Drucksache - 2024/2
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass
die Vorgabe der Senatsfinanzverwaltung zukünftig die Arbeit des Ordnungsamtes
im Bereich allg. Ordnungsdienst und Verkehrsüberwachung bei der
Kosten-Leistungs-Rechnung nach Ordnungswidrigkeiten statt nach Dienststunden
abzurechnen, nicht umgesetzt wird. Begründung: Bei der
Zusammenführung des allgemeinen Ordnungsdienstes und der Verkehrsüberwachung
will die Finanzverwaltung zukünftig die Buchung für die Kostenleistungsrechnung
nach Ordnungswidrigkeiten durchführen statt nach erfolgter Einsatzzeit. Damit
wird jegliche Präventionsarbeit und das Beseitigen von Problemen ohne Ahndung
nicht mehr finanziert und die Arbeit des Ordnungsamtes durch die KLR völlig
verändert. |
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