Drucksache - 2147/3
2 Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011.folgenden Beschluss gefasst:
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für den Erhalt und gegen den kalkulierten Verfall des Baudenkmals "Holtzendorff-Garage" in Berlin-Charlottenburg, Heilbronner Straße 12-13 / Holtzendorffstraße, einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 31.10.2011 zu berichten.“
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Die Eintragung der Holtzendorff-Garage in die Denkmalliste erfolgte auf Initiative des Bezirksamtes mit Unterstützung des bezirklichen Denkmalbeirats, nachdem das zuständige Landesdenkmalamt in dieser Angelegenheit sehr lange sehr zögerlich war. Aufgrund der erheblichen Ausnutzungsreserven des Grundstückes war und ist unstrittig, dass ein Teilerhalt der Bestandsgebäude mit einer Neubebauung zu verbinden ist. Einem Bauantrag, der den fachlichen Ansprüchen genügte, wurde planungs- und denkmalrechtlich zugestimmt. Eine Genehmigung konnte jedoch nicht erteilt werden, da sich die Deutsche Bahn AG (als Nachbarin) gegen das Vorhaben wandte. Einem geänderten Entwurf wurde im Juli 2011 zugestimmt. Nach Eingang der letzten ausstehenden Stellungnahme wird die Baugenehmigung erteilt. Das Bezirksamt geht davon aus, dass nach Erteilung der Genehmigung die Instandsetzung der zu erhaltenden Gebäude und die Neubebauung in Angriff genommen werden. Die Neubebauung des Grundstückes unter Beachtung der denkmalrechtlichen Erfordernisse stellt aus Sicht des Bezirksamtes eine städtebauliche Aufwertung des Quartiers dar und erhöht das Angebot an Wohnraum in marktgängiger Lage.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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