Drucksache - 1825/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 07.10.2010 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie der Fußgängerübergang mit Ampel im Kreuzungsbereich Mecklenburgische Straße/Wiesbadener Straße/Breite Straße in Berlin - Schmargendorf optimiert werden kann. Dort befinden sich in der Biegung Mecklenburgische Straße zur Breiten Straße insgesamt drei Übergänge mit Ampelschaltungen für Fußgänger.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Der Bereich gehört zum übergeordneten Straßennetz. Die für Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde daher um Prüfung des Kreuzungsbereichs gebeten. Sie ließ über ihren Abteilungsleiter folgendes Ergebnis mitteilen:
Grundsätzlich sei die Verkehrssituation an diesem Knotenpunkt vergleichbar mit vielen Kreuzungen in der Stadt. Es sei üblich, dass der Kfz-Verkehr mit dem in gleicher Richtung laufenden Fußgängerverkehr zur gleichen Zeit Grün erhalte. Geregelt werde dies nach der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Abbiegeverkehre hätten hiernach auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen und müssten wenn nötig anhalten.
Zum Schutz der Fußgänger, die die nördliche Fußgängerfurt der Breiten Straße queren, sei außerdem ein großer Schutzblinker aufgestellt. Darüber hinausgehende Sicherungsmaßnahmen seien mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln leider nicht zu erreichen.
Nach der Unfallstatistik der Schutzpolizei hätten sich hier in der letzten Zeit keine Unfälle ereignet, die auf die Ampelregelung zurückzuführen wären.
Eine mögliche Änderung der Signalzeiten oder auch eine separate Signalisierung der Linksabbieger aus der Wiesbadener Straße sei verworfen worden, weil dies zu einer erheblichen Leistungseinschränkung der stark frequentierten Lichtzeichenanlage führen würde und damit zu Lasten aller Verkehrsteilnehmer ginge. Insbesondere würden sich die Wartezeiten der Fußgänger erhöhen.
Aufgrund des dargestellten Sachverhalts bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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