Drucksache - 1424/3  

 
 
Betreff: Focus auf die "systembedingte Unschärfe" werfen - Zwei Millionen Euro, die wir dringend brauchen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/CDU 
Verfasser:Verrycken/Dr. Hess/Ludwig/Schmitt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.09.2009 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlag zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Bezirksbürgermeisterin in ihren Bemühungen nachdrücklich zu unterstützen, gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen deutlich zu machen, dass dem Bezirk die fehlerhafte Abrechnung in Höhe von rund zwei Millionen Euro im Rahmen der Jahreshaushaltsrechnung 2008 (VBL) nicht auf die Füße fallen darf.

 

Das Bezirksamt führt dazu aus:

 

Das Bezirksamt hat sich in dieser Angelegenheit mit Schreiben vom 07.08.2009 an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt (Anlage 1). Der Senator für Finanzen hat dazu mit Schreiben vom 24.09.2009 geantwortet (Anlage 2). Anschließend wurden zu dieser Problematik mit Vertretern des Bezirks Gespräche geführt.

Nunmehr erklärt die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 21.12.2009, dass sie nach erneuter eingehender Prüfung eine nachträgliche Korrektur im Hinblick auf die Ausgleichszahlungen für VBL- Sanierungsgelder der Kita-Eigenbetriebe 2008 für erforderlich hält.

(Anlage 3).

Das Bezirksamt bittet, vor diesem Hintergrund den Beschluss daher als erledigt anzusehen.

 

 

Monika Thiemen                                                      

Bezirksbürgermeisterin       

 

 

 

 

 

DIE BEZIRKSBURGERMEISTERIN

VON BERLIN CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF

 

 

Senatsverwaltung für Finanzen

Herrn

Senator Dr. Ulrich Nußbaum

per Fax: 920 2606

 

07.08.2009

 

Sehr geehrter Herr Senator ,

bei der Klärung einer aus meiner Sicht vorhandenen Unstimmigkeit im Zusammenhang mit

der meinem Bezirk gewährten Basiskorrektur für das Haushaltsjahr 2008, bitte ich Sie,

nach ergebnislosen Versuchen auf der Verwaltungsebene, um Unterstützung bei der

Lösung des Problems.

Zum Sachverhalt:

Der Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf hat im Haushaltsjahr 2008 Mehrausgaben in Höhe

von rd. 2,36 Mio. EUR für VBL-Sanierungsgelder des Kita-Eigenbetriebs NordWest

(Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf und Spandau) zugelassen und bei der

Basiskorrektur zur Nachfinanzierung angemeldet. Dies wurde mit der Begründung

abgelehnt, dass der Bezirk diese Mittel in der Zuweisung für 2008 durch den

fortgeschriebenen Referenzwert erhalten hätte.

Da ich diese Aussage in meinen vorhandenen Unterlagen nicht nachvollziehen konnte,

habe ich eine entsprechende Anfrage an das Referat n c gestellt. Die hierzu ergangene

Antwort habe ich diesem Schreiben beigelegt.

Einerseits wird im Antwortschreiben eingeräumt, dass nichtfestgestellt werden kann, wie

viele Mittel aus der Fortschreibung des Teilplafonds Personal bei welchem Bezirk

tatsächlich angekommen sind, andererseits wird vermittelt, dass ich systembedingte

Unschärfen hinzunehmen habe und es wird eine Verknüpfung mit anderen Sachverhalten,

die zur Unterschreitung der Ansätze für Personalausgaben geführt haben, vorgenommen.

Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich aus ,Bezirkssicht eine Größenordnung von

2,36 Mio. BUR -nicht zuletzt auch unter Beachtung eines für das Haushaltsjahr 2008

erzielten isolierten Jahresergebnisses in Höhe von minus 5,3 Mio. BUR -nicht als

Unschärfe hinnehmen kann.

Vorsorglich weise ich darauf htn, dass in der KLR keine Buchungen für diese Zahlungen

auftauchen, so dass hier über das Produktsummenbudget auch keine Mittel geflossen sein

können und es hierfür auch keinen Sondertatbestand (Sonderkalkulation) gegeben hat.

 

Für eine zeitnahe Klärung bin ich Ihnen dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Monika Thiemen

 

 

 

 

 

 

 

Senatsverwaltung für Finanzen

Der Senator

 

Frau

Monika Thiemen

Bezirksbürgermeisterin

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

von Berlin

 

Datum 24.September 2009

 

 

Basiskorrektur 2008, VBL-Sanierungsgelder Kita-EB

 

Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,

 

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 7. August 2009. Zu der dort angesprochenen

Problematik hatte mein Haus mit Schreiben Ir c- HB 5334-1/2009 vom 12. Mai 2009

und der sich anschließenden Mail-Korrespondenz bereits versucht, die Sachlage zu

erläutern. Gestatten Sie mir ergänzend dazu noch folgende Ausführungen:

Die Reduzierung des Basiskorrekturbetrages von den tatsachlich durch Ihren Bezirk in

2008 gezahlten 3.337.256 auf 978.878 ergibt sich daraus, dass im Ist 2006 -und

als fortgeschriebener Wert damit auch im Bezirksplafond 2008 -bereits Mittel für

Erstattungen an die Kita-Eigenbetriebe enthalten sind, die als Referenzwert gegenzu-

rechnen sind. Basiskorrigieren kann ich nur Beträge, die nicht ohnehin im Plafond

enthalten sind.

