Drucksache - 1867/3
1. Mündliche Anfrage Evelyn Andres SPD-Fraktion Werbeträger
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie erklärt sich das Bezirksamt die Tatsache, dass an verschiedenen Stellen in unserem Bezirk immer noch die unansehnlichen Werbeträger für das Strandbad Wannsee stehen?
2. Wann ist die Aufstellgenehmigung abgelaufen oder wurde diese verlängert?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.
2. Mündliche Anfrage Carsten Engelmann CDU-Fraktion Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste des Bezirks
Ich frage das Bezirksamt:
1. In welchem Umfang hat das Bezirksamt die Übernachtungsstelle im Jugendgruppenhaus Glockenturmstr. des SCC e.V. genutzt und wie hoch war das Einsparungspotenzial gegenüber einer Hotelunterbringung?
2. Wie gedenkt das Bezirksamt zukünftig Gäste des Bezirks, z. B. aus Partnerstädten, bei Besuchen unterzubringen und welche Kosten werden hierfür anfallen?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau Bezirksbürgermeisterin Thiemen.
3. Mündliche Anfrage Dr. Bert Lehmann Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Auerbachtunnel und Bürgerinformation
Ich frage das Bezirksamt:
1. Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Auerbachtunnel wegen einer Brückenbaustelle der Bahn seit dem 23.9.2010 bis Ende 2012 gesperrt ist?
a) Wann und wie wurden die Anwohner insbesondere im Eichkamp darüber informiert und wurde eine Umleitung ausgeschildert?
b) Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit die Bauzeit zu verkürzen bzw. eine eingeschränkte Befahrbarkeit herzustellen?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau Bezirksstadträtin Schmiedhofer.
4. Mündliche Anfrage Johannes Heyne FDP-Fraktion Horstweg
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist es zutreffend, dass dem Bezirksamt Anwohnerschreiben aus dem Horstweg vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die Bewohner durch die Sperrung der Knobelsdorffstraße eine erhebliche Zunahme an Verkehr festgestellt haben?
a) Ist es weiterhin zutreffend, dass sich aus diesen Schreiben eine prinzipielle Ablehnung der Bewohner des Horstweges zur dauerhaften Sperrung der Knobelsdorffstraße herauslesen lässt?
b) Auf welche Grundlage beruft sich das Bezirksamt, wenn es in der Sitzung der BVV vom 22.04.2010 zur DRS 1565/3 davon spricht, es hätte ein Umfrage unter der Bewohnern des Hostweges stattgefunden?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau Bezirksstadträtin Schmiedhofer.
5. Mündliche Anfrage Barbara Scheffer SPD-Fraktion Neue Parkausweise für Behinderte - Frist beachten!
Ich frage das Bezirksamt:
Bei welchen Stellen im Bezirksamt werden die alten Parkausweise ausgetauscht und in welcher Weise wird das Vorgehen den Gehbehinderten gegenüber kommuniziert?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau Bezirksstadträtin Schmiedhofer.
6. Mündliche Anfrage BV Engelmann CDU-Fraktion Kids in die Sportclubs auch in Charlottenburg- Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Vereine im Bezirk haben das Programm "Kids in die Sportclubs" in welchem Umfang und für welche Projekte genutzt?
2. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass ein solches Programm sinnvoll ist und eine entsprechende finanzielle Aufstockung erfahren sollte?
Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:
Zu 1: Das Förderprogramm „Kids in die Sportclubs“ wurde im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf im Jahr 2010 gemäß der beigefügten Übersicht (Anlage) wahrgenommen.
Zu 2: Dieses Förderprogramm, dessen Träger die Sportjugend im Landessportbund Berlin e. V. ist, wird als sehr sinnvoll bewertet.
Hinsichtlich einer finanziellen Aufstockung - insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um den sogenannten Bildungschip oder entsprechende Gutscheine im Zusammenhang mit den künftigen Hartz IV-Veränderungen – sieht das Bezirksamt Entscheidungsbedarf, wenn Beschlüsse auf Bundesebene erfolgt sind.
Naumann Bezirksstadtrat
7. Mündliche Anfrage Nicole Ludwig Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tourismusabgabe
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie lautet der genaue Abstimmungstext zur City-Tax, der im Rat der Bürgermeister abgestimmt wurde?
a) Wie hat sich das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf im Rat der Bürgermeister verhalten? b) In welcher Form setzt sich das Bezirksamt in Zukunft für die Einführung einer City-Tax ein?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:
1 Wie lautet der genaue Abstimmungstext zur City-Tax, der im Rat der Bürgermeister abgestimmt wurde?
a) Wie hat sich das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf im Rat der Bürgermeister verhalten? b) In welcher Form setzt sich das Bezirksamt in Zukunft für die Einführung einer City-Tax ein?
