Drucksache - 1065/3
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsebene dafür einzusetzen,
dass eine Deckelung der Kosten in das StrABG aufgenommen wird, die sich im
Bereich der ursprünglich anvisierten Kostenbeteiligungen (rund € 4.000)
zu orientieren hat. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert eine Kostenbeteiligung
im StrABG nur vorzusehen, wenn die
Maßnahme zweifelsfrei keine mögliche
Wertminderung der Grundstücke verursacht. Der BVV ist
bis zum 31.01.2009 zu berichten. |
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