Drucksache - 1074/3  

 
 
Betreff: Versorgung mit Schulhelfern sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Schöne 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.11.2008 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
02.12.2008 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.02.2009 
33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
03.03.2009 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2009 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 11.11.2008
Beschlussempfehlung vom 05.03.2009
Beschluss vom 24.03.2009
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.08.2009

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 19.03.2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass eine zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung mit Schulhelfern für Kinder mit Behinderung sowohl an Förderzentren als auch an Regelschulen gewährleistet ist, dass die Bearbeitung entsprechender Anträge spätestens 14 Tage vor Beginn eines Schuljahres abgeschlossen ist und dass zu diesem Zeitpunkt sowohl Schulen als auch Eltern und Trägern ein Bescheid über die Bearbeitung zugeht.

 

Das Bezirksamt soll sich zudem bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einsetzen, dass ausreichend qualifiziertes Personal sowohl für die Bearbeitung der Anträge als auch für die Leistungen in den Schulen vor Ort bereitgestellt und die Finanzierung dafür verlässlich sichergestellt wird.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2009 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die um Stellungnahme gebetene Regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat hierzu am 04.06.2009 mitgeteilt:

 

 

·        Bedarfserhebung erfolgt in der Region aufgrund der Anträge aus den Schulen vor den Sommerferien

 

·        Zwei Sonderpädagogen (Herr Mausbach und Herr Figura) sind in der Region C.-W. für die bedarfsgerechte Versorgung/ Verteilung zuständig

 

·        Bedarfsdeckung erfolgt in Absprache zwischen Sonderpädagogen und der Schulaufsicht durch die zur Verfügung stehenden Stunden – Stundenkontingent wird von der Senatsverwaltung zugeteilt

 

·        Nachsteuerungsmöglichkeiten gibt es in der Region in begrenztem Umfang durch den „Dispositionspool“

 

·        Grundsätzlich erhalten die Schulen und Familien vor Beginn des Schuljahres die Information, in welchem Umfang Schulhelferstunden zur Verfügung gestellt werden können

 

·        Bedarfe, die im laufenden Schuljahr entstehen, können über Sen BWF (Fr. Lüth) beantragt/nachgesteuert werden

 

·        Schulhelfer(innen) werden über Freie Träger – meist über tandem gBQGmbH eingestellt und haben unterschiedliche Berufsausbildungen

 

·        Problematik der „gedeckelten“ Schulhelferstunden, d.h. gleiche Anzahl von Stunden bei Mehrbedarf an den Schulen

 

 

Das Bezirksamt regt an, diese Thematik im Schulausschuss gemeinsam mit der Regionalen Schulaufsicht in Kenntnis der konkreten bezirklichen Versorgungssituation zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 vertiefend zu erörtern.

 

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                           Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                                Bezirksstadtrat

 

 

 


 

 
 

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