Drucksache - 1789/3
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Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Große Anfrage wie folgt: Vorab weist das Bezirksamt darauf hin, dass es bereits umfangreiche Beantwortungen zur Umsetzung des KII-Programmes gab, auf die in der Beantwortung Bezug genommen wird (Kleinen Anfrage 596/3, Kleine Anfrage 617/3, Drucksache 1253/, Drucksache 1178/3).
Der allgemeine geschätzte Sanierungsrückstau der bezirklichen Immobilien, ist in den letzten Jahrzehnten aufgrund der unzureichenden Bemessung des Hochbauetats auf geschätzt über 100 Mio. Euro angewachsen.
Das Bezirksamt prognostiziert, dass der erhebliche Sanierungsrückstau trotz Sonderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes in den kommenden zehn Jahren nicht reduziert werden kann.
Im Rahmen des Konjunkturpaket II hat der Bezirk Mittel i.H.v. 13.350.000 Euro bewilligt bekommen. Diese Mittel sind teilweise in die Sanierung von Bestandgebäuden investiert worden.
Das Bezirksamt hat im zuständigen Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen am 17.06.2009 ausführlich über die zur Verfügung stehenden Mittel und Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II berichtet.
Im Zuge des Konjunkturpakets II werden in der Hildegard-Wegscheider-Oberschule die Fenster des Mensabaus im Bestandsgebäude energetisch optimiert. Des Weiteren wird das Rathaus Wilmersdorf energetisch saniert und großflächig die Fensteranlagen ausgetauscht bzw. dort wo es noch möglich ist, optimiert und überarbeitet. Grundsätzlich werden die übrigen Projekte im Konjunkturpaket II darüber hinaus unter den geltenden EnEV 2007-Richtlinien -10% bzw. -30% optimiert.
Vorgabe für alle Maßnahmen ist, dass sie der "energetischen Qualifizierung", also dem Energiesparen, der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Steigerung der Energieeffizienz dienen müssen. Grundlage der Planungen ist hierbei das Anforderungsniveau für Neubauten der zu diesem Zeitpunkt noch gültigen EnEV 2007 minus 10 Prozent (Umbau, Sanierung) bzw. 30 Prozent (Erweiterungs-, Neubau) [EnEV 2009 ist am 01.10.2009 nach Beginn der Maßnahmen in Kraft getreten]. Einen gesetzlichen oder schriftlich festgelegten prozentualen Anteil des Budgets für energetische Maßnahmen sieht die "Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder", der das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Finanzen, beigetreten ist, nicht vor.
Darüber hinaus sollen die Investitionen in den allgemein bildenden Schulen mit einem weiteren Schwerpunkt zur Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur eingesetzt werden (zusätzliche Räumlichkeiten, Ganztagsbetrieb, Verbesserung der Infrastruktur).
Im Bereich der Schulen wurde die Prioritätensetzung der Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport übernommen.
Der Bezirk als Schulträger hat unabhängig von der Diskussion über den Einsatz der Konjunkturpaket 2-Mittel zur Unterstützung der Schulstrukturreform im Land Berlin die im o. g. Sinn (siehe zu 2.) dringlichsten Maßnahmen zum Ausgleich von Defiziten im bezirklichen Schulnetz zur Realisierung im Konjunkturpaket 2 angemeldet, wenn mit der Maßnahme zugleich auch eine Verbesserung der Energiebilanz erreichbar ist.
Der Bezirk hat nur Maßnahmen beantragt, mit denen auch die erwarteten Ziele der energetischen Sanierung erreicht werden und schließt daher Rückforderungen aus.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Gröhler
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