Drucksache - 2035/2  

 
 
Betreff: Keine Ausdehnung von Hartz IV-Sanktionen auf die Kosten der Unterkunft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PDS (fraktionslos) 
Verfasser:Apeloig/Bärwolff 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.06.2006 
53. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
31.08.2006 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
16.01.2007 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.01.2007 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin zurückgezogen     

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 13.06.2006
2. Version vom 17.01.2007

Die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wurde im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit in der 2. Sitzung am 16.01.2007 zurückgezogen!

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass das Land Berlin gegen eine Regelung im beabsichtigten Optimierungsgesetz zum SGB II Stellung nimmt, wonach künftig auch die Kosten der Unterkunft als Sanktion gegenüber ALG II-Empfänger/innen gekürzt werden kann. Des weiteren soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die AV Wohnen dahingehend verändert wird, dass  eine Kürzung der Kosten der Unterkunft als Sanktion in Berlin ausgeschlossen wird.

 

Begründung:

Die Sicherung angemessenen Wohnraums ist ein wichtiger Auftrag im Rahmen des Konzepts “Fordern und Fördern” für ALG II-Empfänger/innen. Nur wenn die Wohnung sicher ist, kann versucht werden, Arbeitslose in neue Beschäftigung zu bringen. Die beabsichtigte Regelung im Entwurf der Bundesregierung für das Optimierungsgesetz zum SGB II, wonach künftig Sanktionen nicht mehr nur den Regelsatz, sondern auch die Kosten der Unterkunft einbeziehen sollen, ist politisch, sozial und auch mit dem Blick auf die Folgekosten für die öffentlichen Finanzen der Kommunen falsch. Schon jetzt werden in vielen schwierigen Einzelfällen auf Wunsch bzw. mit dem Einverständnis der Betroffenen die Mieten vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen, um die vollständige und pünktliche Mietzahlung sicherzustellen. Eine Kürzung dieser Kosten der Unterkunft im Sanktionsfall würde dazu führen, dass das Jobcenter dem Vermieter nicht die volle Miete überweist. Die dadurch entstehenden Schulden müssten wiederum vom Jobcenter und in der Folge von den Kommunen übernommen werden, wenn nicht die Kündigung der Wohnung riskiert werden soll. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Bezirke und das Land alle Möglichkeiten ausschöpfen, um diese gesetzliche Regelung zu verhindern.

 


 

 
 

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