Drucksache - 1424/3
Die BVV
beschließt: Das
Bezirksamt wird gebeten, die Bezirksbürgermeisterin in ihren Bemühungen
nachdrücklich zu unterstützen, gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen
deutlich zu machen, dass dem Bezirk die fehlerhafte Abrechnung in Höhe von rund
zwei Millionen Euro im Rahmen der Jahreshaushaltsrechnung 2008 (VBL) nicht auf
die Füße fallen darf. Das
Bezirksamt führt dazu aus: Das
Bezirksamt hat sich in dieser Angelegenheit mit Schreiben vom 07.08.2009 an die
Senatsverwaltung für Finanzen gewandt (Anlage 1). Der Senator für Finanzen hat
dazu mit Schreiben vom 24.09.2009 geantwortet (Anlage 2). Anschließend wurden
zu dieser Problematik mit Vertretern des Bezirks Gespräche geführt. Nunmehr
erklärt die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 21.12.2009, dass
sie nach erneuter eingehender Prüfung eine nachträgliche Korrektur im Hinblick
auf die Ausgleichszahlungen für VBL- Sanierungsgelder der Kita-Eigenbetriebe
2008 für erforderlich hält. (Anlage 3). Das Bezirksamt bittet, vor diesem Hintergrund den Beschluss
daher als erledigt anzusehen. Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin DIE BEZIRKSBURGERMEISTERIN VON BERLIN CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Senator Dr. Ulrich Nußbaum per Fax: 920 2606 Sehr geehrter Herr Senator , bei der Klärung einer aus meiner Sicht vorhandenen
Unstimmigkeit im Zusammenhang mit der meinem Bezirk gewährten Basiskorrektur für das
Haushaltsjahr 2008, bitte ich Sie, nach ergebnislosen Versuchen auf der
Verwaltungsebene, um Unterstützung bei der Lösung des Problems. Zum Sachverhalt: Der Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf hat im
Haushaltsjahr 2008 Mehrausgaben in Höhe von rd. 2,36 Mio. EUR für VBL-Sanierungsgelder des
Kita-Eigenbetriebs NordWest (Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf und
Spandau) zugelassen und bei der Basiskorrektur zur Nachfinanzierung angemeldet. Dies
wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der Bezirk diese Mittel in der
Zuweisung für 2008 durch den fortgeschriebenen Referenzwert erhalten hätte. Da ich diese Aussage in meinen vorhandenen Unterlagen
nicht nachvollziehen konnte, habe ich eine entsprechende Anfrage an das Referat n
c gestellt. Die hierzu ergangene Antwort habe ich diesem Schreiben beigelegt. Einerseits wird im Antwortschreiben eingeräumt, dass
nichtfestgestellt werden kann, wie viele Mittel aus der Fortschreibung des Teilplafonds
Personal bei welchem Bezirk tatsächlich angekommen sind, andererseits wird
vermittelt, dass ich systembedingte Unschärfen hinzunehmen habe und es wird eine
Verknüpfung mit anderen Sachverhalten, die zur Unterschreitung der Ansätze für
Personalausgaben geführt haben, vorgenommen. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich aus
,Bezirkssicht eine Größenordnung von 2,36 Mio. BUR -nicht zuletzt auch unter Beachtung
eines für das Haushaltsjahr 2008 erzielten isolierten Jahresergebnisses in Höhe von
minus 5,3 Mio. BUR -nicht als Unschärfe hinnehmen kann. Vorsorglich weise ich darauf htn, dass in der KLR
keine Buchungen für diese Zahlungen auftauchen, so dass hier über das Produktsummenbudget
auch keine Mittel geflossen sein können und es hierfür auch keinen Sondertatbestand
(Sonderkalkulation) gegeben hat. Für eine zeitnahe Klärung bin ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Monika Thiemen Senatsverwaltung für Finanzen Der Senator Frau Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Datum 24.September 2009 Basiskorrektur 2008, VBL-Sanierungsgelder Kita-EB Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 7. August 2009.
Zu der dort angesprochenen Problematik hatte mein Haus mit Schreiben Ir c- HB
5334-1/2009 vom 12. Mai 2009 und der sich anschließenden Mail-Korrespondenz
bereits versucht, die Sachlage zu erläutern. Gestatten Sie mir ergänzend dazu noch
folgende Ausführungen: Die Reduzierung des Basiskorrekturbetrages von den
tatsachlich durch Ihren Bezirk in 2008 gezahlten 3.337.256 auf 978.878 ergibt sich
daraus, dass im Ist 2006 -und als fortgeschriebener Wert damit auch im Bezirksplafond
2008 -bereits Mittel für Erstattungen an die Kita-Eigenbetriebe enthalten
sind, die als Referenzwert gegenzu- rechnen sind. Basiskorrigieren kann ich nur Beträge,
die nicht ohnehin im Plafond enthalten sind. Im Hinblick auf die genannten Beträge bitte ich
gedanklich zu trennen zwischen der Plafondermittlung (für die Gesamtheit der Bezirke),
die tOr den Personalbereich autgrund der politischen Besch1usslage auf Ist. Ausgaben des
Vorvorjahres aufsetzt. und kameral erfolgt, und der Globalsummenverteilung auf
Basis der Kosten- und Leis- tungsrechnung. Bei den von Ihnen genannten 2,36 Mio. handelt es sich
um die im Haushaltsjahr 2006 von den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf,
Spandau und Reinickendorf dem Kita-EB NordWest erstatten VBL-Sanierungsgelder (einschl.
