Drucksache - 1127/3  

 
 
Betreff: Keine weiteren Spielhallen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/Grüne 
Verfasser:Schmitt/Häntsch/Verrycken/Dr.Hess 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.12.2008 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

2

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 11.12.2008 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin und der Deutschen Bahn AG dafür einzusetzen, die Bezirke in ihrem Bestreben, die weitere Ausbreitung von Spielhallen zu verhindern, nachhaltig zu unterstützen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2009 zu berichten.“

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Mit Schreiben vom 05. März 2009 übermittelte das Bezirksamt den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Deutsche Bahn AG mit der Bitte, planungsrechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. die Vermietungspolitik entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung auszurichten. Diesbezügliche Antworten sind allerdings ausgeblieben.

 

In einem Gespräch des Konzernbevollmächtigten der DB AG für Berlin und Brandenburg hat dieser dem Bezirksamt im Sommer 2011 mitgeteilt, dass die DB AG an der Errichtung von Spielhallen im Bahnhof Zoo kein Interesse mehr hat. Sollte die DB AG diese Meinung wieder ändern, hat sich der Ausschuss für Stadtplanung darauf verständigt, dieses Vorhaben mit einem Bebauungsplan zu unterbinden.

 

Inzwischen ist der Senat als auch das Abgeordnetenhaus zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Verbreitung von Spielhallen in Berlin aktiv einzudämmen ist. Hierzu wurde als erster Schritt im November 2010 die Vergnügungssteuer von 11% auf 20% angehoben. Des Weiteren ist endlich das Spielhallengesetz Berlin in Kraft getreten. Dieses beinhaltet u.a einen Abstand von mindestens 500 m zwischen zwei Hallen sowie das Verbot Spielhallen in räumlicher Nähe zu vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesuchten Einrichtungen zu betreiben. Zudem hat das Land Berlin eine Bundesratsinitiative gestartet, die Baunutzungsordnung dahingehend zu ändern, dass Spielhallen eine „eigene Nutzungsart“ darstellen. Bisher können Spielhallen als „Unterart der Vergnügungsstätten“ nur aus „besonderen städtebaulichen Gründen“ in Bebauungsplänen beschränkt oder ausgeschlossen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO).

 

Ob das neue Gesetz die Ausbreitung tatsächlich dauerhaft begrenzen kann, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Das Bezirksamt wird sich auch weiterhin für dafür einsetzen, die Ausweitung von Spielhallen im Bezirk zu unterbinden und bittet die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                    Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                                                    Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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