Drucksache - 1965/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17. März 2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die zum 1. Januar 2011 wirksam gewordenen Preiserhöhungen für den ÖPNV bis zur Wiederaufnahme eines ungestörten Fahrplanbetriebes ausgesetzt werden.
Insbesondere durch die Unregelmäßigkeit bei der S-Bahn Berlin ist es für die Nutzer des ÖPNV nicht nachvollziehbar, warum die Schlechtleistung der S-Bahn Berlin höhere Fahrpreise im VBB nach sich zieht.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Mit Schreiben vom 10. Mai 2011 nimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wie folgt Stellung zum Beschluss der BVV:
„Die Erhöhung der Fahrpreise ist für viele Nutzer des ÖPNV schwer nachzuvollziehen und stößt auf erhebliche Kritik. Bei der Beurteilung des Sachverhaltes ist aber zu berücksichtigen, dass die letzte Fahrpreiserhöhung fast 3 Jahre zurückliegt, dass der Preis für einen Einzelfahrschein sogar seit 2005 unverändert geblieben ist und dass in der Region Berlin/Brandenburg damit die Preise im Vergleich zu anderen Regionen unterdurchschnittlich gestiegen sind. Ein wesentlicher Aspekt für die Fahrpreiserhöhung ist, dass es sich um einen Verkehrsverbund handelt, d.h. ein Tarifgefüge, das in ganz Berlin und Brandenburg gilt und somit nicht nur für die S-Bahn Berlin GmbH, sondern für insgesamt 39 Verkehrsunternehmen in Berlin-Brandenburg. Für die anderen Unternehmen in der Region, die zum Erhalt ihrer wirtschaftlichen Existenz in Folge gestiegener Energie- und Personalkosten auf Fahrpreiserhöhungen angewiesen sind, wäre ein nochmaliges Aussetzen der Tarifanpassung nicht tragbar gewesen.
Auch eine Erhöhung allein in Brandenburg wäre keine Lösung, denn im „Speckgürtel“, dem Tarifgebiet C, sind beide Länder eng verknüpft, so dass ein Bruch im Tarifgefüge an der Ländergrenze weder für die Kunden noch für die Unternehmen vermittelbar wäre. Auch erbringen viele Busunternehmen des Brandenburger Umlandes Leistungen in Berlin und sind auf die höheren Tarifeinnahmen aus dem Berliner Stadtgebiet angewiesen. Im Ergebnis hätte daher ein Aussetzen der Tarifmaßnahme zur Folge, dass wegen des Versagens eines Unternehmens im Verkehrsverbund, viele andere, die ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen, verzichten müssen. Somit bleibt nur der Weg, die S-Bahn Berlin GmbH verschuldensgerecht durch konsequente vertragliche Entgeltkürzungen für ihre Schlechtleistung zur Verantwortung zu ziehen. Die einbehaltenen finanziellen Mittel werden für zusätzliche Leistungen und zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur, für den behindertengerechten Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen und damit zur weiteren Verbesserung des integrierten ÖPNV-Gesamtangebotes zum Vorteil für alle Fahrgäste verwendet. Darüber hinaus hat die S-Bahn selbst breit gestreute Entschädigungsleitungen übernommen.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Marc Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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