Fortschreibung auf 2008). Alle Mittel, die 2008 in den Teilplafond
Personal eingeflossen sind, wurden auch über das Produktsummenbudget verteilt, so auch
die Erstattungen für VBL-Sanierungsgelder der Kita-EB. Insofern sind die
Ausführungen im letzten Absatz Ihres Schreibens unzutreffend. Eine Kalkulation zur
gesonderten Verteilung dieser Mittel hat es 2008 nicht gegeben und diese ist auch nicht
zwingend erforderlich. Auf die Mög- lichkeit, einen Antrag zur gesonderten Kalkulation zu
stellen, hat Ihr Bezirk im Vorfeld der Zuweisung verzichtet. Die Mittel sind damit über
das gesamte Verteilungsergebnis des Produktsummenbudgets zugewiesen worden. Seit 2009
werden die Erstattungsleistungen der Trägerbezirke Ober 6er Titel des Z- Teils gebucht
und seit 2010 auch zugewiesen (also nunmehr außerhalb des
Produktsummenbudgets). Insofern wird Ihrem Wunsch nach einer gesonderten Zuweisung nunmehr
entsprochen. Da Ihr Bezirk im Bereich der steuerbaren
Personalausgaben die eigenen Ansätze deutlich unterschritten hat (um rd. 4,4 Mio.), sollte
die im alten Verfahren enthaltene Lösung, die im übrigen -wie beschrieben
-systembedingt nicht bezifferbar ist, akzeptabel sein. Mit freundlichen Grüßen Dr. Ulrich Nussbaum Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59,10179 Berlin Bezirksämter von Berlin SE Finanzen Geschäftszeichen II C -HB 5334-1/2009 Bearbeiter Herr May Dienstgebäude Klosterstraße 59, Berlin-Mitte Zimmer 2016 Telefon (030) 9020 -2915 Telefax (030) 9020 -282915 E-Mail thomas.may@ senfin.berlin.de Internet www.Berlin.de/sen/finanzen Verkehrsverbindungen: U Klosterstraße S+U Jannowitzbrücke Datum 21. Dezember 2009 Basiskorrektur 2008/2010, VBL-Sanierungsgelder
Kita-EB Nach erneuter eingehender Prüfung des Sachverhalts
halte ich analog zur verfahrensweise im Jahr 2009 eine nachträgliche Korrektur im Hinblick
auf die Ausgleichszahlungen für VBL-Sanierungsgelder der Kita-Eigenbetriebe 2008
für erforderlich. Die hierfür im Jahre 2008 über den Plafond
bereitgestellten Mittel (6.945,3 T) sind bislang über alle Bezirke verteilt worden, die entsprechenden
Zahlungen werden aber nur von den Trägerbezirken geleistet. Mit Schreiben II G- HB
1901-1/2004 vom 22.01.2007 und II G -HB 1975-8/2007 vom 07.05.2008 hatte ich
zugesagt, die Kita-Eigenbetriebe und auch die erstattungspflichtigen Trägerbezirke im
Hinblick auf die VBL-Sanierung neutral zu stellen. Die durchgeführte Basiskorrektur
2008 gewährleistet dies nur teilweise. Die Neuverteilung erfolgt in analoger Anwendung der
Vorgehensweise 2009 (Berücksichtigung als Sondertatbestand). Dabei wird der Plafondanteil
ausschließlich auf die Trägerbezirke verteilt, was zu entsprechenden
Abschlägen bei den übrigen Bezirken führt. Als Verteilmaßstab wurden die mittels einer
Bezirksabfrage erhobenen Ist- Zahlungen 2006 herangezogen. Die entsprechend als
Sondertatbestand angesetzten Werte sowie die sich daraus ergebenden
Basiskorrekturbeträge können der Anlage entnommen werden. Ich bitte die negativ betroffenen Bezirke um
Verständnis für die durchzuführende Umverteilung. Ich verweise darauf, dass durch die bisher nicht
berücksichtigte Umverteilung das auf 2010 vorzutragende Jahresergebnis 2008 der
nicht von dieser Thematik betroffenen Bezirke -ungerechtfertigt -günstiger
ausgefallen ist. Dieser Betrag wird nun im Rahmen der Basiskorrektur 2010 abgeschöpft und
den Trägerbezirken zugeordnet. Im Auftrag Puhst Liste ist
im Büro der BVV einsehbar. |
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