Drucksache - 1420/3
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs.
4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich
die vom Bezirk zugelassenen, in den vorgelegten Nachweisungen - Anlage 1-
enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung: Überplanmäßige
Ausgaben: 9.140.073,06
EUR Außerplanmäßige
Ausgaben: 5.863.192,56
EUR Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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