Drucksache - 0038/4  

 
 
Betreff: Die Bedarfsampel Olympische Straße am Wochenende nicht abschalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Dr.Timper 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
08.12.2011 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
12.01.2012 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2012 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. Januar 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Bedarfsampel in der Olympischen Straße Ecke Oldenburgallee am Wochenende nicht abgeschaltet wird.

 

Der BVV ist bis zum 29.02.2012 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat mit der dafür zuständigen Verkehrslenkung Berlin Kontakt aufgenommen. Diese teilt mit Schreiben vom 25. Januar 2012 mit:

 

„Die Fußgänger-Ampel in der Olympischen Straße Höhe Oldenburgallee wurde zur Schulwegsicherung errichtet. Da nur montags bis freitags Schulunterricht stattfindet, wird die Anlage an Wochenenden nicht benötigt. Außerhalb von Veranstaltungen ist in der Olympischen Straße das Verkehrsaufkommen in den Abendstunden und an den Wochenenden so gering, dass Fußgänger die Fahrbahn auch ohne Lichtzeichenanlage sicher überqueren können.

 

Aufgrund mehrerer gleichlautender Bürgeranträge habe ich wiederholt die Verkehrssituation vor Ort überprüft. Ich habe auch die Polizeidirektion 2 nach der aktuellen Verkehrssituation befragt. Von dort wurde mir bestätigt, dass sich seit der Änderung der Betriebszeiten 1995 keine neuen Erkenntnisse ergeben haben, die eine Verlängerung der Betriebszeiten erforderlich machen.

 

Bei Veranstaltungen wird die Anlage abgeschaltet und bei Bedarf die Fußgängerquerung durch Polizeibeamte vor Ort geregelt.

 

Erfahrungsgemäß wird durch Fußgänger oftmals die Grünanforderung ausgelöst, ohne dass sie dann auch die Fahrbahn überqueren wollen. Auch wird wegen des geringen Fahrzeugaufkommens die Fahrbahn vorher bei Rot überquert, sodass beim Umschalten der Signale für die Kraftfahrer nicht ersichtlich ist, warum sie anhalten müssen.

 

Nach den vorgenannten Ausführungen habe ich in Abstimmung mit der Polizei keinen Anlass, die Betriebszeiten wieder auf das Wochenende zu erweitern.“

 

 

Das Bezirksamt bittet daher, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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