Drucksache - 1944/3  

 
 
Betreff: Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans VII-3-1B
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2011 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Beratung
26.01.2011 
55. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.02.2011 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtplanung

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes die Verordnung über die Veränderungssperre VII-3-1B/27 und fordert das Bezirksamt auf, diese Gemäß § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches und § 36 Abs. 2 Buchstabe c des Bezirksverwaltungsgesetzes zu erlassen.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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