Drucksache - 1068/3  

 
 
Betreff: Öffentliches Werbeland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Verrycken/Wuttig/Dr.Hess 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.11.2008 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
11.12.2008 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
15.01.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 15.01.2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gelistet darzustellen, wo im öffentlichen Straßenland des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf Werbeträger (sog. Stadtinformationstafeln) und Infopoints und Dog Stations verortet sind und wann, für welche Infrastrukturleistung und für wie lange diese Werbeträger jeweils vertraglich festgesetzt wurden.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2009 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Die in Charlottenburg-Wilmersdorf im Zusammenhang mit Infrastrukturleistungen in Anspruch genommenen Standorte für Werbeanlagen sind den beigefügten Aufstellungen (Anlagen A und B) zu entnehmen.

Die jeweiligen Typbezeichnungen haben dabei folgende Bedeutung:

 

CLB            City-Light-Board (Großwerbeanlage)

PLS            Plakatsäule

IV               Sonderformat Stadtinformationsanlage

MMSäule   Multimediasäule

SIA            Stadtinformationsanlage

 

Das jeweilige Datum der Installation ist ebenfalls der beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

Die Werbeanlagen sind dem Bau, der Sanierung und dem Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen, dem Touristischen Informationssystem, der Installation des Charlottenburger Altstadtpfades, der Finanzierung des Betriebs der bezirklichen Zierbrunnen auf öffentlichem Straßenland und in den Grünanlagen sowie der Weihnachtsbeleuchtung am Kurfürstendamm und der Tauentzienstraße zugeordnet. Die Erlaubnisse sehen eine Laufzeit von 25 Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Errichtung der jeweiligen Anlage, vor. Abweichend hiervon beinhalten die Verträge für den Betrieb der Brunnenanlagen und der Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung eine Laufzeit bis zum 31.12.2013, ergänzt durch entsprechende Verlängerungsoptionen für jeweils weitere 5 Jahre. Die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Erlaubnisse für die Werbeanlagen ist an die Erbringung der entsprechenden finanziellen Gegenleistungen geknüpft.

 

Einen Sonderstatus nehmen die nachfolgend aufgelisteten, im Rahmen eines Kooperationsprojektes der Berliner-Stadtreinigungs-Betriebe (BSR) und der Wall AG errichteten “Dog-Stations” sowie die an einigen Einmündungen des Straßenzuges Kurfürstendamm-Tauentzienstraße positionierten “Sonderstelen” ein.

Bei dem letztgenannten Projekt war und ist das Ziel des Bezirksamtes, unter dem Aspekt der Förderung regionaler Anbieter den Gewerbeanliegern in den jeweiligen Seitenstraßen die Möglichkeit zu geben, auf ihre Geschäfte aufmerksam zu machen, um sich somit nach Möglichkeit einen größeren Kundenkreis zu erschließen.     

 

Übersicht Standorte “Dog-Stations” in Charlottenburg-Wilmersdorf

 