Im Hinblick auf die genannten Beträge bitte ich gedanklich zu trennen zwischen der

Plafondermittlung (für die Gesamtheit der Bezirke), die tOr den Personalbereich autgrund

der politischen Besch1usslage auf Ist. Ausgaben des Vorvorjahres aufsetzt. und

kameral erfolgt, und der Globalsummenverteilung auf Basis der Kosten- und Leis-

tungsrechnung.

Bei den von Ihnen genannten 2,36 Mio. handelt es sich um die im Haushaltsjahr

2006 von den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau und Reinickendorf dem

Kita-EB NordWest erstatten VBL-Sanierungsgelder (einschl. Fortschreibung auf

2008). Alle Mittel, die 2008 in den Teilplafond Personal eingeflossen sind, wurden

auch über das Produktsummenbudget verteilt, so auch die Erstattungen für VBL-Sanierungsgelder der Kita-EB. Insofern sind die Ausführungen im letzten Absatz Ihres

Schreibens unzutreffend. Eine Kalkulation zur gesonderten Verteilung dieser Mittel hat

es 2008 nicht gegeben und diese ist auch nicht zwingend erforderlich. Auf die Mög-

lichkeit, einen Antrag zur gesonderten Kalkulation zu stellen, hat Ihr Bezirk im Vorfeld

der Zuweisung verzichtet. Die Mittel sind damit über das gesamte Verteilungsergebnis

des Produktsummenbudgets zugewiesen worden. Seit 2009 werden die Erstattungsleistungen

der Trägerbezirke Ober 6er Titel des Z- Teils gebucht und seit 2010 auch

zugewiesen (also nunmehr außerhalb des Produktsummenbudgets). Insofern wird

Ihrem Wunsch nach einer gesonderten Zuweisung nunmehr entsprochen.

 

Da Ihr Bezirk im Bereich der steuerbaren Personalausgaben die eigenen Ansätze

deutlich unterschritten hat (um rd. 4,4 Mio.), sollte die im alten Verfahren enthaltene

Lösung, die im übrigen -wie beschrieben -systembedingt nicht bezifferbar ist, akzeptabel

sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Ulrich Nussbaum

 

 

 

 

 

 

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59,10179 Berlin

 

Bezirksämter von Berlin

SE Finanzen

Geschäftszeichen

II C -HB 5334-1/2009

Bearbeiter

Herr May

Dienstgebäude

Klosterstraße 59, Berlin-Mitte

Zimmer 2016

Telefon (030) 9020 -2915

Telefax (030) 9020 -282915

E-Mail thomas.may@

senfin.berlin.de

Internet www.Berlin.de/sen/finanzen

Verkehrsverbindungen:

U Klosterstraße

S+U Jannowitzbrücke

 

Datum 21. Dezember 2009

 

Basiskorrektur 2008/2010, VBL-Sanierungsgelder Kita-EB

 

Nach erneuter eingehender Prüfung des Sachverhalts halte ich analog zur verfahrensweise

im Jahr 2009 eine nachträgliche Korrektur im Hinblick auf die Ausgleichszahlungen

für VBL-Sanierungsgelder der Kita-Eigenbetriebe 2008 für erforderlich. Die

hierfür im Jahre 2008 über den Plafond bereitgestellten Mittel (6.945,3 T) sind bislang

über alle Bezirke verteilt worden, die entsprechenden Zahlungen werden aber nur von

den Trägerbezirken geleistet. Mit Schreiben II G- HB 1901-1/2004 vom 22.01.2007

und II G -HB 1975-8/2007 vom 07.05.2008 hatte ich zugesagt, die Kita-Eigenbetriebe

und auch die erstattungspflichtigen Trägerbezirke im Hinblick auf die VBL-Sanierung

neutral zu stellen. Die durchgeführte Basiskorrektur 2008 gewährleistet dies nur teilweise.

 

Die Neuverteilung erfolgt in analoger Anwendung der Vorgehensweise 2009 (Berücksichtigung

als Sondertatbestand). Dabei wird der Plafondanteil ausschließlich auf die

Trägerbezirke verteilt, was zu entsprechenden Abschlägen bei den übrigen Bezirken

führt. Als Verteilmaßstab wurden die mittels einer Bezirksabfrage erhobenen Ist-

Zahlungen 2006 herangezogen. Die entsprechend als Sondertatbestand angesetzten

Werte sowie die sich daraus ergebenden Basiskorrekturbeträge können der Anlage

entnommen werden.

 

Ich bitte die negativ betroffenen Bezirke um Verständnis für die durchzuführende Umverteilung.

Ich verweise darauf, dass durch die bisher nicht berücksichtigte Umverteilung

das auf 2010 vorzutragende Jahresergebnis 2008 der nicht von dieser Thematik

betroffenen Bezirke -ungerechtfertigt -günstiger ausgefallen ist. Dieser Betrag wird

nun im Rahmen der Basiskorrektur 2010 abgeschöpft und den Trägerbezirken zugeordnet.

 

Im Auftrag

 

Puhst

 

 

Liste ist im Büro der BVV einsehbar.


 

 
 

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