Drucksache - 0024/4  

 
 
Betreff: Live-Übertragung der BVV-Sitzungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke(fraktionslos)/Piraten 
Verfasser:Tillinger/Cieschinger/Schlosser 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.11.2011 
2. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
13.12.2011 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2012 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
14.02.2012 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2012 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 16.02.2012 beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin sieht sich dem Prinzip des „Gläsernen Rathauses“ im Sinne einer Transparenten Bürgerkommune verpflichtet.

 

Hierzu zählen auch Aktivitäten, die das politische Geschehen in der BVV und ihren Ausschüssen der Öffentlichkeit auf vielfältigem Weg medial zugänglich machen. Neue Medien ermöglichen neue Möglichkeiten, Transparenz zu schaffen und den Zugang zu politischer Partizipation zu erleichtern.

 

Deshalb prüft das Bezirksamt die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen am Sitzungsort, um Sitzungen der BVV live ins Internet übertragen zu können.

 

Voraussetzung der Übertragung soll sein:

 

-          Unkommentierte, ungeschnittene Live-Übertragung der Redebeiträge am Rednerpult,

-          Nichtübertragung von Beiträgen der Verordneten, die ihr Einverständnis mit der Übertragung nicht erklärt haben,

-          die Übertragung erfolgt über eine Webseite der Bezirksverordnetenversammlung,

-          die Übertragung ins Internet soll für den Bezirkshaushalt kostenneutral durchgeführt werden.

 

Das Recht jedes einzelnen Bezirksverordneten, eine Übertragung des eigenen Redebeitrages zu verneinen, ist im Sinne eines respektvollen Umgangs miteinander zu berücksichtigen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

Live-Übertragungen sind innerhalb von berlin.de, also auch innerhalb der Website www.charlottenburg-wilmersdorf.de im Rahmen von berlin.de, nicht möglich. Allerdings könnte selbstverständlich eine Live-Übertragung, die über andere Stream-Anbieter realisiert wird, mit dem Auftritt der BVV unter www.charlottenburg-wilmersdorf.de verlinkt werden. Bisher bietet die BVV Marzahn-Hellersdorf entsprechende Übertragungen an. Diese werden unter www.bvvlive.de durch eine Arbeitsgruppe der BVV ehrenamtlich privat ermöglicht. Das Stream-Angebot wird durch zeitweilige Werbeeinblendungen finanziert.

 

Zu einem Beschluss der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf vom 16.10.2008 (DS 910/3: "BVV-Live im Internet") hatte das Bezirksamt folgendes berichtet:

"Das Bezirksamt hat den Prüfauftrag hinsichtlich seiner fachlichen Umfänglichkeit und im Hinblick auf die technische Umsetzbarkeit einer Audio- und Videoübertragung der monatlichen Bezirksverordnetenversammlungen (live und zeitversetzt) einem Unternehmen übergeben, das auf Grundlage des BVV-Beschlusses die mit einer solchen Übertragung verbundenen Möglichkeiten und Fragestellungen ermittelt hat. Eine Prüfung durch den Fachbereich IT übersteigt sowohl die personellen als auch die notwendigen fachlichen Kompetenzen.

Dieses Konzeptpapier wurde nunmehr dem Büro der Bezirksverordnetenvorsteherin als zukünftigem Nutzer mit der Bitte um inhaltliche Angaben zu den aufgeworfenen Fragestellungen und Darlegung der Nutzerwünsche übersandt.

Sobald der Nutzer nähere Angaben zu den Übertragungswünschen gemacht hat, wird das beauftragte Unternehmen anhand dieser Angaben die Kosten für die technische Ausstattung, deren Betrieb sowie die Übertragung und Bereitstellung im Internet ermitteln".

 

Dies ist unverändert der gegenwärtige Sachstand.

 

 

Reinhard Naumann

 


 

 
 

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