Drucksache - 2183/3
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Rechtsgutachten zu erstellen / erstellen zu lassen mit dem Ziel, notwendige private Ersatzpflanzungen auch auf öffentlichen Baumscheiben rechtssicher zu ermöglichen.
Ferner ist zu prüfen, wie private Spender Fachfirmen zur Pflanzung von Straßenbäumen beauftragen können, und die Leistungen vom Grünflächenamt nach den üblichen Regeln abgenommen werden können.
Der BVV ist bis zum 30.11.2011 zu berichten.
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