Drucksache - 1688/3  

 
 
Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Berliner Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.04.2010 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten Beratung
09.02.2011 
52. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.02.2011 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 13.04.2010
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17. Februar 2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in Gesprächen mit der BSR und der Polizei eine geeignete Lösung für die Zufahrts-Situation des BSR-Recyclinghofes an der Berliner Straße zu finden. Dabei ist auch die Anordnung eines zeitlich begrenzten absoluten Halteverbotes zu prüfen.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2011 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Zur Verkehrsproblematik vor dem BSR Recyclinghof in der Berliner Straße hat unter Beteiligung der BSR, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde ein gemeinsamer Ortstermin stattgefunden. Der Verkehrsrückstau vor der Zufahrt zum BSR- Recyclinghofes entsteht, weil die  BSR mehrmals am Tag leere gegen volle Container wechselt und dazu das Betriebsgelände kurzfristig schließt. Die BSR sieht keine Möglichkeit, diese Vorgänge zu verändern. Die Polizei signalisiert keinen Handlungsbedarf, da die Verkehrssituation aus ihrer Sicht insgesamt unauffällig ist, da sich die zeitweisen Rückstaus schnell auflösten. Da Verkehrszeichen nur dann angeordnet werden können, wo dies zwingend geboten ist, besteht somit keine Möglichkeit ein Haltverbot anzuordnen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Klaus-Dieter Gröhler                                          Marc Schulte

Stellv. Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen