Drucksache - 1642/3  

 
 
Betreff: Beihilfeanträge zeitnah bearbeiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Hansen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.03.2010 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
22.04.2010 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 09.03.2010
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 22.04.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sich gegenüber der Senatsinnenverwaltung dafür einzusetzen, dass die Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe endlich wieder auf ein erträgliches Maß gesenkt werden, damit den betroffenen Beamtinnen und Beamten die durch sie verauslagten Beträge zeitnah erstattet werden.

 

Der BVV ist erstmalig zum 30.05.2010 zu berichten.

 

 

 

Hierzu nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt hat in der Vergangenheit mehrfach auf verschiedenen Ebenen bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem ihr nachgeordneten Landesver­waltungsamt gegen die Bewilligungspraxis der Beihilfenstelle interveniert, zuletzt in  der Dienstbesprechung der Leitungen der bezirklichen Personalstellen mit der Leite­rin der Beihilfenstelle im Landesverwaltungsamt Berlin.

Kritisiert wurden seitens der Bezirksvertreter die zu langsame Erstel­lung der Erst­bescheide (Stand 27.04.2010: 25 Arbeitstage) sowie deren Qualitäts­män­gel, was wiederum eine entsprechend hohe Quote an Widersprüchen nach sich ziehe, deren Bearbeitung allerdings völlig indiskutabel sei (Wartezeiten bis zu einem halben Jahr). Zudem sei keine einheitliche Bewilligungspraxis festzustellen.

Das Landesverwaltungsamt bestätigte die beschriebenen Umstände. Obwohl insgesamt an zwölf Sonnabenden zusätzlich gearbeitet und es zudem erhebliche Schu­lungsmaßnahmen und auch eine Verbesserung der eingesetzten IT-Systeme gege­ben habe, sei sie als Leitung mit der Lage unzufrieden.

Von 2008 zu 2009 habe es eine Steigerungsrate von 30.000 Anträgen gegeben; vom ersten Quartal 2009 zum ersten Quartal 2010 habe sich die Antragszahl erneut er­höht. Es seien drei „Wellen“ zu beobachten – vor Ostern, vor den Sommerferien und vor dem Jahresende. Insoweit könne sie jedem Beihilfeberechtigten aktuell nur raten, außer­halb dieser Zeiten Anträge zu stellen. Sie habe kurzfristig die Einstellung be­fris­te­ter Beschäftigter zum „Spitzenabbau“ realisieren können und erhoffe sich davon ei­nen Abbau der Rückstände.

Dringlichkeits- bzw. Härtefallanträge (für Dienstkräfte des einfachen Dienstes, bei Pflegeanträgen so­wie bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von mindestens 4.000,- Euro) wür­den innerhalb einer Woche bearbeitet (dies trifft nach Erfahrungen der Dienststelle auch zu).

Vereinbart wurde, durch die Beihilfenstelle feststellen zu lassen, ob die Häufung der Anträge durch vermehrte Antragstellung aktiver Dienstkräfte oder durch die steigen­de Zahl von Versorgungsempfängerinnen und -empfängern verursacht wurde.

Außer­­dem werde die Entwicklung weiterhin kritisch beobachtet; im Herbst trete man erneut miteinander in den Dialog, um abzuschätzen, ob die Maßnahmen des Landesverwaltungsamt (LVwA) gegriffen haben oder ob weitere Rückstände zu identifizieren seien.

Aktuell (am 10.05.2010) beträgt der Bearbeitungszeitraum 23 Arbeitstage.

Das Bezirksamt bittet insoweit, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Thiemen                                                                                             Krüger

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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