Drucksache - 1341/3  

 
 
Betreff: Umweltkarten statt Fahrgeld
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Dr.Hess/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2009 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
13.12.2011 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2012 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 19.01.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Bezirksverordneten wahlweise anstelle der Aufwandsposition "Fahrgeld" ein Ticket des ÖPNV-Verbundes erhalten können.

 

Der BVV ist bis zum 30. April 2012 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Mit Schreiben vom 13. März 2012 wurde die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Hinweis auf die Beschlussfassung der BVV gebeten, eine Prüfung vorzunehmen, inwieweit neben der bisherigen Aufwandsentschädigung wahlweise auch die Ausgabe eines Tickets des ÖPNV-Verbundes denkbar wäre.

 

Mit Schreiben vom 04. April 2012 lehnte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine Wahlmöglichkeit ab. Im genannten.Schreiben wird ausgeführt, dass die Regelungen des § 4 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zur Fahrgeldentschädigung angemessen seien, und es wird darauf verwiesen, dass sich eine erhebliche Erhöhung derselben ergäbe, wenn die Kosten für eine Umweltkarte (Tarifbereich AB; 74,00 € mtl. oder 675,00 € bei jährlicher Zahlung, was 56,25 € im Monat entspricht) zugrunde gelegt werden.

 

Unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltssituation des Landes Berlin wird daher die faktische Erhöhung der Fahrgeldentschädigung als nicht sachgerecht bezeichnet.

 

 

 

 

 

Die Einbindung der Mitglieder der BVV in den Rahmenvertrag zwischen dem Bezirksamt und der BVG (Firmen-Ticket) wird von Seiten der Verwaltung ausgeschlossen, da der Rahmenvertrag nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes greift. Diesen Status erfüllen die Bezirksverordneten nicht. Ferner lägen selbst bei Anwendbarkeit des Rahmenvertrages die Kosten für den personalisierten Fahrausweis bei monatlicher Zahlung

(55,02 €; inklusive des gewährten Rabatts von 5%) deutlich über der gewährten Pauschale. Eine ergänzende Finanzierung aus Mitteln des Bezirks ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeister

 

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