Damen und Herren, es sind im Umgang zwischen Bezirksamt und Personalrat bzw. Beschäftigtenvertretungen, und das betone ich ausdrücklich, in beiderseitigem Interesse Regeln einzuhalten.

 

Zu 1.

Gegenstand einer rechtlichen Bewertung durch das Rechtsamt war entgegen Ihrer Fragestellung nicht etwa die Frage einer Berechtigung des Personalrats sich zu Haushaltsbeschlüssen des Bezirksamtes, konkret geht es um die vom 14. Februar diesen Jahres, äußern zu dürfen über die ich, dem Personalratsvorstand unmittelbar nach Beendigung der Bezirksamtssitzung am 14. Februar im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit informiert habe. Gegenstand der Prüfung war vielmehr die Befugnis des Personalrats sich und das unterstreiche ich an der Stelle, ohne vorherige Erörterung mit der Dienststelle, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung unmittelbar schriftlich mit einem Appell an Sie, die Bezirksverordneten in Gestalt eines offenen Briefes, zu wenden, der als Plädoyer für eine Ablehnung des vom Bezirksamt vorgelegten Haushaltsplanentwurfs zu verstehen ist. Nach dem Ergebnis der Bewertung ist dieses Handeln des Personalrats mit dem Personalvertretungsgesetz Berlin nicht vereinbar. Es verletzt den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung.

Meine Damen und Herren, der Personalrat ist selbstverständlich, ich unterstreiche das, berechtigt, sich zu den Beschlüssen zu äußern. Insbesondere soweit sie im Fall des Vollzuges unmittelbare Auswirkungen auf die Beschäftigten haben. Dies ist aus Sicht des Bezirksamtes im Sinne der eingangs dargelegten Dialogkultur sogar ausdrücklich erwünscht. Der Personalrat hat die Erörterung mit dem Leiter der Dienststelle oder im Falle meiner Abwesenheit mit dem Stellvertreter, Herrn Gröhler, zu führen und ist nicht befugt, in der von ihm gewählten Form und an der Dienststelle vorbei die politischen Willensbildungsprozesse zu beeinflussen. Die Aufstellung des Bezirksdoppelhauhaltes, zunächst erst Entwurf durch uns, das Bezirksamtskollegium, und sodann die Beschlussfassung durch Sie, die BVV, stellt einen Vorgang unmittelbarer Ausübung von Staatsgewalt dar, der den demokratisch legitimierten Organen vorbehalten ist. Der Personalrat ist von den Beschäftigten zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem bereits erwähnten Personalvertretungsgesetz legitimiert.

Keine Frage, ist aber kein demokratisch, legitimiertes Organ, wie dies bei Bezirksamt und BVV der Fall ist. Das Vorgehen des Personalrats wird von der Kompetenzregelung des Personalvertretungsgesetzes nicht gedeckt.

 

Zu 2.

Ich habe als Bezirksbürgermeister und damit als Leiter der Dienststelle in Übereinstimmung mit dem Bezirksamtskollegium jedes Verständnis für den Wunsch des Personalrats, sich gegenüber dem Bezirksamt und vor allem gegenüber den Beschäftigten, u. a. zur Aufgabe dieses Rathauses Wilmersdorf wie selbstverständlich auch zu den weiteren Klausurtagungen zu äußern. Der Personalrat ist ja gerade mit eben dieser Zielsetzung, eine frühzeitige Erörterung mit der Dienststelle zu ermöglichen, am 14. Februar von mir sofort unterrichtet worden. Ein Tatbestand, den es in der Vergangenheit so in dieser Form nicht gegeben hat und vom Personalrat auch  ausdrücklich gut geheißen wurde.

 

Auf Unverständnis stößt die Tatsache, meine Damen und Herren, dass das Schreiben des Personalrates vom 27. Februar 2012 im Sinne gegenseitiger Transparenz, Stichwort: vertrauensvolle Zusammenarbeit, nicht einmal mir gegenüber mündlich vermittelt, sondern mir und damit der Dienststelle auf dem Wege der Fachpost erst am 29. Februar, also mit zwei Tagen Verzug zugestellt wurde. Nur am Rande sei erwähnt, wir haben unsere jeweiligen Diensträume auf derselben Etage.

 

Liebe CDU-Fraktion, das Zitat ist unzutreffend. Richtig ist vielmehr, dass ich als neuer Leiter der Dienststelle von Beginn an für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Zukunft zwischen Bezirksamt, Dienststellenleitung, Kollegium und Personalrat und allen anderen Beschäftigtenvertretungen geworben haben.

 

Zu 3.

Meine Damen und Herren, es trifft ebenfalls nicht zu, dass die Anrufung eines Rechtsanwalts durch den Personalrat untersagt wurde. Zutreffend ist vielmehr, dass ein Antrag des Personalrats auf Übernahme der Kosten für die Beauftragung eines externen Rechtanwaltes abgelehnt wurde, da sowohl im sogenannten Monatsgespräch am 14. März diesen Jahres, als auch danach wiederholt das Angebot unterbreitet wurde, die soeben unter 1. dargestellte rechtliche Bewertung unter Beteiligung des Rechtsamtes und unter besonderer Berücksichtigung möglicher Gegenargumente des Personalrats erneut z. B. im Rahmen eines der wöchentlichen Vorstandsgespräche mit der Dienststelle offen zu erörtern. Meine Damen und Herren, dieses Angebot hat der Personalrat leider bis heute nicht aufgegriffen, sondern am 13. April diesen Jahres mitgeteilt, die Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin anwaltlich prüfen zu lassen. Dies wird ausdrücklich bedauert. Als dass das Rechtsamt nachweislich keine Institution ist, die einseitig die Interessen der Dienststelle vertritt, sondern nach Maßgabe von Recht und Gesetz zur Beratung der gesamten Bezirksverwaltung, einschließlich des Personalrates, zuständig ist.

 

Zu 4. und 5.

Grund für die entstandene Situation ist das Verhalten des Personalrates, sehr geehrte Frau Klose, liebe CDU-Fraktion. Und für die geäußerte Kritik, die zu Frage 1 dargelegte Unvereinbarkeit des Vorgehens mit dem Personalvertretungsgesetz. Abschließend sei festgehalten, es hat in der Vergangenheit immer auch Sachverhalte gegeben, die vom Bezirksamt einerseits und dem Personalrat bzw. dem Beschäftigtenvertretung andererseits unterschiedlich bewertet worden sind.

Darüber muss man sich nicht aufregen, das liegt in der Natur der jeweiligen Aufgabenstellung begründet und wird auch in Zukunft so sein. Gerade deshalb aber ist es im Interesse, ich betone, aller Beteiligten und die habe ich natürlich vor allem als Leiter der Dienststelle, die Beschäftigten im Blick, dass die gebotene vertrauensvolle Zusammenarbeit von beiden Seiten durch Dialog, Transparenz, Wertschätzung und Respekt gegenseitig der Maßstab des Miteinanders in der Bezirksverwaltung Charlottenburg-Wilmersdorf ist.

 

 

Naumann

Bezirksbürgermeister


 

 
 

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