Drucksache - 1740/3
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Geltungsdauer des absoluten Halteverbots im Bereich der Baustelle am U-Bahnhof Hohenzollernplatz den tatsächlichen Arbeitszeiten auf der Baustelle angepasst wird. Der BVV ist bis zum 30.06.2010 zu berichten. Begründung: Während am Wochenende auf der Baustelle am U-Bahnhof Hohenzollernplatz offensichtlich keine Arbeiten stattfinden, besteht kein objektiver Bedarf für die weiträumige Halteverbotsanordnung. Im Gegenteil sind Besucher des Wochenmarktes ebenso wie die Markthändler dringend auf kurzfristige Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Marktes angewiesen. Diese könnten am Wochenende wahrscheinlich durch eine zeitliche Beschränkung der Halteverbotsanordnung auf die Baustellenarbeitszeiten bereitgestellt werden. |
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