Drucksache - 2163/3  

 
 
Betreff: Ampelnachtschaltung Birger-Forell-Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/FDP 
Verfasser:Ludwig/Prejawa/Block 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
25.08.2011 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten Beratung
14.09.2011 
59. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.09.2011 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15. September 2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich gegenüber der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass die Lichtzeichenanlage in der Blissestraße / Paretzer Straße / Hildegardstraße in den Nachtstunden abgeschaltet wird.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2011 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat sich bei der Verkehrslenkung Berlin für eine Nachtabschaltung der Lichtzeichenanlage am Birger-Forell-Platz ausgesprochen und um eine Stellungnahme gebeten.

 

Mit Schreiben vom 21. Oktober 2011 teilt die Verkehrslenkung Berlin mit, dass sie nach eingehender Prüfung und in Abstimmung mit der Polizei eine Nachtabschaltung an der Lichtzeichenanlage Blissestraße/Hildegardstraße-Paretzer Straße nicht für vertretbar hält. In dem Schreiben heißt es weiter:

 

Gemäß VI der VwV zu § 37 Abs. 2 StVO sollen Lichtzeichenanlagen in der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden. Sofern die Verkehrsbelastung nachts schwächer ist, empfiehlt es sich, für diese Zeit ein besonderes LZA-Programm zu wählen, das alle Verkehrsteilnehmer möglichst nur kurz warten lässt. Auch in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Lichtzeichenanlagen in der Regel ununterbrochen in Betrieb zu halten sind. Das Signalprogramm dieser Anlage läuft nachts in einem Umlauf von 40 s, das weiter nicht unterschritten werden kann. Kurze Wartezeiten sind somit sichergestellt. Unfalluntersuchungen haben gezeigt, dass durch das Abschalten für Fußgänger und Autofahrer ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko besteht. Dies trifft besonders zu für Einbiegen-/Kreuzen-Unfälle. Aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens wird in der Nacht häufig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, zumal es sich hier um eine gerade und übersichtliche Strecke handelt.

 

Ein wesentlicher Beitrag zur Lärmminderung in der Blissestraße zwischen Varziner Straße und Am Volkspark wurde bereits durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr erreicht.“

 

Darüber hinausgehende Maßnahmen hält die Verkehrlenkung Berlin nicht für erforderlich.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                        Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat


 

 
 

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