Drucksache - 1812/3
Die BVV beschließt die Ablehnung. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bereits bei der Planung des Klimaschutzgesetzes bei der Senatsumweltverwaltung dafür einzusetzen, dass dieses mit Augenmaß umgesetzt wird und existenzielle bzw. wirtschaftliche Interessen von Mietern, Hauseigentümern und Gewerbetreibenden berücksichtigt werden, d.h. in begründeten Fällen müssen z. B. Ausnahmen und Befreiungen sowie Einzelfallprüfungen möglich sein. Der BVV ist bis zum 30.10.2010 zu berichten. |
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