Der Rat der Bürgermeister hat in der Sitzung am 16.09.2010 nach Abstimmung (5 dafür, 4 dagegen, 2 Enthaltungen bei zu diesem Zeitpunkt 11 Stimmberechtigten) wie folgt Stellung genommen zu dem RdB-Beschluss Nr. R-784/2010:
„Der Rat der Bürgermeister fordert den Senat auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine sogenannte „City-Tax“ eingeführt werden kann, die das Erheben einer Abgabe in Höhe von bis zu 2,50€ pro Nacht/Gast bei Hotel- und Pensionsübernachtungen vorsieht. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind dabei von der Abgabe ausgenommen. Die daraus entstehenden Einnahmen sollen zu 100% den Bezirken zufließen. Das eingenommene Geld soll für Maßnahmen des Klimaschutzes, das grüne Image der Stadt und der Kulturförderung zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verteilung auf die Bezirke zu präzisieren und ein gerechtes Modell zu entwickeln.“
Wenngleich die Sitzung des RdB nicht öffentlich sind, kann mitgeteilt werden, dass der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gegen den Beschlussentwurf des Ausschusses gestimmt hat, da die Formulierung „gerechtes Modell“ für die Verteilung der Einnahmen unbrauchbar ist. Auf Nachfrage in der Sitzung, hat der zuständige Ausschussvorsitzende erklärt, dass die Verteilung ggf. nach der Berechnungsgrundlage „veredelter Einwohner“ erfolgen könnte. Dieses wäre für Charlottenburg-Wilmersdorf nicht hinnehmbar. Außerdem hat auf Nachfrage SenFin in der Sitzung nicht bestätigt, dass das Geld zusätzlich den Bezirken gegeben werden könnte, so dass die Gefahr besteht, dass via Globalsumme letztlich ein Nullsummenspiel entsteht.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Gröhler
8. Mündliche Anfrage Christel Dittner SPD-Fraktion Schlaf Kindlein schlaf!
Ich frage das Bezirksamt:
1. Gibt es in den publikumsrelevanten Dienststellen Babywickelmöglichkeiten, die sowohl Müttern als auch Vätern zugänglich sind?
2. Sind diese dem Bedarf angepasst und genügend gekennzeichnet?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1. In den Dienstgebäuden Fehrbelliner Platz und Otto-Suhr-Allee gibt es je einen „offiziellen“ Stil- und Wickelraum. Diese stehen selbstverständlich Müttern und Vätern zur Verfügung. Die Schlüssel sind bei den Pförtnerlogen erhältlich.
Zu 2. Ja. Die Räume sind dem Bedarf angepasst und mit Wickelkommoden mit Auflagen, Abfallbehältern, Stofftieren und Handwaschbecken ausgestattet. Sie sind deutlich als Still- und Wickelräume gekennzeichnet.
Darüber hinaus haben einige Fachabteilungen (Gesundheitsamt, Jugendamt) in ihren jeweiligen Bereichen (Hohenzollerndamm, Otto-Suhr-Allee, Heerstraße) in eigener Regie Wickelräume und/oder Wickelmöglichkeiten eingerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Gröhler
9. Mündliche Anfrage Ralph Schöne CDU-Fraktion Krankenhausplanung 2010-2015 und ihre Auswirkungen auf den Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Veränderungen ergeben sich für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aus dem am 29.9.2010 vom Senat von Berlin beschlossenen Krankenhausplan 2010 und wie bewertet das Bezirksamt diese?
2. Welche Detailplanungen stehen noch aus und welche wünschenswerten Veränderungen konnten nicht realisiert werden?
Die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:
1. Welche Veränderungen ergeben sich für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aus dem am 29.09.2010 vom Senat von Berlin beschlossenen Krankenhausplan 2010 und wie bewertet das Bezirksamt diese?
Auf der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG, § 1 Abs. 1) ist das Land Berlin verpflichtet, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Krankenhauspläne erstellt und durch Fortschreibung der Bedarfsentwicklung angepasst.
Der Krankenhausplan gibt den Rahmen für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung an. Dabei werden auf der Grundlage demographischer Daten Bedarfsanalysen durchgeführt und Bedarfsprognosen erstellt. Die Bedarfsprognose für die somatischen Fächer beruht auf der Analyse empirischer Daten zur Entwicklung der Bevölkerung, den stationär zu versorgenden Fällen, den zu behandelnden Diagnosen, den Veränderungen durch medizinisch-technischen Fortschritt oder sonstigen Veränderungen der Rahmenbedingungen.
Erstellt wird der Plan durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, wobei alle an der Krankenhausversorgung Beteiligten, wie z.B. die Krankenhausträger, Krankenkassen und Krankenkassenverbände in die Planung einbezogen sind.
Die Bezirke werden dazu nicht befragt.
