Drucksache - 1752/3  

 
 
Betreff: Baustellenzufahrten über Fahrradwege und Bürgersteige
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.05.2010 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
16.06.2010 
64. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.06.2010 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 11.05.2010
Beschlussempfehlung
Beschluss
VzK

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in Ihrer Sitzung am 17.06.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bauträger zu verpflichten, bei Teeraufschüttungen als Zufahrt zu Baustellen, die über Bürgersteige verlaufen, darauf zu achten, dass diese Aufschüttungen für Fußgänger und Fahrradfahrer schwellenfrei angelegt werden, damit eine Querung gefahr- und stufenlos möglich ist.

 

Außerdem ist der Baumschutz an den Ausfahrten zu fordern und zu überprüfen.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2010 zu berichten.

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Eine gänzlich schwellenfreie Aufbringung von bituminös befestigten provisorischen Gehwegüberfahrten auf Gehwegen ist technisch nicht möglich. Durch das Körnungsbild des bituminösen Mischgutes wird es immer leichte Kanten geben.

 

In der Anlage zur Sondernutzungserlaubnis für die Anlegung von provisorischen Gehwegüberfahrten werden u.a. folgende Auflagen für die Befestigung erteilt:

 

Die provisorische Gehwegüberfahrt muss wie folgt befestigt werden:

 

-        Aus bituminösen Baumaterial in einer Stärke von mindestens 15 cm auf Folie oder Ölpapier.

 

-        Auf einer 10 cm dicken Schicht aus Sand sind Holzbohlen von mindestens 5 cm Stärke parallel zur Bordsteinkante zu verlegen und miteinander zu verankern. Diese Ausführungsart hat nur eine begrenzte Lebensdauer, sie sollte daher nur bei kurzen Nutzungszeiträumen gewählt werden.

 

-        Zur Vermeidung von Stolpergefahren sind auf beiden Seiten der Gehwegüberfahrt in Richtung des Fußgängerverkehrs Abschrägungen aus dem gleichen Baumaterial oder mittels entsprechend bearbeiteter Bohlen herzustellen und dauerhaft zu unterhalten. Kanten von mehr als 1,5 cm Höhe dürfen nicht auftreten.

 

-        Queren Gehwegüberfahrten einen vorhandenen Radweg, so sind die seitlichen Abschrägungen der Gehwegüberfahrt im Zuge des Radweges auf ganzer Breite mit einer maximalen Steigung von 15 % herzustellen und dauerhaft zu unterhalten. Kanten von mehr als 1,5 cm Höhe dürfen nicht auftreten.

 

-        Straßeneinrichtungen (Laternen, Bäume u.s.w.) sind durch Einschalen vor Beschädigungen hinreichend zu schützen. Baumscheiben sind von jeglicher Nutzung freizuhalten.

 

Werden die vorgenannten Auflagen von den ausführenden Baufirmen eingehalten, kann es zu keiner Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer kommen.

 

Im Rahmen der Baustellenkontrollen werden die Baufirmen entsprechend auf ihre obliegende Verkehrssicherungspflicht und den Baumschutz hingewiesen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen              Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat

 

 

 

 


 

 
 

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