Drucksache - 1477/3
Naherholungsgebiet Teufelsbergareal 4: Fahrradstraße bis zur Insterburgallee verlängern
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 10.12.2009 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Fahrradstraße Teufelsseechaussee bis zur Einmündung Insterburgallee zu verlängern.
Der BVV ist bis zum 30.11.2009 zu berichten.
Konfliktsituation im Bereich Zweirichtungsradweg Teufelsseestraße entschärfen
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 15.10.2009 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die derzeitige Konfliktsituation zwischen Fußgängern und Radfahrern im Bereich des Zweirichtungsradweges in der Teufelsseestraße (zwischen Einmündung Soldauer Allee und Teufelsseechaussee) mittels Anbringung von Zusatzzeichen "Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen" (Zeichen 1000-12 und 1000-22) oder anderen Maßnahmen zu entschärfen und zu verbessern.
Der BVV ist bis zum 30.11.2009 zu berichten.
Das Bezirksamt verweist auf den Zwischenbericht vom 02.02.2010 und ergänzt:
Um den Kindern sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrrad einen sicheren Schulweg über die Soldauer Straße und die Lötzener Allee zu ermöglichen, muss der Zweirichtungsradweg im Bereich Teufelsseestraße/Heerstraße erhalten bleiben. Die Anordnung eines Radweges ist in einer Tempo 30 - Zone nicht möglich.
Um deutlich zu machen, dass der südliche Weg in der Soldauer Allee zwischen Teufelsseestraße und Lötzener Allee Radfahrern vorbehalten ist, werden Fahrrad-Piktogramme aufgebracht. Ab Lötzener Allee soll der Weg jedoch sowohl für den Fußgänger- als auch den Radfahrverkehr zur Verfügung stehen, da der Fußgängeranteil dort deutlich höher ist als der der Radfahrer. Radfahrer haben auch die Möglichkeit - um schneller voran zu kommen - die Neidenburger Allee oder die Teufelsseestraße zu benutzen.
Die Teufelsseechaussee gehört zum übergeordneten Straßennetz und fällt damit in die Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Diese teilte nunmehr mit, dass eine Fahrradstraße mit dem Zusatz „Anlieger frei“ dem Charakter einer übergeordneten Straße widerspreche und eine Verlängerung der Fahrradstraße durch die VLB deshalb nicht angeordnet werde. Die Herabstufung der Teufelsseechaussee stehe aber unmittelbar bevor, sodass der Bezirk dann in eigener Zuständigkeit die Verlängerung anordnen könne.
Die Prüfung für die Verlängerung der Fahrradstraße durch den Bezirk ist bereits erfolgt. Diese hat ergeben, dass der Bereich der Einmündung der Insterburgallee und der Querung der Teufelsseestraße ein Hauptschulweg für das Wohngebiet zwischen Postfenn und Teufelsseestraße ist. Um hier durch das gleichzeitige Queren der Radfahrer keine Konfliktsituation zu schaffen, wird der Beginn der Fahrradstraße etwas weiter südlich verlegt. Damit wird die Fahrradstraße um ca. 1/3 auf eine Gesamtlänge von ca. 2000m verlängert.
Im Zuge der Verlängerung der Fahrradstraße wird auch die Haltverbotszone im nördlichen Bereich der Teufelsseestraße deutlich verkürzt, sodass nur noch für den Bereich des von den Schülern genutzten Waldweges ein Haltverbot bestehen bleibt.
Das Bezirksamt wird über die Umsetzung der Maßnahmen im Fachausschuss berichten. Aufgrund des dargestellten Sachstandes bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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