Drucksache - 1796/3  

 
 
Betreff: Bürgerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Dr. Suhr 
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.06.2010 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bürgeranfragen

1

1. Bürgerfrage                      Herr Klaus Betz

                                               Verkehrsberuhigte Zone zwischen Spandauer Damm,

                                               Schloßstr., Knobelsdorffstr. und Sophie-Charlotte-Straße

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass nach Beobachtungen von Bewohnern und Bewohnerinnen der verkehrsberuhigten Zone zwischen Spandauer Damm, Schloßstr., Knobelsdorffstr. und Sophie-Charlotte-Straße die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit vielfach nicht eingehalten wird?

  2. Welche Möglichkeiten gibt es, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu reduzieren und welche sind durch das Bezirksamt in überschaubarem Zeitraum realisierbar?

  3. Ist das Bezirksamt bereit, als erste Schritte die Auffrischung der stellenweise vorhandenen farblichen Fahrbahnflächen zu veranlassen sowie an geeigneten Orten Markierungen „7 km/h“ auf die Fahrbahn aufbringen zu lassen?

  4. Können bei der Umsetzung der zusätzlichen Fahrbahnmarkierungen Vorschläge aus der Bevölkerung zur Gestaltung der Markierungen und zu den Orten der Markierungen berücksichtigt werden?

 

Die Beantwortung der Bürgeranfrage erfolgt durch das Bezirksamt schriftlich, da der Fragesteller nicht anwesend war:

 

Zu 1.

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass die Polizei bei Geschwindigkeitsmessungen immer wieder Überschreitungen der in verkehrsberuhigten Zonen vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit von 4 bis 7 km/h feststellt. Aufgrund der Größe des verkehrsberuhigten Bereiches und des Umfang des Verkehrs, der durch die Anwohner selbst verursacht wird, beziehungsweise des Zielverkehrs in den Bereich, ist die Schrittgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer - also auch Radfahrer - kaum durchsetzbar. Dies ist in allen großen verkehrsberuhigten Bereichen in Berlin ein Problem.

 

Auf der Anwohnerversammlung im März hat die Polizei erfreulicherweise mitgeteilt, dass sich das Gebiet erfreulicherweise nicht durch auffällige Unfallzahlen auszeichnet.

 

Zu 2.

Neben größeren baulichen Veränderungen sieht das Bezirksamt nur die Möglichkeit an besonders zu schützenden Straßenbereichen wie vor Schulen oder Spielflächen sogenannte Dialogdisplays aufzustellen.

Das Bezirksamt hat bereits zusätzlich zur Beschilderung Verkehrsberuhigung an allen Zufahrten nicht amtliche Schilder „Schrittgeschwindigkeit“ anbringen lassen.

 

Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass der ADFC den Vorschlag gemacht hat, die Hauptfahr­radroute der Radialroute 3 durch die Knobelsdorffstraße zu führen. Hier ist der ADFC an mich mit dem Wunsch herangetreten, die Straße in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Dieses Anliegen sollte in die Überlegungen zur Weiterentwicklung des Gebietes miteinbezogen werden.

 

Zu 3.

Die farblichen Markierungen wurden bei Einrichtung des Modellvorhabens „Verkehrsberuhigung Klausenerplatz“ Anfang der 80er-Jahre aufgebracht. Aufgrund der Kürzung der Straßenunter­haltungsmittel ist eine Erneuerung der Farbmarkierungen derzeit leider nicht möglich. Die Aufbrin­gung des Hinweises: 7 km/h wird das Bezirksamt vornehmen.

 

Zu 4.

Ja, im Rahmen des Straßenverkehrsrechtes und der Haushaltsmittel.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

2. Bürgerfrage                      Herr Benjamin Darga

                                               Seelingtreff

 

  1. Trifft es zu, dass sehr viele alte Besucher im Seelingtreff Hausverbot haben?

  2. Trifft es zu, dass sich im Seelingtreff fast nur noch Personen mit polnischer bzw. russischer Staatsangehörigkeit aufhalten, also kaum noch mit deutscher Staatsangehörigkeit?

  3. Wie viele von diesen Personen benötigen dort eine Sozialberatung?

  4. Braucht der Seelingtreff evtl. vier Sozialarbeiter oder reichen drei oder zwei Sozialarbeiter aus?

  5. Trifft es zu, dass im JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf mehrere Beschwerden von Personen des MAE-Projekts „Forckenbecker“, die eine Mehraufwandsentschädigung erhalten bzw. erhielten,vorliegen?

 

Die Beantwortung der Bürgeranfrage erfolgt durch das Bezirksamt schriftlich, da der Fragesteller nicht anwesend war:

 

Zu 1

Im „Seelingtreff“ in der Seelingstraße 9, 14509 Berlin, bestehen aktuell 2 Hausverbote. Angesichts der Besucherzahl sind dies nicht sehr viele.

 

Zu 2.

Die Tagesstätte steht allen wohnungslosen Menschen offen, unabhängig von ihrer Herkunft oder Nationalität. Richtig ist, dass vor allem in den letzten beiden Quartalen eine Zunahme von Besu­chern aus dem osteu­ropäischen Raum festzustellen war.

 

Zu 3.

