Drucksache - 1839/3  

 
 
Betreff: Patenschaften für den Einsatz von Dialogdisplays ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/FDP 
Verfasser:Schmitt/Evers/Block 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
07.10.2010 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
28.10.2010 
46. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.11.2010 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in der Sitzung am 18. November 2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ggf. gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung ein Modell zu entwickeln, das die Übernahme privater Patenschaften für die Aufstellung von Dialogdisplays ermöglicht.

 

Der BVV ist bis zum 28.02.2011 zu berichten.

 

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt:

 

Der Bezirk kann zu den im Einsatz befindlichen vier Anlagen weitere Dialogdisplays ordern, deren Anschaffung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung finanziert wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Bezirk mit der Herstellerfirma einen Wartungsvertrag abschließt.

Die Wartung kostet pro Anlage derzeit 600 € pro Jahr (zuzüglich Ersatzteile). Bisher hatte sich der Bezirk dafür entschieden, bei gegenläufigen Fahrbahnen an einem Standort zwei Dialogdisplays aufzustellen, was aber nicht zwingend ist, sondern nach der Verkehrssituation ausgerichtet werden kann. Das Umsetzen einer Anlage wird von der Firma mit derzeit 200 € berechnet.

Denkbar wäre, dass sich Sponsoren gegenüber dem Bezirksamt vertraglich verpflichten, für die Mindeststandzeit von sechs Monaten oder auch länger die reinen Wartungskosten (ohne Ersatzteile) zu übernehmen.

Die gemeinsame Festlegung eines Standorts dürfte kein Problem sein, da Dialogdisplays an vielen Stellen des Bezirks sinnvoll sind.

Das bedeutet, dass z. B. Elternvereine in der Nähe ihrer Schule, Geschäftsleute in der Nähe ihrer Betriebe oder andere Organisationen an ihnen genehmen Standorten die Wartung eines Dialogdisplays finanzieren könnten. Nach entsprechender Festlegung (Größe, Aufmachung, Inhalt) wäre auch eine den Fahrzeugführer nicht ablenkende Werbung an den Displayaufbauten denkbar, da es sich nicht um eine Verkehrsanlage im Sinne der StVO handelt, bei denen Werbung verboten ist. Die jeweils anfallenden Umsetzungskosten könnten sich die Sponsoren teilen. Die entsprechenden Verträge könnte das Ordnungsamt abschließen, das auch die Abstimmung über den Standort vornehmen würde. Für die nicht zu kalkulierenden und mit Sponsoren kaum zu vereinbarenden Kosten für notwendige Ersatzteile müsste nach diesem Modell der Bezirk aufkommen.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                    Marc Schulte

Bezirksbürgermeisterin                                                              Bezirksstadtrat


 

 
 

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