Drucksache - 1663/3  

 
 
Betreff: Einbau von BHKWs in bezirkliche Liegenschaften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Dr.Lehmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.03.2010 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
16.02.2011 
70. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.02.2011 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
17.03.2011 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 09.03.2010
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17.03.2011 folgenden Beschluss gefasst:

„Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei allen künftigen Modernisierungen von Heizungsanlagen oder Brennern den möglichen Einbau von Blockheizkraftwerken (BHKWs) zu prüfen.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2011 zu berichten.

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Grundsätzlich wird der wirtschaftliche Einsatz von regenerativen Energien oder der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung bei Modernisierungs- oder Neubaumaßnahmen geprüft [erfolgt als Auflage aus dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) und der EnEV (Energie Einsparverordnung) bzw. im Rahmen von BPU´s standardisiert].

Der Einsatz eines Blockheizkraftwerkes scheidet in den meisten Fällen schon deswegen aus, weil zum einen ca. 90 Prozent der bezirklichen Immobilien an die Fernwärme angeschlossen sind (d.h. es wird Fernwärme als „Abfallprodukt“ der Energiegewinnung des Blockheizkraftwerkes von z.B. Vattenfall bezogen) und zum anderen ein wirtschaftlicher Betrieb von Kleinanlagen aufgrund mangelnder „Grundlast“ und „Vollnutzungsstunden“ durch den Bezirk als Nutzer nicht erreicht wird und sich die Anlagen somit nicht wirtschaftlich amortisieren.

 

Das Mommsenstadion z.B. wird mit einem Blockheizkraftwerk (Gas) betrieben. Aufgrund des dort nicht vorhandenen Fernwärmeanschlusses und des sehr hohen energetischen Verbrauchs (hoher Stromverbrauch durch Flutlichtanlage, Trinkwarmwasserverbrauch) ergab die Wirtschaftlichkeitsberechnung eine positive Amortisationszeit.

 

In der letzten Legislaturperiode ist darüber hinaus im Rahmen der I-Planung 2009-2010 im Neubau des Funktionsgebäudes Harbigstraße 40 ein BHKW eingebaut worden, das das Gebäude gleichzeitig mit Wärme und Strom versorgt, da ein Fernwärmeanschluss der Liegenschaft nicht gegeben ist.

 

Das Bezirksamt bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann              Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat


 

 
 

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