Drucksache - 1960/3  

 
 
Betreff: Verkehrssituation "Am Volkspark" entschärfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Wendt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2011 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten Beratung
24.08.2011 
58. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
25.08.2011 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
15.09.2011 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15. September 2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie eine Verkehrsberuhigung in der Straße "Am Volkspark" erreicht werden kann, sodass die dort die Straße querenden Kinder der Tagesgroßpflegestellen und Kitas nicht durch den fließenden Individualverkehr gefährdet werden.

 

Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob eine Ausweisung der Straße "Am Volkspark" als verkehrsberuhigte Zone oder die Anordnung der vorhandenen Parkplätze als Querparkbereich geeignet sind, um eine geschwindigkeitsreduzierte Verkehrssituation zu schaffen, die den Kindern das Queren der Straße mit einem geringeren Unfallgefährdungsrisiko als bisher ermöglichen würde.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2011 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Entscheidung, ob und welche Verkehrszeichen aufgestellt werden, trifft die zuständige Straßenverkehrsbehörde in Ausübung ihrer Verkehrsregelungspflicht. Diese Aufgabe nehmen die Straßenverkehrsbehörden als Amtspflicht im Interesse und zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer wahr. Diese Amtspflicht ist darauf gerichtet für die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs zu sorgen. Es sind nur solche Maßnahmen zu ergreifen, die objektiv erforderlich und nach objektiven Maßstäben zumutbar sind. Gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

 

Die Straße Am Volkspark befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Bei dem fließenden Verkehr handelt es sich in erster Linie um Anliegerverkehr. Diesem ist die Situation vor Ort bekannt. Das Verkehrszeichen Z 136 - Kinder – ist in diesem Straßenabschnitt mehrfach angeordnet und wiederholt sich darüber hinaus zusätzlich auf der Fahrbahn. Bauliche Maßnahmen wie Gehwegvorstreckungen und Fahrbahnerhöhungen mit farblicher Hervorhebung an der Blissestraße, der Livländischen Straße und der Bundesallee unterstützen diese Anordnung und signalisieren den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern die Verkehrssituation (Tempo 30, Rechts vor Links). Der Bereich auf der Seite am Volkspark gegenüber der Livländischen Straße ist mit Pollern versehen, so dass hier nicht geparkt werden kann und eine gute Einsicht in den Fließverkehr gegeben ist.

 

Der ruhende Verkehr auf der Seite zum Volkspark hin ist überwiegend in ca. 60 Grad Schrägaufstellung angeordnet, an der gegenüberliegenden Seite mit Wohnbebauung wird parallel zum Fahrbahnrand geparkt. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von ca. 3,80 Meter. Eine weitere Einengung der Fahrbahn ist hier nicht möglich, da bei dieser Parkaufstellung eine Fahrbahngassenbreite von mindestens 3,60 m vorhanden sein muss.

 

Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für Straßen mit sehr geringem Verkehr in Betracht. Dies ist hier nicht gegeben, da die Straße Am Volkspark eine Anliegerstraße in einem großen Wohngebiet ist und von der Bundesallee und der Blissestraße her erschlossen wird.

 

Die Polizei hat mitgeteilt, dass es im Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 30.August 2011 zu keinem Verkehrsunfall in der Straße Am Volkspark gekommen ist.

 

Die Prüfung ergibt zusammenfassend daher keinen zusätzlichen verkehrlichen Regelungsbedarf für die Straße Am Volkspark.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                        Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat


 

 
 

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