Mit dem vorliegenden Krankenhausplan 2010 soll die stationäre Versorgung im Land Berlin auf qualitativ hochwertigem Niveau bis zum Jahr 2015 sichergestellt werden. Es handelt sich dabei um die Fortschreibung des Krankenhausplanes 2006.
Für den Bezirk ergeben sich keine nennenswerten Änderungen bei den ordnungsbehördlich genehmigten Planbetten. Insgesamt erhöht sich deren Zahl sogar um insgesamt 15 Betten.
Krankenhäuser mit Erhöhung der Planbetten
Den größten Zuwachs an Planbetten erhalten die DRK-Kliniken Westend mit insgesamt 32 Planbetten. Diese verteilen sich auf folgende Fachabteilungen:
Frauenheilkunde und Geburtshilfe: + 17 Kinder- und Jugendheilkunde: + 5 Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie: + 10 Strahlentherapie. + 5 Kinder- und Jugendchirurgie - 5
Die Gesamtbilanz besteht in 32 zusätzlichen Planbetten. Planbettenbestand: 458, neu 490.
Zur stationären Versorgung psychiatrischer Patienten erhält die Friedrich-von-Bodelschwing-Klinik 22 zusätzliche Planbetten. Planbettenbestand 120, neu 142
Das Malteser Krankenhaus erhält 10 zusätzliche Betten zur stationären Versorgung geriatrischer Patienten. Planbettenbestand: 97, neu 107
Damit erhöhen sich die Planbetten im Bezirk um insgesamt 64.
Krankenhäuser mit Reduzierung der Planbetten oder Umstrukturierungen
Die psychiatrische Klinik der Charité in der Eschenalle wird - wie schon lange geplant - geschlossen. Damit entfallen 100 Betten der überregionalen psychiatrischen Versorgung.
Das St. Gertrauden Krankenhaus muss 21 Betten abbauen. Betroffen sind folgende Abteilungen:
Augenheilkunde: - 10 Innere Medizin: - 10 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde: - 6 Frauenheilkunde und Geburtshilfe - 6 Chirurgie: - 4
Da sich darunter Belegbetten befinden, reduziert sich die Gesamtbettenzahl des St. Gertrauden Krankenhauses um insgesamt 21 Planbetten. Planbettenbestand: 385, neu 364
Das Martin-Luther-Krankenhaus muss insgesamt 13 Betten abbauen. In der Schlossparkklinik werden 5 Betten abgebaut und im Parksanatorium Dahlem, der Belegklinik der DRK-Kliniken, 6 Betten.
Das Martin-Luther-Krankenhaus muss ebenfalls insgesamt 13 Betten in folgenden Fachabteilungen abbauen:
Chirurgie - 5 Frauenheilkunde und Geburtshilfe - 8 Planbettenbestand: 298, neu 285
In der Schlossparkklinik ergeben sich keine Veränderungen der Planbettenzahl, aber Veränderungen innerhalb der Fachabteilungen:
Innere Medizin - 13 Neurologie - 3 Neurochirurgie + 3 (Belegbetten) Psychiatrie + 16
Neu ist die Aufnahme der Schlossparkklinik als Notfallkrankenhaus. Planbettenbestand: 339 (davon 5 Betten außerhalb des Krankenhausplanes), neu: 334.
Parksanatorium Dahlem, der Belegklinik der DRK-Kliniken:
Chirurgie: - 1 Frauenheilkunde und Geburtshilfe - 3 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde - 2 Planbettenbestand: 45, neu 40
Insgesamt reduzieren sich die Planbetten im Bezirk um 76.
Ohne Berücksichtigung des Wegfalls der 100 psychiatrischen Betten der Charité, deren Wegfall durch den Neubau der Friedrich-von-Bodelschwing-Klinik kompensiert ist, ergibt sich dagegen eine positive Bilanz von einem Bettenzuwachs um 24 zusätzliche Krankenhausbetten. Eine Verschlechterung der stationären Krankenhausversorgung ist somit nicht zu befürchten; die psychiatrische Pflichtversorgung ist gewährleistet.
Kliniken außerhalb des Bettenbedarfsplanes im Bezirk:
Kliniken außerhalb des Bettenbedarfsplanes im Bezirk:
2. Welche Detailplanungen stehen noch aus und welche wünschenswerten Veränderungen konnten nicht realisiert werden?
Der vorliegende Krankenhausplan ordnet die aufzustockenden oder zu reduzierenden Betten den entsprechenden Fachabteilungen der betroffenen Krankenhäuser zu. Damit sind die Vorgaben sehr detailliert und weitere Detailplanungen erübrigen sich.
Da die Beteiligung des Bezirksamtes bei der Erstellung des Krankenhausplanes nicht vorgesehen ist, konnten auch keine Wünsche hinsichtlich bestimmter Veränderungen geäußert werden.
