Drucksache - 1893/3  

 
 
Betreff: Wundtstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.11.2010 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
17.12.2010 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2011 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20. Januar 2011 beschlossen:

 

Wir fordern das Bezirksamt auf zu prüfen, wie eine Entschärfung der Verkehrssituation in der Wundtstraße zwischen Riehlstr. und Sophie-Charlotten-Straße durch geeignete Maßnahmen herzustellen ist.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2011 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Verkehrssituation im Bereich der Wundtstraße zwischen Riehlstraße und Sophie-Charlotten-Straße wurde durch die Straßenverkehrsbehörde überprüft. Dabei wurde insbesondere betrachtet, welche Gefährdungen für Fußgänger bei der vorhandenen verkehrlichen Situation wahrzunehmen sind.

 

In der Wundtstraße Ecke Sophie-Charlotten-Straße und in der Sophie-Charlotten-Straße Ecke Wundtstraße  existieren markierte Gehwegvorstreckungen, die die Querung der Straßen in diesem Bereich durch bessere Einsicht in den Fließverkehr erleichtern. Kontrollen durch den Außendienst des Ordnungsamtes haben ergeben, dass die Freihaltung dieser Flächen von anderen Verkehrsteilnehmern mehrheitlich akzeptiert wird. Bei 10 Kontrollen wurde lediglich ein Verstoß durch ein parkendes Fahrzeug auf dieser Fläche festgestellt.

 

Bei dem Termin der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingerichtete Arbeitsgruppe „Förderung des Fußgängerverkehrs“ am 16. November 2011 wurde zur Verbesserung der Situation beschlossen, die Markierung beider Straßenbereiche über die Ecke hinaus fortzuführen und zu verbinden. Weiterhin wurde bei dem Termin festgelegt, die im südlichen Bereich der Wundtstraße gegenüber Hausnummer 44 bereits vorhandene Gehwegvorstreckung durch eine gegenüber liegende Gehwegvorstreckung auf der Nordseite zu ergänzen. Beide Maßnahmen werden spätestens im Frühjahr 2012 realisiert.

 

Auch eine Änderung der bestehenden Parkordnung wurde überdacht. Sowohl im Bereich  der Wundtstraße als auch der Sophie-Charlotten-Straße ist auf einer Straßenseite das Längs- und gegenüber das Querparken angeordnet. Ein beidseitiges Längsparken erhöht die Fahrbahnbreite und trägt dadurch eher zu einer Erhöhung der Durchfahrtsgeschwindigkeit bei. Die verbleibende Fahrbahnbreite bei beidseitigem Querparken reicht nicht aus, den Durchgangsverkehr (z. B. auch für Rettungsfahrzeuge) sicherzustellen.

 

Die Anlegung eines Fußgängerüberweges z. B. im Bereich der Gehwegvorstreckung in der Wundtstraße wäre mit einem Kostenaufwand von ca. 30.000 € verbunden.

 

Zur Einschätzung des Durchgangsverkehrs und der Unfallzahlen hat die Straßenverkehrsbehörde den Polizeipräsidenten in Berlin um Informationen gebeten. Nach Auskunft des Polizeipräsidenten in Berlin findet in dem Bereich nur geringer Durchgangsverkehr statt. Weiterhin wurden in den Jahren 2008 und 2009 vier Verkehrsunfälle dokumentiert, alle ohne Fußgängerbeteiligung. Auch für die Jahre 2010 und 2011 sind die Unfallzahlen unauffällig. Eine  Geschwindigkeitsüberwachung zeigte ebenfalls keinen Handlungsbedarf an dieser Stelle auf.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                        Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat


 

 
 

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