Drucksache - 1642/3
Die
BVV hat in ihrer Sitzung vom 22.04.2010 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sich gegenüber
der Senatsinnenverwaltung dafür einzusetzen, dass die Bearbeitungszeiten bei
der Beihilfe endlich wieder auf ein erträgliches Maß gesenkt werden, damit den
betroffenen Beamtinnen und Beamten die durch sie verauslagten Beträge zeitnah
erstattet werden. Der
BVV ist erstmalig zum 30.05.2010 zu berichten. Hierzu
nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: Das Bezirksamt hat in der Vergangenheit mehrfach auf
verschiedenen Ebenen bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem ihr
nachgeordneten Landesverwaltungsamt gegen die Bewilligungspraxis der
Beihilfenstelle interveniert, zuletzt in
der Dienstbesprechung der Leitungen der bezirklichen Personalstellen mit
der Leiterin der Beihilfenstelle im Landesverwaltungsamt Berlin. Kritisiert wurden seitens der Bezirksvertreter die zu
langsame Erstellung der Erstbescheide (Stand 27.04.2010: 25 Arbeitstage)
sowie deren Qualitätsmängel, was wiederum eine entsprechend hohe Quote an
Widersprüchen nach sich ziehe, deren Bearbeitung allerdings völlig indiskutabel
sei (Wartezeiten bis zu einem halben Jahr). Zudem sei keine einheitliche
Bewilligungspraxis festzustellen. Das Landesverwaltungsamt bestätigte die beschriebenen
Umstände. Obwohl insgesamt an zwölf Sonnabenden zusätzlich gearbeitet und es
zudem erhebliche Schulungsmaßnahmen und auch eine Verbesserung der
eingesetzten IT-Systeme gegeben habe, sei sie als Leitung mit der Lage
unzufrieden. Von 2008 zu 2009 habe es eine Steigerungsrate von
30.000 Anträgen gegeben; vom ersten Quartal 2009 zum ersten Quartal 2010 habe
sich die Antragszahl erneut erhöht. Es seien drei „Wellen“ zu
beobachten – vor Ostern, vor den Sommerferien und vor dem Jahresende.
Insoweit könne sie jedem Beihilfeberechtigten aktuell nur raten, außerhalb
dieser Zeiten Anträge zu stellen. Sie habe kurzfristig die Einstellung befristeter
Beschäftigter zum „Spitzenabbau“ realisieren können und erhoffe
sich davon einen Abbau der Rückstände. Dringlichkeits- bzw. Härtefallanträge (für
Dienstkräfte des einfachen Dienstes, bei Pflegeanträgen sowie bei Rechnungen
mit einem Gesamtbetrag von mindestens 4.000,- Euro) würden innerhalb einer
Woche bearbeitet (dies trifft nach Erfahrungen der Dienststelle auch zu). Vereinbart wurde, durch die Beihilfenstelle
feststellen zu lassen, ob die Häufung der Anträge durch vermehrte
Antragstellung aktiver Dienstkräfte oder durch die steigende Zahl von Versorgungsempfängerinnen
und -empfängern verursacht wurde. Außerdem werde die Entwicklung weiterhin kritisch
beobachtet; im Herbst trete man erneut miteinander in den Dialog, um abzuschätzen,
ob die Maßnahmen des Landesverwaltungsamt (LVwA) gegriffen haben oder ob
weitere Rückstände zu identifizieren seien. Aktuell (am 10.05.2010) beträgt der
Bearbeitungszeitraum 23 Arbeitstage. Das Bezirksamt bittet insoweit, die Drucksache als
erledigt zu betrachten. Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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