Drucksache - 0162/4  

 
 
Betreff: Übertragung von Mitteln aus dem Schul- und Sportstättensanierungsprogramm 2012 nach 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung 
Verfasser:Wuttig/Röder/Dr. Vandrey/Kaas Elias/Klose 
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
06.03.2012 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
08.03.2012 
6. Außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat am 08

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Die BVV hat am 08.03.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber den Senatsverwaltungen für Finanzen, Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass aufgrund der Haushaltsbeschränkungen gemäß Art. 89 Verfassung von Berlin in diesem Haushaltsjahr ggf. nicht verausgabte Mittel aus dem Schul- und Sportstättensanierungsprogramm 2012 nach 2013 ohne Ausgleich der Bezirke übertragen werden können.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit:

 

Mit Schreiben vom 26. März 2012 (siehe Anlage) wurden die Staatssekretäre der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit der Bitte angeschrieben, ob und inwieweit eine Übertragung der nicht verausgabten Mittel im Zusammenhang mit dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSSP) von 2012 nach 2013 möglich wäre.

 

Die Stellungnahmen der Senatsfachverwaltungen liegen inzwischen vor.

 

Darin wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Senatsfinanzverwaltung an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Sportanlagensanierungsprogramm vom 03.04.2012 deutlich gemacht, davon auszugehen, dass bei diesem Programm des baulichen Unterhalts, das nicht den Kriterien für Hochbaumaßnahmen nach § 24 LHO unterliegt, die Voraussetzungen des Artikels 89 VvB in vielen Fällen vorliegen werden. Die Anfrage nach einer Übertragung der im Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommenen Mittel ohne Ausgleich wird von SenFin insofern ablehnend beantwortet.

Die Stellungnahme ist der Vorlage ebenso beigefügt wie die Äußerung der Senatsverwaltungen für Inneres und Sport vom 12.04.2012 sowie Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 30.04.2012.

 

Bezug nehmend auf die Problematik bleibt für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf festzuhalten, dass sich von den 20 genehmigten Projekten im Zuge des SSSP insgesamt bereits 18 in der Beauftragungsphase befinden, da für diese die Ermächtigungen für die Inangriffnahme unter Beachtung der Regelungen des Art. 89 der Verfassung von Berlin festgestellt und aktenkundig gemacht wurden.

 

Derzeit wird davon ausgegangen, dass die verbliebenen zwei Maßnahmen nach der Freigabe des Haushaltes durch die Senatsverwaltung für Finanzen ebenfalls beauftragt werden. Ferner wird damit gerechnet, dass sämtliche Maßnahmen noch im Haushaltsjahr 2012 vollständig fertig gestellt und abgerechnet werden können.

 

 

 

 

Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

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