Drucksache - 1643/3  

 
 
Betreff: Kitafahrten fördern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Hansen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.03.2010 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
20.04.2010 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.04.2010 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 09.03.2010
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.04.2010 Folgendes beschlossen:

 

„Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei den zuständigen Stellen, z.B. JobCenter und Senatsverwaltungen, dafür einzusetzen, dass auch mehrtägige Fahrten von Kindertagesstättengruppen im Rahmen des § 23 Abs.3 Nr. 3 SGB II gefördert werden.“

 

Der BVV ist bis zum 30.05.2010 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Zur Frage der Förderung von Kita-Fahrten im Rahmen des § 23 Abs.3 Nr. 3 SGB II ist am 14.April 2010 unter dem Aktenzeichen des Sozialgericht Berlins S 39 AS 9775/10 ein Urteil ergangen, das eindeutig feststellt, dass die Förderung von Kita-Fahrten aus diesem Paragraphen nicht möglich ist. Dort wird darauf verwiesen, dass nach der derzeitigen Ausgestaltung des Gesetzes solche Kosten aus den laufenden Regelsätzen anzusparen sind. Durch die klare Formulierung des Gesetzes von „mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen“ besteht derzeit kein Spielraum für eine Förderung von Kita-Fahrten im Rahmen dieses Paragraphen.

 

Gleichwohl erscheint es aber sozialpolitisch sinnvoll, auch Kita-Fahrten von Familien, die auf SGB II Leistungen angewiesen sind, außerhalb des Regelsatzes zu fördern, um die Entwicklungschancen der Kinder weiter zu verbessern.

 

Deshalb hat sich die Stadträtin für Soziales mit der Bitte einer entsprechenden Gesetzesinitiative an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt. 

 

Die Einflussmöglichkeit des Bezirksamtes auf die Gestaltung eines Bundesgesetzes ist damit erschöpft.

Das Bezirksamt bittet daher, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

Monika Thiemen                                                                                   Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                              Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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