In den Sachberichten des Trägers ist kein Rückgang der Beratungsakti­vitäten erkennbar, d.h. die Nachfrage wird so weit wie möglich bedient.

 

Zu 4.

Das Betreuungspersonal ist angemessen.

 

Zu 5.

Besondere Beschwerden oder Auffälligkeiten in MAE-Maßnahmen des JobCenters sind dem Be­zirksamt nicht bekannt. Jeder Einzelfall wird im Rahmen des Kundenreaktionsmanagements des JobCenters individuell geprüft und bearbeitet.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

3. Bürgerfrage                      Herr Dr. Uwe Steinhoff

                                               Spielplatz Plöner Straße

 

  1. Welche Geldmittel wurden in den Jahren 2009 und 2010 für den Spielplatz Plöner Straße aufgewendet (bitte einzeln auflisten nach: Instandhaltung, Neubau von Spielgeräten, Baumpflege, Umzäunung, sonstiges)?

  2. Wie wird die Bestandssicherung dieser bisherigen Investitionen bei den Planungen zu einer möglichen Nutzungsänderung berücksichtigt?

  3. Wird bei den Planungen zu einer möglichen Nutzungsänderung des Spielplatzes Plöner Straße berücksichtigt, dass eine weitere Flächenversiegelung in dem Bereich zu einem erhöhten Oberflächenabfluss und damit zu einem höheren Regenwasseraufkommen an der Einleitungsstelle Hubertusallee/Hubertussee führt, insbesondere bei Starkniederschlägen? Welche zusätzlichen Kosten werden dafür erwartet?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Bürgeranfrage wie folgt schriftlich, da der Fragesteller nicht anwesend war:

 

 

  1. Welche Geldmittel wurden in den Jahren 2009 und 2010 für den Spielplatz Plöner Straße aufgewendet (bitte einzeln auflisten nach: Instandhaltung, Neubau von Spielgeräten, Baumpflege, Umzäunung, sonstiges)?

 

Der betreffende Spielplatz ist kein öffentlicher Spielplatz, sondern Bestandteil der zur Abteilung Jugend gehörenden Jugendfreizeitanlage.

 

2009:

Einfriedungszaun:                                  27.000 €

Reparaturen an Spielgeräten:         ca. 1.500 €

 

2010:

            Erneuerung der Wasseranlage:                  3.700 €

            Erneuerung der Schaukelanlagen:  1.300 €

            Reparatur der Spielgerätekombination:     5.900 €

            Einbau eines neuen Spielgerätes:  7.200 €

Pflanzung von drei Obstbäumen:                 3.900 €

 

 

  1. Wie wird die Bestandssicherung dieser bisherigen Investitionen bei den Planungen zu einer möglichen Nutzungsänderung berücksichtigt?

 

Die Abteilung Bauwesen beabsichtigt, den im Fachvermögen der Abteilung Jugend befindlichen Spielplatz der Jugendfreizeiteinrichtung zu übernehmen und als öffentlichen Kinderspielplatz fortzuführen.

 

  1. Wird bei den Planungen zu einer möglichen Nutzungsänderung des Spielplatzes Plöner Straße berücksichtigt, dass eine weitere Flächenversiegelung in dem Bereich zu einem erhöhten Oberflächenabfluss und damit zu einem höheren Regenwasseraufkommen an der Einleitungsstelle Hubertusallee/Hubertussee führt, insbesondere bei Starkniederschlägen? Welche zusätzlichen Kosten werden dafür erwartet?

 

Das Bezirksamt geht derzeit nicht von einer Nutzungsänderung des Spielplatzes aus, vgl. Antwort zu 2.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 

 

 

4. Bürgerfrage                      Frau Bärbel Baltes

                                               Bürgersteig Stuttgarter Platz

 

  1. Ist es sinnvoll und an morgen gedacht, wegen einiger Büsche einen neu gebauten Bürgersteig – am östlichen Stuttgarter Platz – der ja eine öffentliche Verkehrsfläche ist, auf knapp 1 m zurückzubauen?

  2. Wer im Bezirksamt veranlasst diese unwirtschaftliche und fußgängerunfreundliche Planung und wieso wird solche Fehlplanung „qualifiziertes Provisorum“ genannt?

  3. Da der B-Plan mit einer ausgewiesenen Bürgersteigfläche von 3.40 m Gesetz ist und vom Tiefbauamt auch entsprechend gebaut wurde, wieso wird im Bezirksamt die Maßnahme nicht vorher sorgsam abgewogen, damit Gelder nicht unnötig ausgegeben werden?

  4. Ist die Vermutung richtig, dass dieser schmale Bürgersteig nicht bis an die Kreuzung Stuttgarter Platz/Kaiser-Friedrich-Straße geführt wird?

  5. Sollte das Bezirksamt auf dem schmalen Bürgersteig bestehen, wie wird er im Winder vom Schnee befreit: Per Schaufel und Besen oder gibt es derart schmale Schneebeseitigungsmaschinen, die auf knapp 1 m Breite, begrenzt von Zaun, Bürgersteigkante sowie parkenden PKW, den Schnee beseitigen können oder wird auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ein Schild aufgestellt: Betreten bei Schnee und Glätte auf eigene Gefahr?.

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Schmiedhofer.


 

 
 

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