Drucksache - 0003/4
Die BVV beschließt:
Es werden die folgenden Ausschüsse gebildet:
1. Ausschuss für Tiefbau und Grünflächen Bestehend aus 15 Mitgliedern im Verhältnis 5:5:4:1 einschließlich 4 Bürgerdeputierten im Verhältnis 2:1:1
2. Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Bestehend aus 13 Mitgliedern im Verhältnis 4:4:4:1 einschließlich 3 Bürgerdeputierten im Verhältnis 1:1:1
3. Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Bestehend aus 9 Mitgliedern im Verhältnis 3:3:2:1 einschließlich 3 Bürgerdeputierten im Verhältnis 1:1:1
4. Ausschuss für Geschäftsordnung Bestehend aus 9 Mitgliedern im Verhältnis 3:3:2:1
5. Ausschuss für Gender Mainstreaming Bestehend aus 11 Mitgliedern im Verhältnis 4:3:3:1 einschließlich 3 Bürgerdeputierten im Verhältnis 1:1:1
6. Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Bestehend aus 15 Mitgliedern im Verhältnis 5:5:4:1 einschließlich 4 Bürgerdeputierten im Verhältnis 2:1:1
7. Ausschuss für Rechnungsprüfung Bestehend aus 7 Mitgliedern im Verhältnis 2:2:2:1
8. Ausschuss für Schule Bestehend aus 15 Mitgliedern im Verhältnis 5:5:4:1 einschließlich 4 Bürgerdeputierten im Verhältnis 2:1:1
9. Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Bestehend aus 15 Mitgliedern im Verhältnis 5:5:4:1 einschließlich 4 Bürgerdeputierten im Verhältnis 2:1:1
10. Ausschuss für Sport Bestehend aus 11 Mitgliedern im Verhältnis 4:3:3:1 einschließlich 4 Bürgerdeputierten im Verhältnis 2:1:1
11. Ausschuss für Stadtentwicklung Bestehend aus 15 Mitgliedern im Verhältnis 5:5:4:1 einschließlich 4 Bürgerdeputierten im Verhältnis 2:1:1
12. Ausschuss für Umwelt und Naturschutz Bestehend aus 11 Mitgliedern im Verhältnis 4:3:3:1 einschließlich 4 Bürgerdeputierten im Verhältnis 2:1:1
13. Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Bestehend aus 13 Mitgliedern im Verhältnis 4:4:4:1 einschließlich 4 Bürgerdeputierten im Verhältnis 2:1:1
14. Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Bestehend aus 15 Mitgliedern im Verhältnis 5:5:4:1 einschließlich 4 Bürgerdeputierten im Verhältnis 2:1:1
15. Integrationsausschuss Bestehend aus 15 Mitgliedern im Verhältnis 5:5:4:1 einschließlich 6 Bürgerdeputierten im Verhältnis 2:2:2
16. Jugendhilfeausschuss Bestehend aus 9 Mitgliedern im Verhältnis 3:3:2:1 nebst 6 Bürgerdeputierten der Träger der freien Jugendhilfe
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