Drucksache - 2133/3  

 
 
Betreff: Weitere Zebrastreifen schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Evers 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.06.2011 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten Beratung
24.08.2011 
58. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
25.08.2011 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24. August 2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob an folgenden vier Straßenbereichen Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) eingerichtet werden können:

 

§         Halemweg südlich Toeplerstr. zur besseren Erreichbarkeit des Stadtteilzentrums Charlottenburg-Nord

 

§         Sömmeringstr. südlich Nordhauser Str. zur Erreichbarkeit der Sporthalle

 

§         Sömmeringstr. südlich Quedlinburger Str. zur Erreichbarkeit der Bushaltestelle

 

§         Wundtstr. westlich Sophie-Charlotten-Str., Höhe Frauenbundhaus zur Erreichbarkeit des Lietzenseeparks

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2011 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Prüfung der vorgeschlagenen Zebrastreifen hat folgende Ergebnisse gebracht:

 

Im Bereich Halemweg südlich der Toeplerstraße befindet sich vor dem Zugang zum Stadtteilzentrum eine Bushaltestelle. Die Schaffung eines Fußgängerüberwegs nördlich des Haltestellenbereiches ist nicht möglich, weil sich dieser damit unmittelbar hinter der einmündenden Toeplerstraße und direkt vor der Bushaltestelle befinden würde, woraus eine erhebliche Gefährdung für querende Fußgänger durch die Sichtbehinderung haltender Busse resultieren würde.

Ein Fußgängerüberweg südlich der Haltestelle ist nur mit umfangreichen Umbauarbeiten unter erheblichem Kostenaufwand zu realisieren, da dort Parkbuchten angrenzen. Bereits im Jahr 2002 und 2005 haben Prüfungen zu der Örtlichkeit mit dem gleichen Ergebnis stattgefunden.

 

Für den Bereich Sömmeringstraße südlich der Nordhauser Straße wurde durch die Verkehrslenkung Berlin am 16. August 2010 ein Fußgängerüberweg angeordnet. Die bauliche Realisierung wurde zunächst zurückgestellt, da auch die Radwegeführung in diesem Bereich neu geplant wurde und beide Baumaßnahmen aufeinander abzustimmen waren. Nach Rücksprache mit dem Straßenbaulastträger ist die Ausführung nunmehr im Frühjahr 2012 geplant.

 

Der vorgeschlagene Standort mmeringstraße südlich Quedlinburger Straße befindet sich in ca. 100 Meter Entfernung zu dem zuvor genannten Standort südlich der Nordhauser Straße. Die Errichtung eines weiteren Fußgängerüberweges in so unmittelbarer Nähe erscheint daher nicht erforderlich.

 

Die Wundtstraße westlich Sophie-Charlotten-Straße befindet sich in einer Tempo 30-Zone. An dem betreffenden Bereich befindet sich bereits eine auf der Fahrbahn markierte Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger. Dadurch reduziert sich die verbleibende Fahrbahnbreite auf 5,50 Meter und erleichtert somit die Querung an dieser Stelle. Die vorhandene Querungshilfe wird aus polizeilicher wie auch aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht als ausreichend angesehen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                        Marc Schulte

Bezirksbürgermeisterin                                          Bezirksstadtrat


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen