Drucksache - 2061/2  

 
 
Betreff: Abdeckung des Unterrichtsbedarfs
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/Grüne 
Verfasser:Statzkowski/Förschler/Schulte/Koska 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
31.08.2006 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat am 31.08.2006 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass bei der Berechnung des Unterrichtsbedarfs der einzelnen Schulen das Stundendeputat der jeweiligen dauerkranken Lehrkräfte zukünftig nicht einbezogen wird.

 

Der BVV ist bis zum 15.10.2006 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt befindet sich in regelmäßigem Kontakt mit der Regionalen Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und erörtert dabei u.a. auch Fragen des Unterrichtsbedarfs einzelner Schulen. Dabei ist auch regelmäßig die Intention des Beschlusses erörtert worden. Ferner hat sich das für Schule zuständige Bezirksamtsmitglied auf politischer Ebene für diese wichtige Veränderung in der Lehrerpersonalbemessung eingesetzt.

 

Die Außenstelle Charlottenburg-Wilmersdorf der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat im Zusammenhang mit der Beantwortung der Großen Anfrage Drs.Nr. 2060/2 darauf hingewiesen, dass die Unterrichtsstunden nicht verfügbarer Lehrkräfte ("dauerkrank" bzw. "in Mutterschutz befindlich") herausgerechnet werden. Für diese Lehrkräfte können befristete Ersatz-Einstellungen von der Schule vorgenommen werden.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                  Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                      Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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