M. Schmiedhofer Bezirksstadträtin
10. Mündliche Anfrage Ruth Vatter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Islam und Schule
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie positioniert sich das Bezirksamt zum Inhalt der Handreichung für Lehrer und Lehrerinnen an Berliner Schulen "Islam und Schule"?
a) Wie ist die Akzeptanz dieser Handreichung bei Beschäftigten an den Schulen und Jugendeinrichtungen im Bezirk?
b) Wie fördert das Bezirksamt die Weiterbildung der Beschäftigten der Jugendfreizeiteinrichtungen im Hinblick auf die Stärkung der "interkulturellen Kompetenz"?
Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:
Zu 1: Die o. a. Handreichung ist im September 2010 veröffentlicht worden und an die Schulen gegangen. Deren Erarbeitung wird vom Bezirksamt grundsätzlich begrüßt, jedoch hat eine Kenntnisnahme des Inhalts der Handreichung aufgrund anderer Prioritäten bisher weder durch den Schulträger noch durch das Jugendamt stattfinden können. Auch liegen dem Bezirksamt nach so kurzer Zeit keine Erkenntnisse über Akzeptanz oder Nicht-Akzeptanz seitens der Lehrkräfte oder Schulleitungen in der Region Charlottenburg-Wilmersdorf vor.
Zu 1a: Adressat der Handreichung sind die Schulen. Ob die Handreichung auch für die Jugendeinrichtungen geeignet ist, bedarf noch der Klärung.
Zu 1b: Das Bezirksamt versteht interkulturelle Kompetenz als Haltung und als Bewusstsein für Unterschiedlichkeit, Vielfalt und Toleranz/Akzeptanz, die sich nicht auf ethnisch bedingte Differenzen beschränkt. Interkulturelle Kompetenz ermöglicht die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Vorurteilen, das Verstehen der gesellschaftlichen Bedeutung von Fremdbildern und die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit ethnisch bedingten Konflikten. Voraussetzung ist eine Grundhaltung des Respekts und der Wertschätzung gegenüber „dem/der Anderen“.
Die Jugendarbeit nimmt mit ihrem wenig formalisierten, lebensweltbezogenen Ansatz eine wichtige Rolle im friedlichen und produktiven Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kulturen ein. Der Umstand, dass inzwischen rund 53 % der jungen Menschen unter 18 Jahren im Bezirk und damit mehr als die Hälfte einen Migrationshintergrund haben, zeigt die Bedeutung dieser Aufgabe. Interkulturelle Kompetenz in den Jugendeinrichtungen zählt damit zum Pflichtprogramm und zur Basiskompetenz für jegliche Form der Jugendarbeit.
Interkulturelle Arbeit ist deshalb als Querschnittsaufgabe in den Konzepten der Jugendhilfeeinrichtungen festgeschrieben und wesentlicher Bestandteil von Prozessen der Qualitätsentwicklung. Interkulturelle Arbeitsansätze sind ebenso wie ethnische und andere Konflikte ständige Themen in Dienst- und Fachgesprächen, um die im Alltag der Jugendeinrichtungen unverzichtbaren handlungsbezogenen und wissensbezogenen interkulturellen Kompetenzen zu fördern. Hinzu kommen seit vielen Jahren einschlägige Fortbildungsangebote des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg, die stark nachgefragt werden. Auch eine hausinterne Fortbildung für alle im Bereich der Jugendarbeit Tätigen vor geraumer Zeit diente u.a. der weiteren Entwicklung interkultureller Kompetenzen.
Naumann Bezirksstadtrat
11. Mündliche Anfrage Stefan Häntsch CDU-Fraktion Haltverbotsregelung in der Reichsstraße
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist dem Bezirksamt die neu geschaffene Haltverbotsregelung in der Reichsstr., unmittelbar nach Ausfahrt aus dem Theodor-Heuss-Platz bekannt?
2. Wenn ja, weshalb kontrolliert das Ordnungsamt nicht konsequent die Einhaltung der neuen Haltverbotsregelungen, da es grade in den Mittagsstunden zu gefährlichen "Einfädelsituationen" kommt, da der rechte Fahrbahnstreifen trotz entsprechender Haltverbotsschilder vollständig zugeparkt ist?
Zu 1. Ja.
Zu 2. Die Reichsstraße wird in der Regel täglich von den Dienstkräften des Allgemeinen Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes kontrolliert und festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden geahndet. Leider ist es angesichts des begrenzten Personals, der Vielzahl der Aufgaben und der Größe des Bezirks nicht möglich, dauerhaft in dem Bereich Reichsstraße präsent zu sein. Die regelmäßigen Kontrollen werden selbstverständlich nunmehr verstärkt in den Mittagsstunden fortgeführt. Mit freundlichen Grüßen Schulte
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