Drucksache - 1376/3  

 
 
Betreff: Auch künftig dreizügigen Oberschulen eine Chance geben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/FDP 
Verfasser:Ludwig/Dr.Hess/Dr.Lehmann/Dr. Fest 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.06.2009 
32. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
04.09.2009 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.09.2009 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat am 17.09.2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsschulverwaltung dafür einzusetzen, dass auch in Zukunft dreizügige Oberschulen zur Regelgröße gehören und eine entsprechende Personalausstattung erhalten/behalten.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2009 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzt.

 

Es wird gebeten, das Antwortschreiben von Frau Staatssekretärin Zinke vom 23.12.2009 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                              Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                                  Bezirksstadtrat

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Anlage

 

 

 

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Die Staatssekretärin

Beuthstr. 6-8
10117 Berlin-Mitte

rn 2 Spittelmarkt
;;-:. M 4
8, 248, 347

                                                                                                            Senatsverwaltung tur Bildung, Wissenschaft und Forschung            Beuthstr. 6-8    D-10117 Berhn

www.berlin.de/sen/bwf


 


BA Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport
Herrn Bezirksstadtrat

Reinhard Naumann



'


Geschäftszeichen      11  B 1

Bearbeitung                 Jörg Meyer

Zimmer                         5077

Telefon                         030 9026 6221

Zentrale        intern      030 9026 7 926

Fax                               +49 30 9026 6444


 


eMail

Datum


joerq.meyer
@senbwf.berlin.de

23.12.2009


 


Zügigkeit von Sekundarschulen I Ihr Schreiben vom 28.10.2009

Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat,

für Ihr o.g. Schreiben, das ich gerne beantworte, danke ich Ihnen. Die BVV Ihres Bezirks hat den
Wunsch geäußert, dass auch in Zukunft dreizügige Oberschulen zur Regelgröße gehören und eine
entsprechende Personalausstattung erhalten
/behalten.

Hierzu ist folgendes anzumerken:

Selbstverständlich wird es auch in Zukunft dreizügige Gymnasien als Regelform geben. Auch eini-
ge Gemeinschaftsschulen, die im Rahmen des Pilotvorhabens ihren Betrieb mit drei Zügen aufge-
nommen haben, werden diese Zügigkeit weiterführen
.

Anders verhält es sich hingegen bei den neu einzuführenden Sekundarschulen. Da diese Schulen
das gesamte Begabungsspektrum ansprechen, ist die vorgesehene 4-Zügigkeit in der Regel unver-
zichtbar, um die notwendigen Differenzierungsmaßnahmen und unterschiedlichen Unterrichtsan-
gebote realisieren zu können
. Die Unterschreitung dieser Untergrenze muss daher auf Situationen
beschränkt bleiben, bei denen z
. B. aufgrund siedlungsstruktureller Gegebenheiten fest steht, dass
die Nachfrage auf absehbare Zeit drei Züge nicht überschreiten wird und auf den Standort unter
Versorgungsgesichtspunkten nicht verzichtet werden kann; dieser Sachverhalt ist in den innerstäd-
tischen Bezirken in der Regel nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen



 


Claudia Zinke

 

 

 

 


 

 
 

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