1.      Savignyplatz / Knesebeckstraße (Südseite)

2.      Reichsstraße vor Spandauer Damm

3.      Karl-August-Platz / Krumme Straße (Nordwestseite)

4.      Karl-August-Platz / Pestalozzistraße (Südostseite)

5.      Klausenerplatz (Südwestseite)

6.      Schloßstraße / Stallstraße (Mittelstreifen)

7.      Schloßstraße / Zillestraße (Mittelstreifen)

8.      Steinplatz (Südseite)

9.      Olivaer Platz / Bregenzer Straße( Südseite)

10. Bundesallee / Hohenzollerndamm (Mittelstreifen)

11. Fasanenplatz (Nordseite)

12. Spichernstraße / Meierotto-Straße (Nordseite)

13. Holtzendorffstraße / Witzlebenstraße (Nordwestseite)

14. Leon-Jessel-Platz (Südostseite)

15. Tegeler Weg vor Mörschbrücke (Westseite)

16. Gierkeplatz / Gierkezeile (Südostseite)

17. Preußenpark / Brandenburgische Straße (Südseite)

18. Preußenpark / Pommersche Straße (Nordostseite)

19. Reichsstraße Brixplatz (Südwestseite)

20. Lietzenseepark / Eingang Dernburgstraße

21. Lietzenseepark / Eingang Wundtstraße (Südseite)

22. Kurfürstendamm 40 / Knesebeckstraße (Nordwestseite)

23. Kurfürstendamm / Georg-Grosz-Platz (Südostseite)

24. Kurfürstendamm 95 / Markgraf-Albrecht-Straße (Nordostseite)

25. Kurfürstendamm / Joachim-Friedrich-Straße (Südostseite)

26.  Kurfürstendamm / Brandenburgische Straße (Südostseite)

 

Es handelt sich um ein ansonsten bisher nur noch im Verwaltungsbezirk Tempelhof-Schöneberg seit November 2007 realisiertes Pilotprojekt. Die Aufstellung und der Betrieb erfolgen für zunächst 5 Jahre ohne jede Gegenleistung. Die Anlagen selbst sind nicht mit Werbung versehen.

 

 

 

 

Übersicht Standorte “Sonderstelen” zur Förderung des Einzelhandels im Bereich des Kurfürstendammes und der Tauentzienstraße

 

1.  Tauentzienstraße Ecke Marburger Straße (Südostseite)

2.      Kurfürstendamm Ecke Rankestraße (Südwestseite)

3.      Kurfürstendamm Ecke Meineckestraße (Südwestseite)

4.      Kurfürstendamm Ecke Fasanenstraße (Südwestseite)

5.      Kurfürstendamm Ecke Uhlandstraße (Südostseite)

6.      Kurfürstendamm Ecke Knesebeckstraße (Südostseite)

7.      Kurfürstendamm Ecke Bleibtreustraße (Südwestseite)

8.      Kurfürstendamm Ecke Schlüterstraße (Südwestseite)

9.      Kurfürstendamm Ecke Wielandstraße (Südwestseite)

10. Kurfürstendamm Ecke Wielandstraße (Nordostseite)

11. Kurfürstendamm Ecke Schlüterstraße (Nordwestseite)

12. Kurfürstendamm Ecke Bleibtreustraße (Nordostseite)

13. Kurfürstendamm Ecke Knesebeckstraße (Nordwestseite)

14. Kurfürstendamm Ecke Uhlandstraße (Nordostseite)

15. Kurfürstendamm Ecke Fasanenstraße (Nordostseite)
 

Die hierfür erteilten Erlaubnisse sind bis zum 31.12.2014 befristet.

 

Die ansonsten im Bereich des öffentlichen Straßenlandes errichteten bzw. installierten Anlagen der VVR Wall GmbH bzw. der Draussenwerber GmbH (ehemals VVR Berek) sind unter Hinweis auf die zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den Berliner Verkehrs Betrieben (BVG) geschlossenen Verträge, die die Bezirke hinsichtlich der Zurverfügungstellung entsprechender Standorte für Werbeanlagen binden, hier nicht aufgeführt, da die benannten Verträge keine Kompensation in Form von Infrastrukturleistungen, sondern vielmehr die Abführung entsprechender umsatzbezogener Entgelte an die Bezirke vorsehen.

 

 

Die für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hieraus erzielten Einnahmen belaufen sich z.Zt. auf rd. 700.000.- € pro Jahr. Diese Einnahmen werden bei Kapitel 4202 zum Titel 12201 gem. den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen zur Haushaltssystematik nachgewiesen und stehen dem Bezirk nicht zur eigenen Verwendung zur Verfügung. Die Vertragsdauer ist hierbei zunächst bis zum 31.12.2014 festgelegt, eine Verlängerungsoption für weitere fünf Jahre ist in den Verträgen vorgesehen.

 

 

 
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                   Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                        Bezirksstadtrat

 

 
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