Drucksache - 0127/4  

 
 
Betreff: Haushalte müssen transparent sein
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-Fraktion 
Verfasser:Schlosser 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2012 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
21.03.2012 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
08.05.2012 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung vertagt   
12.06.2012 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.06.2012 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeits-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.06.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine maschinenlesbare Vorveröffentlichung für die folgenden Dokumente durchzuführen:

 

a) Haushaltsansatz als Besprechungsgrundlage für die BVV

b) Rechnungsabschluss

c) der beschlossene Haushaltsplan

 

Die Vorveröffentlichung soll vorzugsweise in nicht-proprietären Formaten (z.B. OpenDocument [1]) vorgenommen werden.

 

Die Vorveröffentlichung soll spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage in der Bezirksverordnetenversammlung allen Bezirksverordneten zur Verfügung gestellt werden. Für interessierte Bürger sollen die Dateien zum Download auf den Bezirks-Seiten angeboten werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit:

 

Das Bezirksamt stützt grundsätzlich die Veröffentlichung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Haushaltsplans oder der Rechnungslegung eines abgeschlossenen Haushaltsjahres.

 

Davon ausgehend, dass die unter a) gewählte Formulierung die Übermittlung der Unterlagen meint, die nach dem Beschluss des Bezirksamtes zum Haushalt der Bezirksverordnetenversammlung zur 1. Lesung und den Beratungen in den Ausschüssen übersandt werden, so kann darauf verwiesen werden, dass dies bereits im Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2012/2013 erfolgte. Der Planentwurf wurde im pdf-Format und als excel-Datei mit den Rohdaten des Plans zur Verfügung gestellt. Allerdings ist eine, im Erscheinungsbild eines Haushaltsplans (inkl. Erläuterungen!) entsprechende, maschinenlesbare Auswertung des in allen Bezirken zu verwendeten Aufstellungsmoduls unter ProFISKAL (DAV-X) nicht möglich. Ein entsprechendes standardisiertes Verfahren kann nur von der Senatsverwaltung für Finanzen zur Verfügung gestellt werden. Dies wurde zuletzt im Rahmen der Beratungen des Hauptausschusses jedoch von ihr abgelehnt.

 

Für die unter b) verstandene Bezirkshaushaltsrechnung gibt es keine Möglichkeit einer bezirklichen Auswertung in der äußeren Form der sog. Liste 300. Die Erstellung erfolgt über das ProFISKAL-Modul DHR. Auf Nachfrage des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg bezüglich der Haltung der Senatsverwaltung für Finanzen zu einem standardisierten Auswertungs-Verfahren teilte diese mit, dass sie bereits die Erstellung eines (gesicherten) pdf-Dokuments wegen der Möglichkeit der Manipulation ablehnte.

 

Für den beschlossenen Haushaltsplan unter c) können die bereits unter a) erwähnten Datei-Formate zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Fertigung von Unterlagen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens bis zum Beschluss des Bezirksamtes, etwa zum Eckwertebeschluss, sind BA-interne Unterlagen, die i.d.R. nicht der BVV zur Verfügung gestellt werden, da sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Verfahren involviert ist.

 

Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

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