Drucksache - 1987/3  

 
 
Betreff: Sanierung der AVUS auf Lärmsanierung nutzen
neu: AVUS-Sanierung auch für Lärmschutz nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/Grüne/FDP/LINKE. 
Verfasser:Verrycken/Dr.Murach/Schmitt/Ludwig/Block/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.02.2011 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Naturschutz Beratung
24.02.2011 
50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2011 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
VzK Zwischenbericht
VzK Abschlussbericht

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17.03.2011 Folgendes beschlossen:

 

„Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Sanierung der AVUS für die Senkung der Lärmbelastungen auch in Charlottenburg-Wilmersdorf befindlichen Wohngebieten entlang der Autobahnstrecke genutzt wird.

 

Dazu sind alle geeigneten Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, insbesondere die Verwendung von sog. Flüsterasphalt (offenporiger Asphalt) und die Verbesserung der Schallschutzmauern/-wände.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2011 zu berichten.“

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Bereits mit VzK 2004/3 hat das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung über das Bauvorhaben selbst, die Ursachen und den zeitlichen Ablauf ausführlich unterrichtet. Mit der Antwort auf die Große Anfrage AVUS (Drs. 2093/3) hat das Bezirksamt darüber hinaus über den bis dato bekannten Sachstand zum Lärmschutz nach der Sanierung (Basis Antwort auf eine Kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus) informiert. Auf Basis des Beschlusses 1987/3 hat das Bezirksamt die für den Verkehr zuständige Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angeschrieben und um Unterstützung in der Angelegenheit gebeten. Dabei hat das Bezirksamt u. a. auf eine kurz zuvor stattgefundene Veranstaltung zum Thema Schallschutz im Verkehr (Schwerpunkt geräuschmindernde Fahrbahnbeläge) hingewiesen und die mögliche Gewinnung von Synergien durch den Einsatz von Photovoltaikelementen bei Ertüchtigung oder Ersatz von Schallschutzwänden angeregt.

 

Bedauerlicherweise liegt noch keine Antwort vor.

 

Das Bezirksamt wird unaufgefordert über den weiteren Verlauf berichten.

 

 

 

Klaus-Dieter Gröhler                                                                                    Martina Schmiedhofer

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                                       Bezirksstadträtin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu ergänzend zum Zwischenbericht folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt.

 

Es wird gebeten, das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 27.12.2011 zur Kenntnis zu nehmen.

                                                                                                                                                         

Das Bezirksamt bedauert die Tatsache, dass weitergehende Maßnahmen zum aktiven Schallschutz nicht durchgeführt werden, sieht aber unter den beschriebenen Umständen keine Handhabe und bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Anlage

 

 

 

 

Reinhard Naumann                                           Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister                               Bezirksstadträtin

 

 

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr


 


                                                                                                                                                                             Bearbeiter              Herr Franke

Zeichen              X PS E

Dienstgebäude:

Württembergische Str. 6,

10707 Berlin-Wilmersdorf

Zimmer               246

Telefon              030 90139-3880

Fax              030 90139-3870

Intern              (9139)

Datum                            27.12.2011

 

 

 

 


Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

              Herrn Bezirksstadtrat Carsten Engelmann             

             

 


 

Erneuerungsmaßnahme auf der BAB A 115 ZW. AS Spanische Allee bis AD Funkturm
- Schreiben BzStR Charlottenburg-Wilmersdorf -

Anlage: - Schreiben BzStR vom 05.04.2011

Sehr geehrter Herr Engelmann,

Bezug nehmend auf das Schreiben von Frau Schmiedhofer möchte ich Ihnen folgende zusam-
menfassende Erläuterungen zu den angesprochenen Sachverhalten geben

Die entlang der Eichkampsiedlung bestehende Lärmschutzwand wurde im Rahmen einer Lärmsa-
nierungsmaßnahme im Jahr 1989 auf der Grundlage einer schalltechnischen Untersuchung des
gesamten Autobahnnetzes im Land Berlin errichtet. Darüber hinaus wurden den von verbleiben-
den Pegelüberschreitungen betroffenen Hauseigentümern passive Schallschutzmaßnahmen (Ein-
bau von Schallschutzfenstern) angeboten und wie vorgeschrieben zu 75% finanziert.

Die vorhandene Lärmschutzwand ist gemäß einer im Jahr 2010 durchgeführten Prüfung in einem
guten Zustand. Ingenieurbauwerke, zu denen auch Lärmschutzwände ab 2 Meter sichtbarer Höhe
zählen, unterliegen regelmäßigen, alle drei Jahre stattfindenden Prüfungen, so dass eine Wah-
rung der schalltechnischen Eigenschaften gesichert ist.

Eine Erneuerung, Verlängerung oder Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand ist / war nicht
vorgesehen. Schallschutzmaßnahmen im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben sind gesetzlich
geregelt. Bei Maßnahmen im Bestand, wie im vorliegenden Fall, sind diese Leistungen freiwillig
("Lärmsanierung"). Eine Überlegung bzql. des Einsatzes von Photovoltaikelementen wurde aus
o. g. Gründen ebenfalls nicht angestellt.

Gleichwohl ist die Reduzierung des Verkehrslärms ein wichtiges Anliegen der Verwaltung Auf
dieser Basis wurde untersucht, welche Möglichkeiten bestehen, die Anwohner der Eichkampsied-lung über die bestehenden Lärmschutzwände hinaus von der Erneuerungsmaßnahme profitieren
zu lassen. Die Auswahl eines lärmmindernden Fahrbahnbelages stellte eine sinnvolle Ergänzung
des bestehenden Schutzsystems dar. Der Einsatz eines solchen Belages beschränkt sich aller-
dings auf Bereiche mit "anliegender" Wohnbebauung am Bauanfang und - ende.

Der Einsatz eines offenporigen Asphalts (OPA) kam nicht in Frage, da dessen Verwendung, auch
unter Beachtung der Besonderheiten des Betriebsdienstes, nur bei größeren Einbaulängen ver-
tretbar ist. Maßgeblich ist jedoch die hohe verkehrliche Belastung der A 115 und die damit ver-
bundenen Anforderungen an die Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit des Fahrbahnbelages. Die
Abwägung der hier nicht abschließend aufgeführten Belange führte zur Entscheidung des Einbaus
von lärmtechnisch verbessertem Gussasphalt und einer damit einher gehenden Lärmreduzierung
um 2 dB (A).

Zum Zeitpunkt der Anfrage stand der Abschluss des Vergabeverfahrens für die Bauleistungen
unmittelbar bevor. Die zu Grunde liegende Planung war bereits im Oktober 2010 abgeschlossen
worden.

Mit freundlichen Grüßen

Vietzke

stellv Abteilungsleiterin


 

 

 

 


 

 
 

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