Drucksache - 2061/2
Die BVV hat
am 31.08.2006 beschlossen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass
bei der Berechnung des Unterrichtsbedarfs der einzelnen Schulen das
Stundendeputat der jeweiligen dauerkranken Lehrkräfte zukünftig nicht
einbezogen wird. Der BVV ist
bis zum 15.10.2006 zu berichten. Das
Bezirksamt teilt dazu mit: Das
Bezirksamt befindet sich in regelmäßigem Kontakt mit der Regionalen
Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und
erörtert dabei u.a. auch Fragen des Unterrichtsbedarfs einzelner Schulen. Dabei
ist auch regelmäßig die Intention des Beschlusses erörtert worden. Ferner hat
sich das für Schule zuständige Bezirksamtsmitglied auf politischer Ebene für
diese wichtige Veränderung in der Lehrerpersonalbemessung eingesetzt. Die
Außenstelle Charlottenburg-Wilmersdorf der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung hat im Zusammenhang mit der Beantwortung der Großen
Anfrage Drs.Nr. 2060/2 darauf hingewiesen, dass die Unterrichtsstunden nicht
verfügbarer Lehrkräfte ("dauerkrank" bzw. "in Mutterschutz
befindlich") herausgerechnet werden. Für diese Lehrkräfte können
befristete Ersatz-Einstellungen von der Schule vorgenommen werden. Monika
Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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